30km Zone oder doch nicht?

Hallo Leute,

folgende Situation: 30 km/h Zone in Wohngebiet, markiert durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen. Irgendwann werden die Schilder abgebaut, die weisse „30“ auf der Straße aber noch da.

Preisfrage: Darf man hier jetzt 30 oder 50 km/h fahren???

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

vielleicht hat man die 30ZONE Schilder an den Ortseingang verlegt ??

So ist es in Schwegenheim…Dort ist das ganze Kaff 30er Zone…

gruß

dennis

In Erpelzem doch nich’
Hallo Dennis,

nö, definitiv nicht. (Obwohl man sowieso kaum schneller als 30 fahren kann - jedenfalls auf der „Hauptstraße“).

Wir haben sogar ab und zu eine Radarfalle! *stolzguck* Natürlich am Ortsausgang wo es sich lohnt, nicht am Kindergarten wo es Sinn hätte… :wink:

Gruß
Stefan
*dernochdenBürgersteighochklappenmuß*

fahrbahnmarkierungen sidn wohl m.w. genauso zu betrachten, wie verkehrsschilder

Verkehrszeichen fehlt; Sichtbarkeitsgrundsatz
Hallo dog.je,

schon mal was vom Sichtbarkeitsgrundsatz gehört ?? Wir hatten erst genug Schnee und Eis auf der Straße liegen gehabt.

Es ist klar geregelt, daß Verkehrszeichen und Markierungen gut sichtbar sein müssenund dementsprechend zu unterhalten sind.

Auch gilt, daß bei nichterkennbaren Zeichen diese nicht beachtet werden müssen, aber der Grundsatz der soppelten sicherung hier überwiegt, d.h. man hat sich bei Schnee und Eis doppelt abzusichern an einer Kreuzung, wo die Schilder nicht zu erkennen sind, bzw. vielleicht durch einen Unfall „umgebügelt“ wurden.

Erkennen von positiven und negativen Vorfahrtschildern: Das STOPP-Schild ist achteckig, das Vorfahrt gewähren ist Dreieck auf der Spitze und Vorfahrtstraße ist Quadrat auf der Spitze stehend. Diese Schilder sind auch bei Schneefall zu erkennen, außer sie sind weg; dann gilt wieder der doppelte Sicherungsgrundsatz: Sehe ich ein Schild an der anderen Straßenkreuzungsseite, muß ich mich doppelt vorsichtig verhalten und ggf. mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen.

Was Stefans Fall angeht, denke ich daß die 30Zone entfernt wurde, das RvL aber beibehalten wurde, was ja durchaus zulässig ist. Es war nur damals in den 70ern Trend, alle größeren wichtigen Straßen als Vorfahrtstraße auszuweisen, was ja dann bei der steigenden Verkehrsdichte der 80er Jahre mit den parkenden Autos zu schweren Unfällen durch überhöhte GEschwindigkeit führte, weil jeder an der zugeparkten Kreuzung „durchrauschte“.
gruß

dennis

schon mal was vom Sichtbarkeitsgrundsatz gehört ??

ja, ich weiss nur nicht was das grundsaetzlich aendert. oder war das in der urspruenglichen fragestellung erwaehnt?

Wir hatten
erst genug Schnee und Eis auf der Straße liegen gehabt.

dann kannst du ja eh nciht schneller fahren, wie du auch geschrieben hast.

gruss