Re: Vertrag kündigen wegen Umzug
Hi Lisa,
siehe:
Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.
vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).
Je nach AG wird wohl darüber verschieden beurteilt. Nach hersch. Meinung muss der Weg zum Studio wohl nciht mehr zumutbar sein. Also falls es über XY km (ca. 25km +/-) ist, dann nicht mehr, da die Geschäftsgrundlage entzogen worden ist.
Gruß