Kontrolle von Fans. Was geht ?

Hallo,

das Verwaltungsgericht Saarbrücken bestätigt das Ausziehen primär unverdächtiger Fans bei Risikospielen. Die Presseerklärung mit ein paar Details und Quelllenangaben kopiere ich unten rein.

Ciao maxet.

Quelle: http://forum.dynamo-dresden.de/showthread.php?t=4453…
(heutiges Posting von Sven S im unteren Viertel der Seite)
Vorgeschichte: s. ersten Seiten im gleichen Thread

Pressererklärung (Quelle s.o.)

Zu Gast bei Freunden:
Fans dürfen nackt ausgezogen werden

Verwaltungsgericht Saarbrücken erlaubt eine Woche vor WM-Beginn das völlige Entkleiden unverdächtiger Fans durch Polizei

Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.

Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem am 11.03.2005 stattfindenden Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. „Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil (Seite 4). „Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt“, erzählt die Klägerin.

Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.“ (Seite 11) Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche „unverdächtigen Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition – versteckt in BHs und Slips – ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. „Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte“, berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland finanziell unterstützt. Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden.

Das Gericht sah die Polizeiaktion „sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig“ an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest (Seite 10). Vielmehr bedurfte es „zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers.“ (Seite 13) Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.

„Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“, wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das „Skandal-Urteil“ einlegen. „Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich“, so Schellenberg.

Hallo,

und du hast immer bezweifelt, dass Fußballfans wie Menschen 2. Klasse behandelt werden und dass es in Deutschland eine Polizei- und Justizwillkür gibt.

In München sitzt ein HSV-Fan bereits seit fast einem halben Jahr in U-Haft. Sein „Verbrechen“ (haltet euch fest!): eine Kneipenschlägerei! Siehe http://www.fans-helfen.de.vu/. Was mich auch ärgert ist das komplette Versagen unserer „vierten Gewalt“, der Medien. Nur ein Zeitungsartikel zu dem skandalösen Vorgehen ist mir bekannt: http://www.taz.de/pt/2006/04/11/a0109.1/text

Wird es nach der WM besser? Wir werden sehen…

Viele Grüße und danke für den Hinweis!

Axel

Selbst schuld…
Würden die „normalen“ Fans die anderen beknackten unter Kontrolle haben, bräuchte sich die Polizei nicht um sone Scheisse kümmern.

ElC.

Was soll das denn?
Hi!

Würden die „normalen“ Fans die anderen beknackten unter
Kontrolle haben, bräuchte sich die Polizei nicht um sone
Scheisse kümmern.

Sorry, aber selten habe ich ein solch dümmliches Statement zu diesem Thema gehört!

Wenn ich mittlerweile 30€ für eine Eintrittskarte zahle, dann mache ich das, um mir in aller „Ruhe“ ein Spiel anzusehen und nicht, um mich um irgendwelche Idioten (unter Einsatz meiner Gesundheit) zu kümmern!

Dass das Sicherheitskräfte übernehmen, ist im Preis mit drin!

Gruß
Guido

2 Like

Hallo!

Ich kann mich Guido nur anschließen. So ein dummer Spruch!

Ich bin als normal zahlender Fan nicht für die Sicherheit aller zuständig. Dafür werden andere bezahlt, u. a. auch mit meinem Eintrittsgeld.

Gruß
Carmen

Irrtum

Sorry, aber selten habe ich ein solch dümmliches Statement zu
diesem Thema gehört!

Erst Gerhirn einschalten… falls möglich…

Wenn ich mittlerweile 30€ für eine Eintrittskarte zahle, dann
mache ich das, um mir in aller „Ruhe“ ein Spiel anzusehen und
nicht, um mich um irgendwelche Idioten (unter Einsatz meiner
Gesundheit) zu kümmern!

Genau, um die Idioten sollen sich andere kümmern, aber dabei bloß nicht übertreiben. Leider ist der Gehirnscanner noch nicht voll entwickelt, sonst könnte die Polizei tatsächlich ausschließlich die Leute abfischen die wirklich übeles im Sinn haben. Gibts aber noch nicht. So müssen eben auch einige leiden, die sich nicht um die anderen Idioten kümmern wollen. Das ist Pech würde ich mal sagen. Dienst aber dazu, dass Du Dich nicht um irgendwelche Idioten kümmern musst.

Dass das Sicherheitskräfte übernehmen, ist im Preis mit drin!

Falls Du mit Sicherheitskräften die Polizei meinst, dann ist das einfach mal falsch, die bezahlen nämlich alle Steuerzahler, damit ein Teil seinen Fussball kucken kann. Dafür darf sich dann der Nichtfussballfan auch noch die U-Bahn mit den besoffenen, gröhlenden Vollidioten teilen.

ElC.

1 Like

RISIKOSPIELE!!
Hallo,

das Verwaltungsgericht Saarbrücken bestätigt das Ausziehen
primär unverdächtiger Fans bei RISIKOspielen

ABSOLUT RICHTIG!

Hier geht es um RISIKOSPIELE, also Spiele, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Fans Scheisse bauen.

Ich war selbst schon bei einem RISIKOSPIEL und die mitgereisten Fans des Gastvereins wurden bis zu 2 Stunden nach Spielende in der Gästekurve eingesperrt als Vorsorgemassnahme.

Das ist ja wohl mal wesentlich mehr zum kotzen, aber eben notwendig um die Ordnung für die Zukunft zu gewährleisten. Kommt nichts mehr vor…wird das nächste Spiel nicht als Risikospiel betrachtet und alles ist lockerer.

Eencockniedo

LESEN, nicht RATEN!
Hi!

Erst Gerhirn einschalten… falls möglich…

Da gehe ich jetzt mal nicht drauf ein.

Genau, um die Idioten sollen sich andere kümmern, aber dabei
bloß nicht übertreiben.

Richtig!

Leider ist der Gehirnscanner noch
nicht voll entwickelt, sonst könnte die Polizei tatsächlich
ausschließlich die Leute abfischen die wirklich übeles im Sinn
haben. Gibts aber noch nicht. So müssen eben auch einige
leiden, die sich nicht um die anderen Idioten kümmern wollen.

Kein Problem! Ich werde grundsätzlich gefilzt, habe auch nur das Nötigste bei mir, und das einzige Kleidungsstück, was ich mal ablegen sollte, war ein Cap.

Das ist Pech würde ich mal sagen. Dienst aber dazu, dass Du
Dich nicht um irgendwelche Idioten kümmern musst.

So what?
Habe ich etwas anderes behauptet?

Falls Du mit Sicherheitskräften die Polizei meinst, dann ist
das einfach mal falsch, die bezahlen nämlich alle
Steuerzahler, damit ein Teil seinen Fussball kucken kann.

Hätte ich Polizei gemeint, dann hätte ich Polizei geschrieben!
Seit 1989 wurde ich noch nie von der Polizei gefilzt, sondern immer vom „hauseigenen“ Sicherheitsdienst (steht ORDNER drauf).

Dass die Polizei bei einer Großveranstaltung - und Fußballspiele, die ich gucke sind das in der Regel, selbst in der zweiten Liga - auftaucht, gehört nun mal zu deren Aufgabengebiet!
Was die Sicherheit IN den Stadien betrifft, lässt sich darüber sicherlich streiten, aber VOR den Stadien und in der näheren Umgebung braucht man halt so etwas wie Hoheitsgewalt!

Dafür darf sich dann der Nichtfussballfan auch noch die U-Bahn
mit den besoffenen, gröhlenden Vollidioten teilen.

Keine Ahnung! Ich bin noch nie mit Öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Stadion gefahren…

Gruß
Guido

Das Urteil schwarz auf weiß - ich bin fassungslos
Moin!

Das Urteil liegt jetzt vor. Hierzu auf den Link klicken http://www.mooload.com/new/file.php?file=files/06060… und dann auf „Click here to Download“ gehen.

Ich habe es mir durchgelesen und bin fassungslos. Meine Meinung über dieses Gericht und unseren angeblichen Rechtsstaat behalte ich lieber für mich, um hier Löschungen zu vermeiden.

Übrigens: gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Die Klägerin müsste erst Rechtsmittel einlegen, um überhaupt die Möglichkeit zur Berufung zu bekommen.

Gruß
Axel

Hallo

Meiner Ansicht nach ist die Diskussion hier falsch (es betrifft nicht nur Sport), Fussball und ihre Fans interessieren mich eigentlich nicht, und ich kann die Szene deswegen nicht beurteilen.

Das direkte Urteil also mal ausser acht gelassen, ist die Urteilsbegründung eine Katastrophe. Man muss sich klar werden, das jede polizeiliche/staatliche Massnahme so gerechtfertigt werden kann! Du bist unschuldig und sogar unverdächtig? Egal, da auch unverdächtige etwas angestellt haben können, können selbst Eingriffe, die bisher nur bei Verdacht erlaubt waren, durch diese Rechtseinschätzung gerechtfertigt werden.

Gruß, DW.

Du bist unschuldig und sogar unverdächtig? Egal,
da auch unverdächtige etwas angestellt haben können, können
selbst Eingriffe, die bisher nur bei Verdacht erlaubt waren,
durch diese Rechtseinschätzung gerechtfertigt werden.

Also ich les das anders. Ersma gehts ja nicht um einen spazierenden Fan, der gerade mal eine Runde durch die Innenstadt macht sondern um den Besucher eines Stadions. Ich kenne das deutsche Recht nicht, aber der Besitzer des Stadions müsste wohl das Recht haben, seine Besucher zu kontrollieren. Zweitens lese ich, dass diese „unverdächtigen“ Fans bereits Straftaten begangen haben sollen. Kann ich mir auch gut vorstellen, den sogar der dümmste Fan wird seine Sachen wohl eher von jemanden transportieren lassen, der unscheinbar ist.

Härtere Strafen für Randalierer und das Thema hat sich bald erledigt.

Grüße Dusan

1 Like

Hallo

Du bist unschuldig und sogar unverdächtig? Egal,
da auch unverdächtige etwas angestellt haben können, können
selbst Eingriffe, die bisher nur bei Verdacht erlaubt waren,
durch diese Rechtseinschätzung gerechtfertigt werden.

Also ich les das anders. Ersma gehts ja nicht um einen
spazierenden Fan, der gerade mal eine Runde durch die
Innenstadt macht sondern um den Besucher eines Stadions. Ich
kenne das deutsche Recht nicht, aber der Besitzer des Stadions
müsste wohl das Recht haben, seine Besucher zu kontrollieren.

Das war eine Polizeimassnahme, nicht jemand der sein Hausrecht ausübte. Und selbst das wird durch andere Gesetze eingeschränkt, und bei einer Leibesvisitation sehe ich da gleich mehrere die höherwertig als das Hausrecht sind.

Zweitens lese ich, dass diese „unverdächtigen“ Fans bereits
Straftaten begangen haben sollen. Kann ich mir auch gut
vorstellen, den sogar der dümmste Fan wird seine Sachen wohl
eher von jemanden transportieren lassen, der unscheinbar ist.

Ja und? Wie gesagt, ich kann die allgemeine Stadion-Situation nicht beurteilen, aber leider spricht die Urteilsbegründung nicht von einem Sonderfall oder irgendeinem Notstand, sondern rechtfertigt allgemein das Vorgehen.

Hausdurchsuchung bei dir, obwohl du nichts gemacht hast? Wieso nicht, ein Verbrecher wird ja die Beweise nicht zu Hause aufbewahren, sondern einem Unverdächtigen unterschieben und das könntest auch du sein. Leider ist das kein übertriebenes Beispiel. Das lässt sich beliebig fortsetzen, wenn gesetzliche Vorgaben einfach so wegewischt werden… Im Endeffekt ist jede polizeiliche Massnahme (und es gibt da einige ziemlich unangenehme) damit rechtfertigen.

Härtere Strafen für Randalierer und das Thema hat sich bald
erledigt.

Gerne, kein Problem damit.

Gruß, DW.

Also ich lese noch immer das:

Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden.

Was das mit Hausdurchsuchungen bei mir zu tun hat wirst du mir erklären müssen.

Grüße Dusan

Moin!

Das Urteil liegt jetzt vor. Hierzu auf den Link klicken
http://www.mooload.com/new/file.php?file=files/06060…
und dann auf „Click here to Download“ gehen.

alternative Quellle:
http://www.fcc-supporters.de/pdf/Urteil_Verwaltungsr…

Eine Einschätzung eines RA:
http://f51.parsimony.net/cgi-bin/topic-indent.cgi?Nu…

Ciao maxet.

Hallo DW,

Das war eine Polizeimassnahme, nicht jemand der sein Hausrecht
ausübte. Und selbst das wird durch andere Gesetze
eingeschränkt, und bei einer Leibesvisitation sehe ich da
gleich mehrere die höherwertig als das Hausrecht sind.

Das Urteil wägt zwischen den Grundrecht auf Unversehrtheit des Leib und Lebens Dritter (gefährdet durch Leuchtspurgeschosse/Feuerwehrkskörper) gegen den Eingriff in die Privatssphäre der Klägerin ab.
Weiterhin war lt. Angaben der Polizei bei den vorhergehenden beiden Auswärtsspielen oben genannte geschosse durch Dynamo-Fans zum Eindsatz gekommen. Weiterhin hat die Dresdner Polizei mitgeteilt, das der Transport der benötigten Utensilien durch unauffällige Fans (z.B. junge, weibliche) z.T. direkt am Körper (im Slip, im BH) erfolgt.

Zweitens lese ich, dass diese „unverdächtigen“ Fans bereits
Straftaten begangen haben sollen. Kann ich mir auch gut
vorstellen, den sogar der dümmste Fan wird seine Sachen wohl
eher von jemanden transportieren lassen, der unscheinbar ist.

Ja und? Wie gesagt, ich kann die allgemeine Stadion-Situation
nicht beurteilen, aber leider spricht die Urteilsbegründung
nicht von einem Sonderfall oder irgendeinem Notstand, sondern
rechtfertigt allgemein das Vorgehen.

m.E. falsch. Ie beiden oben genannten Infos haben für den konkreten Fall eine Berechtiugung geschaffen.

Ciao maxet.