Flug stornieren

Hallo,

Ich fliege im November für ein Praktikum nach Spanien. Zur zeit sind die Flüge sehr billig. Leider kann ich aber noch nicht buche weil ich noch eine Bewerbung am laufen habe und falls die mich nehmen entscheide ich mich natürlich lieber für die Arbeitsstelle als für das Praktikum.

Bei den Geschäftsbedingungen von Ryanair steht zum Thema Flugstornierungen:

„Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Sie den alternativ angebotenen Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge nicht wahrnehmen können.“

Wäre es denn jetzt nicht das beste wenn ich den Flug einfach mal buche. Wenn das mit dem Arbeitsplatz was wird kann ich ja immer noch den Flug stornieren. Andernfalls hab ich aber auf jeden Fall den günstigen Preis.

Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?

Schonmal Danke,

Gruß
Michelle

Hi Michele,

da hast Du etwas falsch verstanden.

Dieser Passus:

„Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem
Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der
ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer
Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller
gezahlten Beträge berechtigt, wenn Sie den alternativ
angebotenen Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge nicht
wahrnehmen können.“

bezieht sich ja nur darauf, dass Ryanair eine Leistungsänderung vornimmt (Flugzeitenänderung oder annullierung). Das hat mit einer Stornierung durch Dich nichts zu tun. Hierzu heisst es in den FAQ:

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Kann ich eine Erstattung für einen nicht genutzten Flug beantragen?
Bei allen Ryanair-Tarifen können alle Flüge/Flugtermine/Uhrzeiten/Strecken und Namen (bis zu vier Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit) geändert werden, allerdings können keine Flugkosten und Gebühren erstattet werden. Erhobene Steuern werden unter Umständen erstattet. Ryanair erhebt bei Anträgen auf Erstattung von Steuern eine Verwaltungsgebühr pro Person. Wenn der zu erstattende Betrag weniger beträgt als die jeweilige Verwaltungsgebühr, erfolgt keine Erstattung.Anträge auf Erstattung von Steuern müssen innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum erfolgen.
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Diverse Foren sind voll von den geschilderten Problemen, die Reisende mit der Erstattung der Steuer hatten. Gehe also eher davon aus, dass Du nichts zurückbekommst.

bye
Rolf

Hi,

Ach so ist das. Ok. Ist mir ja gleich komisch vorgekommen.

Gut dann warte ich halt.

Gruß
Michelle