Bußgeldstellen-tragikomödie 3.Aufzug
Von: , Frage gestellt am Do, 30. Okt 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe von Ihnen eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen.
Zumindest gehe ich davon aus dass ich gemeint bin.
Denn so ganz sicher bin ich mir da nicht.
Allerdings freue ich mich, dass in Zusammenhang mit der mir zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit Sie sich mittlerweile über eines ganz sicher sind: „Fahrer eindeutig weiblich“.
Wissen Sie, ich bin keine ausgemachte Feministin (auch wenn ich das bin was man heutzutage als „emanzipiert“ beschreibt) und habe kein Problem damit dass man von mir als Motorradfahrer, Arbeitnehmer oder Steuerzahler redet.
Von Ihrem Amt aber andauernd als „Herr“ tituliert zu werden finde ich aber hochgradig unpassend und es kränkt mich etwas.
Ihre Erkenntnis meiner Weiblichkeit tröstet ein wenig, aber vielleicht lässt sich meine Geschlechtszugehörigkeit auch bei den Personalien korrekt festhalten?
Ich versichere Ihnen auch in Zukunft nichts anderes als „eindeutig weiblich“ sein zu wollen.
Zu der mir zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit möchte ich nun auch noch Stellung nehmen.
Aus meiner Sicht bietet sich folgendes Bild:
Eines sehr späten Abends fuhr ich von einem „Waldheim“ in Zuffenhausen wo ich einen Diavortrag gehalten hatte nach Möhringen wo mir eine Freundin Obdach für die Nacht angeboten hatte. Vielleicht stellte ich mich nicht allzu clever an, vielleicht ist die Beschilderung in Stuttgart wirklich so ungenügend wie ich es an diesem Abend empfand, jedenfalls fand ich mich auf einer autobahnartig ausgebauten Strasse wieder auf der so ziemlich alles ausgeschildert war wohin ich eigentlich nicht wollte.
Während ich so durch Nacht und Regen kroch (für diese Art von Strasse empfand ich es als eher langsam) und ein hilfreiches Richtungsschild suchte, wurde ich in einer leichten Rechtskurve plötzlich geblitzt.
Ich war verwundert, denn ein Schild einer Geschwindigkeitsbegrenzung hatte ich keines gesehen, ich war definitiv nicht in einer Ortschaft und schnell fuhr ich ja auch nicht.
Um so überraschter war ich, als es in Ihrem ersten Schreiben an mich hiess dort hätten 50km/h gegolten.
Mir ist bis heute nicht klar warum an dieser Stelle so eine Begrenzung ist und ich weiss nicht wo ich das Schild übersehen habe, aber ich weiss dass ich nicht mutwillig zu schnell gefahren bin und ich weiss eines ganz eindeutig: Ich bin weiblich.
Nun warte ich gespannt auf Ihr nächstes Schreiben, wie ich dort wohl angesprochen werde und welche Buße man mir für meine Schusseligkeit erteilen wird.
Mit freundlichen Grüßen
M. (Mrs)
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