folgende Situation: 30 km/h Zone in Wohngebiet, markiert durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen. Irgendwann werden die Schilder abgebaut, die weisse „30“ auf der Straße aber noch da.
Preisfrage: Darf man hier jetzt 30 oder 50 km/h fahren???
schon mal was vom Sichtbarkeitsgrundsatz gehört ?? Wir hatten erst genug Schnee und Eis auf der Straße liegen gehabt.
Es ist klar geregelt, daß Verkehrszeichen und Markierungen gut sichtbar sein müssenund dementsprechend zu unterhalten sind.
Auch gilt, daß bei nichterkennbaren Zeichen diese nicht beachtet werden müssen, aber der Grundsatz der soppelten sicherung hier überwiegt, d.h. man hat sich bei Schnee und Eis doppelt abzusichern an einer Kreuzung, wo die Schilder nicht zu erkennen sind, bzw. vielleicht durch einen Unfall „umgebügelt“ wurden.
Erkennen von positiven und negativen Vorfahrtschildern: Das STOPP-Schild ist achteckig, das Vorfahrt gewähren ist Dreieck auf der Spitze und Vorfahrtstraße ist Quadrat auf der Spitze stehend. Diese Schilder sind auch bei Schneefall zu erkennen, außer sie sind weg; dann gilt wieder der doppelte Sicherungsgrundsatz: Sehe ich ein Schild an der anderen Straßenkreuzungsseite, muß ich mich doppelt vorsichtig verhalten und ggf. mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen.
Was Stefans Fall angeht, denke ich daß die 30Zone entfernt wurde, das RvL aber beibehalten wurde, was ja durchaus zulässig ist. Es war nur damals in den 70ern Trend, alle größeren wichtigen Straßen als Vorfahrtstraße auszuweisen, was ja dann bei der steigenden Verkehrsdichte der 80er Jahre mit den parkenden Autos zu schweren Unfällen durch überhöhte GEschwindigkeit führte, weil jeder an der zugeparkten Kreuzung „durchrauschte“.
gruß