Hallo, Freunde und -innen des Wortwitzes!
Hier folgt eine auch nicht mehr ganz neue Abhandlung über die sprachliche Qualität eines Verbots, die ich vor etwa fünfzehn Jahren geschrieben habe. Copyright bei mir !!!
Viel Spaß
Barney
„AUF DER GRÜNFLÄCHE SIND HUNDE VERBOTEN“
Was sagt uns dieser Satz? Können wir ihm unmittelbar eine klare Anweisung entnehmen? Stellt er Bedingungen? Setzt er etwas voraus?
Versuchen wir eine Analyse!
Dem Satz sind zwei Voraussetzungen zu entnehmen:
- Es gibt eine GRÜNFLÄCHE.
- Es gibt HUNDE.
Was unter „GRÜNFLÄCHE“ gemeint ist, wird aus dem Ort ersichtlich, auf dem die Hinweistafel aufgestellt ist - hier eine spärlich begrünte Erdfläche von ca. 8m², in deren Mitte ein Baum steht. „HUNDE“ ist die (geschlechtsneutral gemeinte?) Mehrzahlform von Hund. Weiters ist erkennbar, daß der Verfasser dieses Satzes eine restriktive Haltung gegenüber Hunden einnimmt.
Wir erkennen daraus: - Auf der fraglichen Grünfläche ist nicht ein einzelner Hund verboten, sondern lediglich eine Mehrzahl solcher.
- Außerhalb der Grünfläche sind Hunde nicht verboten. Das Verbot tritt erst auf der Grünfläche (Bedingung) in Kraft.
Unklar bleiben die Motive für das Verbot. Was einzelne Hunde nacheinander an- bzw. verrichten, hat wohl die gleichen Auswirkungen, als wäre es von mehreren Hunden gleichzeitig geschehen. Das Rückverweisen der Hunde vom Baum zum Laternenmast oder zur Hausecke kann also nicht das Motiv gewesen sein. Vielleicht liegt der Grund in der Kleinheit der Grünfläche, die bei einer Ansammlung mehrerer Hunde nicht mehr als solche erkennbar wäre.
Unklar bleiben auch die Konsequenzen im Falle der Übertretung des Verbots. Eine Bestrafung der Hunde oder deren Eigentümer/innen wird nicht angedroht. Es wird lediglich ein Verbot formuliert, dessen Beachtung allerdings nicht überwacht wird. Im Sinne einer aktiven Mitwirkung der mündigen Bürger/innen an der Vollziehung der zum Wohle der Allgemeinheit geschaffenen Regelungen wird die Verantwortung offenbar den Hundehalter/inne/n übertragen.
Jede/r seinen/ihren Hund spazieren führende Hundehalter/in muß sich also vergewissern, ob sich auf der fraglichen Grünfläche bereits ein Hund befindet, bevor er/sie es zuläßt oder verhindert, daß sein/ihr Hund die Grünfläche betritt. Andererseits muß der/die Hundehalter/in bedenken, daß ja nicht das BETRETEN der Grünfläche durch Hunde verboten ist, sondern es sind eben HUNDE als solche auf der Grünfläche verboten. Unklar bleibt auch, welcher bzw. welche von zwei oder mehreren Hunden verboten ist/sind.
So ist es wieder einmal gelungen, eine Vorschrift zu schaffen, die den Bürger/innen unverständlich bleibt, für die sie aber die Verantwortung tragen müssen.