Einladung zur Weihnachtsfeier
Von: , Frage gestellt am So, 17. Dez 2000
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das
anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier im Frühstücksraum A1 beenden. Da es im letzen Jahre einige etwas
unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.
1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten Zustand von Kollegen hereingetraen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werde.
2.) Es wird nicht gern gesehen, wann sich Mitarbeiter mit Ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung "Sonst frißt mir der Müller die ganzen Melonenschiffchen weg" kann nicht akzeptiert werden.
3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis "Alkohol desinfiziert" beseitigt nicht bei allen Mitarbeitern das Mißtrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4.) Wer im letzen Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine
Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen.
Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte als
Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.
5.) Sollte jemand nach Genuß der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen Unpäßlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, das einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere, im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln
halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.
MfG Die Geschäftsleitung
