Hi Rolf,
ich fürchte leider, dass Du das falsch verstehst:
Da es um eine Verspätung geht, gilt Artikel 6:
Hier wird auf die Unterstützungsleistungen in Artikel 8 ind 9, nicht aber Artikel 7 verwiesen.
Von Artikel 8 kann man zwar auch zu Artikl 7 und damit auf diese Ausgleichszahlung kommen, aber nur dann, wenn man den Flug (der ja letztlich doch stattgefunden hat) nicht mehr in Anspruch genommen hat.
Ansonsten gelten diese Ausgleichszahlungen 250/400/600 Euro für annulierte Flüge etc. (Artikel 4/5).
Puh! Ich hätte Jurist werden sollen ;-)
Falls ich das doch falsch verstanden habe und wir doch noch was bekommen könnten (wär ja schön...), lasse ich mich liebend gerne korrigieren!
Grüsse
Osso