Bußgeldstellen-tragikomödie 3.Aufzug

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Okt 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe von Ihnen eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen.
Zumindest gehe ich davon aus dass ich gemeint bin.

Denn so ganz sicher bin ich mir da nicht.

Allerdings freue ich mich, dass in Zusammenhang mit der mir zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit Sie sich mittlerweile über eines ganz sicher sind: „Fahrer eindeutig weiblich“.

Wissen Sie, ich bin keine ausgemachte Feministin (auch wenn ich das bin was man heutzutage als „emanzipiert“ beschreibt) und habe kein Problem damit dass man von mir als Motorradfahrer, Arbeitnehmer oder Steuerzahler redet.
Von Ihrem Amt aber andauernd als „Herr“ tituliert zu werden finde ich aber hochgradig unpassend und es kränkt mich etwas.

Ihre Erkenntnis meiner Weiblichkeit tröstet ein wenig, aber vielleicht lässt sich meine Geschlechtszugehörigkeit auch bei den Personalien korrekt festhalten?
Ich versichere Ihnen auch in Zukunft nichts anderes als „eindeutig weiblich“ sein zu wollen.

Zu der mir zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit möchte ich nun auch noch Stellung nehmen.
Aus meiner Sicht bietet sich folgendes Bild:

Eines sehr späten Abends fuhr ich von einem „Waldheim“ in Zuffenhausen wo ich einen Diavortrag gehalten hatte nach Möhringen wo mir eine Freundin Obdach für die Nacht angeboten hatte. Vielleicht stellte ich mich nicht allzu clever an, vielleicht ist die Beschilderung in Stuttgart wirklich so ungenügend wie ich es an diesem Abend empfand, jedenfalls fand ich mich auf einer autobahnartig ausgebauten Strasse wieder auf der so ziemlich alles ausgeschildert war wohin ich eigentlich nicht wollte.
Während ich so durch Nacht und Regen kroch (für diese Art von Strasse empfand ich es als eher langsam) und ein hilfreiches Richtungsschild suchte, wurde ich in einer leichten Rechtskurve plötzlich geblitzt.
Ich war verwundert, denn ein Schild einer Geschwindigkeitsbegrenzung hatte ich keines gesehen, ich war definitiv nicht in einer Ortschaft und schnell fuhr ich ja auch nicht.
Um so überraschter war ich, als es in Ihrem ersten Schreiben an mich hiess dort hätten 50km/h gegolten.

Mir ist bis heute nicht klar warum an dieser Stelle so eine Begrenzung ist und ich weiss nicht wo ich das Schild übersehen habe, aber ich weiss dass ich nicht mutwillig zu schnell gefahren bin und ich weiss eines ganz eindeutig: Ich bin weiblich.

Nun warte ich gespannt auf Ihr nächstes Schreiben, wie ich dort wohl angesprochen werde und welche Buße man mir für meine Schusseligkeit erteilen wird.

Mit freundlichen Grüßen



M. (Mrs)


- Pause -

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Antwort der Behörde:

    Sehr geehrter Herr Mopedhexle,

    nachdem in den Jahren 1950-1990 bereits 17 Fahrzeugführer in´s Degerloch fielen und sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien konnten,
    wurde auf der B27 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h eingeführt.

    Unter Umständen wurde Ihnen das entsprechende Verkehrsschild (274) aufgrund der Erdrotation und dem sich daraus ergebenden Winkel des Sonnenstandes nicht angesichtig, weshalb wir vom Schuldhaften Unterlassen des Benützens der fahrzeugeigenen Beleuchtungseinrichtung, wie unter solchen Sichtverhältnissen vorgesehen, ausgehen müssen. Ihre Aussage ist als Alleinbeweis rechtsmittelfähig. Wir werden sie daher gegen Sie verwenden.
    (§ 24 StVG, § 17 StVO)

    Da Sie zudem über Ihr Geschlecht nicht hinreichend Auskunft geben können, Ihre Aussagen sind zu unseren Aufzeichnungen und Niederschriften widersprüchlich, gehen wir wir von der Konsumierung bewusstseinstrübender Substanzen aus. Dies ist strafbar nach
    § 10 BtmG, § 5 StVO, vgl. StGB, StVG) und führt dazu, dass wir Ihnen hiermit die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen.

    Ihren Führerschein geben Sie binnen 3 Tagen in unserer Behörde ab. Hierbei können Sie gern über Ihr Geschlecht einen Beweis erbringen.
    Das bei der Geschwindigkeitskontrolle in unsere Kenntnis geratene Konterfei ist in dieser Hinsicht nicht ausreichend aussagefähig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Cherumbim Dudelsack-Pfeifer,
    Landratsamt Ödenburg-Leningrad. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!