Flugzeitenänderung

wir haben einen urlaub nach tunesien gebucht für 8 tage.
man teilte uns noch im reisebüro die flugdaten mit, die sehr günstig von der uhrzeit her lagen.

nun kommt eine flugzeitenänderung ins haus mit absolut unmöglichen zeiten. wir sollen erst gegen 22 uhr ankommen und um 5.30 am letzten tag wieder abreisen. allerdings gehen uns damit 2 tage verloren. wie sieht es denn damit rein rechtlich aus?

muß sich ein kunde damit zufriedengeben, daß ihm 2 von ja eh nur insgesamt 8 tagen verlorengehen? oder kann man da irgendetwas preislich oder sonstwie machen?

Huhu Michi,

wenn Du eine Expertenanfrage per Mail machst brauchst Du normalerweise nicht zusätzlich zu posten :smile:

Zur allgemeinen Information hier ein Auszug aus den allgemeinen Reisebedingungen eines x-beliebigen Reiseveranstalters:

Leistungen:
Es gelten die Bedingungen des Veranstalters lt. Auschreibung, die dem Vertrag zugrunde liegt und die bestätigt sind. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Für den Flugbeförderungsanteil bei Pauschalreisen gelten die Bedingungen der jeweiligen Luftfrachtführer.

Regelungen bei spätestens zum Ticket-Aushändigunszeitpunkt ersichtlichen Änderungen der Flugzeiten.

Für Linienflüge gilt: Erfährt die Reise durch Änderung der Abflug- oder Rück-Flugzeit von mehr als 10 Stunden gegenüber der ursprünglich genannten Flugzeit einen anderen Zuschnitt, so hat der Kunde das Recht zu kostenfreiem Rücktritt.

Bei Charterflügen gilt prinzipiell das gleiche, jedoch hier ist der Anspruch auf kostenlosen Rücktritt erst gegeben, wenn durch Flugzeitenänderung ein anderer Kalendertag als Flugtag ausgewiesen ist. Weitere Ansprüche sind in beiden Fällen ausgeschlossen. Maßgebend sind die bei Bekanntwerden der Änderung geltenden Flugzeiten, spätestens die im Ticket bei Aushändigung dargelegten Flugzeiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des HELLKAMP Reisebüro, Hamburg

Ergo hast Du, nachdem Du diese Reisebedingungen (oder so ähnlich) durch Deine Buchung akzeptiert hast auch keinen Anspruch auf Preisminderung. Du kannst einen Kulanzantrag stellen der aber ziemlich sicher keinen Erfolg hat.

Tut mir Leid Dir keinen besseren Bescheid geben zu können aber Du musst auch etwas Verständnis für den Reiseveranstalter und das Reisebüro haben: Der Veranstalter muss die zugesicherten Reiseleistungen ja trotz der geänderten Flugzeiten bezahlen. Das Hotelzimmer kostet gleich viel, ob Du dort mittags oder abends einziehst. Der Transfer kostet auch und der Flug selbstverständlich auch. Das Reisebüro hat die ganze Geschichte nur vermittelt und bekommt sowieso nur einen sehr kleinen Anteil als Provision. Auch die Fluggesellschaft ist nicht zwingend für die Misere verantwortlich da es auch sein kann dass die Abflug- und/oder Landezeiten in Deutschland oder in Tunesien verschoben wurden. Dafür ist dann wiederum entweder der Flughafen oder das jeweilige Luftfahrtamt zuständig.

Du siehst, da hängt ein ganzer Rattenschwanz von Möglichkeiten dran warum Eure Zeiten umgeschmissen wurden. Daß Dir das für Deine Urlaubstage nix bringt ist mir auch klar :frowning:

Trotzdem wünsche ich Euch sonnige Ferien!

Rolf