Fluggesellschaft pleite

nochwas - vor der Hintergrund der Swiss-Air-Pleite bin ich mal in’s Grübeln gekommen: Was passiert eigentlich wenn man am Urlaubsort ist und die Fluggesellschaft Pleite geht.

War da nicht mal so ein Fall vor ein paar Jahren? Wurde da nicht irgendeine Regelung beschloßen, daß die Urlauber wieder nach Hause kommen?

Wer weiß was?

Danke und Gruß
Max

oouups
gute Frage - will demnächst mit LTU verreisen - wurde gestern im Rahmen der Berichterstattung zur Swiss-Air genannt - hoffentlich ist da alles „im grünen Bereich“.

Gruß Bernd

PS: bin schon auf die Antworten gespannt

Hallo

Es gab vor etlichen Jahren so einen Fall in Ö, ein Bekannter von mir (und 100 andere) saß 1 Woche in Türkei fest und mußte seinen Rückflug selbst bezahlen.
Aus diesem Grund wurde auch die Gesetzeslage geändert.

Der Reiseveranstalter darf keine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen, wenn er dem Reisenden zuvor keinen Sicherungsschein übergeben hat. Mit dem Sicherungsschein wird dem Reisenden durch eine Bankbürgschaft oder durch eine Versicherung bestätigt, daß ihm der volle Reisepreis und die notwendigen Kosten für die Rückreise erstattet werden, falls der Reiseveranstalter Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig wird. Wenn der Nachweis einer solchen Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt und Sie dementsprechend keinen Sicherungsschein erhalten, besteht ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein Anspruch auf Schadensersatz!
Quelle: http://www.infoquelle.de/Recht/Reise_Recht/Reisebuch…

gute Reise

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Unterschied
Hallo Max,

zuerst einmal muss hier unterschieden werden zwischen einem Linienflugticket und einer Pauschalreise.

Bei der Pauschalreise (Flug, Transfer, Hotelaufenthalt, evtl. Rundreise) existiert in Deutschland der sogenannte Sicherungsschein über den, bei einer Pleite des Reiseveranstalters, die bereits bezahlten Kundengelder erstattet werden. Hier wird auch dafür gesorgt daß Du nach Hause geflogen wirst. Alle bekannten Fälle der Vergangenheit (Sunwings-San Andres, MP Travel-Türkei/Portugal) waren Pleiten von Reiseveranstaltern.

Bei einem reinen Linienflugticket besteht ein Beförderungsvertrag d.h. Du kaufst das Ticket und bekommst eine Beförderungsleistung dafür. Wenn die Fluggesellschaft pleite macht kannst Du das Ticket zur Erstattung einreichen und hoffen, daß Du aus der Konkursmasse etwas bekommst. Wenn Du gerade im Zielort bist bleibt Dir nichts anderes übrig als ein neues Rückflugticket einer anderen Airline zu kaufen und auch diesen Betrag bei der Pleitegesellschaft geltend zu machen.

Eventuell kann Peter da noch was dazu sagen, der ist da noch etwas versierter…

Bye
Rolf

Moin Helmut,

Deine Angaben beziehen sich auf Pauschalreisen. Bei Linienflügen verhält es sich anders (s.o.).

Bye
Rolf

Sicherungsschein ??
Hallo,

erst mal Danke an alle für die Infos; folgende Frage hätte ich noch:

Es war die Rede von einem Sicherungsschein. Ich habe vom Reiseveranstalter (Jahn Reisen) so ein kleines Heft’chen mit den Flugscheinen für Hin- und Rückflug (komischerweise auch LTU) und den Hotelgutschein. Einen Sicherungsschein finde ich nicht??? Ist dies ein extra Dokument oder ist sowas in den AGBs versteckt?

Danke und Gruß
Max

Hi Max,

der Sicherungsschein bei Jahn-Reisen ist auf der Reisebestätigung die Du bei Deiner Buchung erhalten hast.
Bei Buchung im Reisebüro ist dies ein grünes Formular auf dem Die Reiseleistungen aufgeführt sind. Hintendrauf ist der Schein abgedruckt.

Ansonsten bin ich gespannt wann die LTU von welcher Bank übernommen wird…

Bye
Rolf

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Hi Rolf,

Super - Danke. Jetzt kann ich beruhigt in Urlaub fliegen.

Gruß Max