da am meinem Fahrzeug der Beifahrerairbag defekt ist und ich keine Lust habe eine ordentliche Menge Geld für einen neuen Airbag auszugeben, dachte ich mir ich lasse das Ding einfach still legen. Nun meint aber die Werkstatt, man müßte dies dann in den Fahrzeugbrief eintragen lassen. Frage: warum?
Und was passiert wenn ich es nicht eintragen lasse?
da am meinem Fahrzeug der Beifahrerairbag defekt ist
Wie kommst Du zu dieser Annahme ??
und ich
keine Lust habe eine ordentliche Menge Geld für einen neuen
Airbag auszugeben, dachte ich mir ich lasse das Ding einfach
still legen.
Die Airbaganlage ist Teil des Fahrzeugs welches mit dieser ABE erstmals in den Straßenverkehr zugelassen wurde.
Alles was am FAhrzeug montiert ist muß funktionieren.
Nun meint aber die Werkstatt, man müßte dies dann
in den Fahrzeugbrief eintragen lassen. Frage: warum?
Und was passiert wenn ich es nicht eintragen lasse?
Mittlerweile ist es bei den Versicherern so, daß Du sogar bei Vetragsbeginn unterschreiben mußt, nichts an der Airbaganlage zu verändern.
da am meinem Fahrzeug der Beifahrerairbag defekt ist
Wie kommst Du zu dieser Annahme ??
Da die Airbagkontrollleuchte ständig gebrannt hat, hat man beim Fehlerspeicher auslesen festgestellt, daß der Beifahrerairbag defekt ist.
Die Airbaganlage ist Teil des Fahrzeugs welches mit dieser ABE
erstmals in den Straßenverkehr zugelassen wurde.
Alles was am FAhrzeug montiert ist muß funktionieren.
Mittlerweile ist es bei den Versicherern so, daß Du sogar bei
Vetragsbeginn unterschreiben mußt, nichts an der Airbaganlage
zu verändern.
Dann dürfte ich aber an modernen Fahrzeugen nicht die Möglichkeit haben, denn Beifahrerairbag per Knopfdruck auszuschalten. Wenn ich das an eben diesen Fahrzeugen tue, weiß der Beifahrer ja auch nicht ob der Airbag funktioniert oder nicht.
Da die Airbagkontrollleuchte ständig gebrannt hat, hat man
beim Fehlerspeicher auslesen festgestellt, daß der
Beifahrerairbag defekt ist.
Nun gut.
Dann dürfte ich aber an modernen Fahrzeugen nicht die
Möglichkeit haben, denn Beifahrerairbag per Knopfdruck
auszuschalten. Wenn ich das an eben diesen Fahrzeugen tue,
weiß der Beifahrer ja auch nicht ob der Airbag funktioniert
oder nicht.
Wenn es vorgesehen ist, den Beifahrerairbag abzuschalten, wegen Reboardbabysitzen, ist man bestimmt per Betriebsnaleitung verpflichtet diesen im Normalbetrieb wieder einzuschalten.
Wie es bei den Dauerhaft deaktivierten über die Software ist weiß ich nicht.
Nur ist mir defintiv bekannt, daß manchmal bei der Versicherung unterschrieben werden muß, NICHTS an der Anlage zu verändern, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
Du wirst Deine KfZ-Versicherung informieren müssen.
Wenn es vorgesehen ist, den Beifahrerairbag abzuschalten,
wegen Reboardbabysitzen, ist man bestimmt per
Betriebsnaleitung verpflichtet diesen im Normalbetrieb wieder
einzuschalten.
Wie es bei den Dauerhaft deaktivierten über die Software ist
weiß ich nicht.
Hi Dennis,
keine Werkstatt wird Dir den Airbag dauerhaft deaktivieren!
Gründe hatten wir ja schon ausreichend (ABE, etc).