Signalpistole

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Okt 2003

Hallo,

ich will meine Signalpistole Kal. 4 (26,5 mm) verkaufen. Aus dem Grund, weil da bei mir in absehbarer Zeit kein Bedarf mehr für das Ding besteht und ich meine WBK dann auch zurückgeben will bzw. muß.

Wie fange ich das am besten an? Wo offeriert man so etwas? Was muß ich dabei beachten, daß ich nicht noch wg. Waffenhandel in den Knast wandere? Freue mich auf Eure Hinweise und Tipps.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Signalpistole

    Hallo
    Ruf doch einfach mal bei der Polizei an .
    Kann man selbst feststellen , ob jemand berechtigt ist , so eine Signalwaffe zu erwerben ? Vielleicht sagt Dir auch ein Händler was .
    MfG

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Signalpistole

    Hallo !

    Na, nu wissen wir alle, dass Du eine Signalpistole verkaufen willst. Da werden jetzt sicher Angebote über www kommen.
    Aber, Du bist nicht der Erste, der so fragt!

    So eine Signalpistole lohnt doch den Aufwand nicht, nimm eine Eisensäge und säg sie durch.

    Gruß max

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Signalpistole

      Na, nu wissen wir alle, dass Du eine Signalpistole verkaufen
      willst. Da werden jetzt sicher Angebote über www kommen.
      Aber, Du bist nicht der Erste, der so fragt!
      Honi soit qui mal y pense

  3. Antwort von nach 12 Stunden 2 hilfreich
    Re: Signalpistole

    Hallo,

    Du musst darauf achten, dass der neue Käufer

    1) eine Waffenbesitzkarte hat ( Für Kal. 4 )
    2) diese Berechtigung vor nicht mehr als einem Jahr ausgestellt wurde
    3) Dir des Käufers Personalien bekannt sind

    Diese Daten musst Du an die ausstellende Behörde Deiner Waffenbesitzkarte mit der Verkaufsmitteilung übersenden.

    viele Grüße Uli

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Signalpistole

      Du musst darauf achten, dass der neue Käufer

      1) eine Waffenbesitzkarte hat ( Für Kal. 4 )
      2) diese Berechtigung vor nicht mehr als einem Jahr
      ausgestellt wurde
      3) Dir des Käufers Personalien bekannt sind

      Diese Daten musst Du an die ausstellende Behörde Deiner
      Waffenbesitzkarte mit der Verkaufsmitteilung übersenden.
      Danke, das ist doch mal ne 3 Sterne Antwort.

      Mit freundlichem Gruß

      Klaus-Werner Olderdissen

  4. Antwort von nach 44 Tagen 0 hilfreich
    Re: Signalpistole

    Hallo Klaus Werner,

    Na na lieber Klaus Werner, also als alter Seebär mit allen Patenten, lebenslanger erfahrung auf dem Gebiet und dazu noch Inhaber einer Bootschule solltest Du deine Frage doch selbst beantworten, oder?

    Grüße von der Mosel

    PS. immer artig sein, denn die Internetgemeinde ist klein!
    BigBrother is watching you

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