Ich habe ein kleines Problem. Vor einer Woche erreichte mich ein Bußgeldbescheid in Höhe von 46,00DM wegen Falschparkens. Mir wird zur Last gelgt am 29.10.99 von 14.02 Uhr bis 14.03 Uhr falsch geparkt zu haben. Nun meine Frage: Kann ich wirklich wegen einer Minute falschparkens belangt werden? Zumal ich einen Beleg habe, dass ich an diesem Tag in einen Geschäft auf der Straßenseite eingekauft habe. Ich könnte doch Widerspruch einlegen und sagen, dass ich nur etwas im Computerladen abgeliefert habe und nur kurz am Straßenrand gehalten habe und nicht geparkt. Was meint ihr dazu? Wie stehen meine Chancen, das Bußgeld nicht bezahlen zu müssen?
ich denke der Bußgeldbescheid ist nicht gerechtfertigt. Wenn man 1 Minute irgendwo stehenbleibt, kann man das ganz bestimmt nicht als Parken bezeichnen. Wenn ich mich noch richtig an meine Führerscheinprüfung erinnern kann, darf man für 2 oder 3 Minuten anhalten (z. B. zum Be- und Entladen oder um jemanden aussteigen zu lassen). Ich würde die 46 DM auf keinen Fall bezahlen.
ich bin der gleichen Meinung wie du. Ich werde die Rechnung nicht bezahlen. Mal sehen, ob ich damit durchkommen werde.
Auf jeden Fall werde ich euch auf dem laufenden halten.
Bußgeldbescheid wegen einer Minute Falschparkens?
Hallo Matthias,
erhebe schnellstmöglich schriftlichen einspruch gegen den bußgeldbescheid.
beim falschparken bekommt man ein verwarnungsgeld von 20-60 DM je nach schwere der tat. (park,- oder halteverbot; parkschein vergessen; außerhalb der markierung etc.)
wenn das verwarnungsgeld nicht bezahlt wurde nach der 14tägigen zahlungsfrist, wird das ganze in einen bußgeldbescheid umgewandelt. ich vermute du hattest dm30 zu zahlen, mit den mahngebühren etc. wurde das ganze zu dm46.
bist du sicher zuvor keinen verwarnungsbescheid erhalten zu haben ?? wenn ja, laß dir evtl. von eurem ordnungsamt belegen, daß so etwas an dich gesandt wurde. hat jemand zugriff auf deinen briefkasten und das schreiben entfernt um dich zu ärgern und die sache zu verteuern ??
wenn man eine schlimmere sache begangen hat, bei der von einem bußgeld (ab dm80 und möglerw. min. 1punkt) auszugehen ist, wird immer an den halter des fahrzeugs ein anhörungsbogen gesandt, in dem er sich zur sache äußern kann („bin nicht gefahren“ o.ä.)und zur person äußern muß. dann erst bekommt man nochmal post wo es dann zur sache geht.
wird gegen einem eine anzeige gemacht, muß man eh erst auf die polizei. dort wird dann entschieden, ob man zeuge oder beschuldigter ist. danach geht die scheiße zum staatsanwalt, dort wird entschieden anhand der aussagen ob die strafverfolgung aufgenommen wird oder nicht und zu guter letzt wird meist in abwesenheit der parteien entschieden wer was „aufs auge“ bekommt.
gruß
dennis (der auch schon oft geblitzt wurde in seinen wilden jungen jahren)