läuft noch irgendwo ein alter postler herum, der die echtheit folgender dienstanweisung bestätigen kann?
gruß
tino
Allgemeine Dienstanweisung bei der Post: Auf dem Merkblatt mit dem Paragraphen 49 werden die Begriffe Wertsack, Wertbeutelsack und Wertsackpaket definiert.
„Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack Wertbeutelfahne genannt wird und nicht Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel versackt werden muß, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.“