Heute fuhr ein Golf III vor mir, der die Nebelschlussleuchten mit den Bremsleuchten gekoppelt hat. Gibts dazu irgendwelche Schaltpläne um es sich selber zu machen? Also die Kopplung jetzt 
Heute fuhr ein Golf III vor mir, der die Nebelschlussleuchten
mit den Bremsleuchten gekoppelt hat. Gibts dazu irgendwelche
Schaltpläne um es sich selber zu machen? Also die Kopplung
jetzt
Hallo Dirk,
dann danke schon mal Deinem Herrn und Schöpfer, das es zu der
Zeit als Du hinter ihm her gefahren bist…a) nicht dunkel war,
und b) nicht geregnet hat…genau in dieser Konstellation hab
ich mal in der Stadt so nen Hirni (sorry…) vor mir gehabt.
Nach 5 Minuten tun Dir dermaßen die Augen weh, das Du freiwillig
rechts ran fährst, um ihn nicht mehr ertragen zu müssen.
Rechtlich schauts m.E. eher düster aus, die Kopplung der Brems-
mit der/den Nebelschlussleuchte/n ist soviel ich weiss verboten,
aber nix genaues weiss ich nicht 
Wenns aber verboten ist, erlischt durch diesen Eingriff die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, was das im Falle eines Unfalls
heisst, dürfte klar sein.
Mein Tipp: Lass es !
Gruß
Michael
dann danke schon mal Deinem Herrn und Schöpfer, das es zu der
Zeit als Du hinter ihm her gefahren bist…a) nicht dunkel
war,
und b) nicht geregnet hat…genau in dieser Konstellation hab
ich mal in der Stadt so nen Hirni (sorry…) vor mir gehabt.
War hell, hat aber geregnet. 
Nach 5 Minuten tun Dir dermaßen die Augen weh, das Du
freiwillig
rechts ran fährst, um ihn nicht mehr ertragen zu müssen.
Hmm, eigentlich bin ich da nicht so empfindlich, ich kann auch in Scheinwerfer gucken ohne Probleme.
Rechtlich schauts m.E. eher düster aus, die Kopplung der
Brems-
mit der/den Nebelschlussleuchte/n ist soviel ich weiss
verboten,
aber nix genaues weiss ich nicht
Ja wenn dann mit Schalter wegen TÜV und Pozilei.
Wenns aber verboten ist, erlischt durch diesen Eingriff die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, was das im Falle eines
Unfalls
heisst, dürfte klar sein.
Mein Tipp: Lass es !
Naja gut, mal gucken.
Dirk
Hallo,
eine Sache, die auf deutschen Straßen besonders ätzend finde, ist das Bedürfnis einiger weniger, bei mäßiger Sicht die Nebelschlußleuchten einzuschalten.
Mal unabhängig davon empfehle ich folgende Lektüre:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php3
Insbesondere Absatz (4). Du mußt also immer mindestens mit Abblendlicht fahren.
Des weiteren:
http://www.gesetze.2me.net/stvo/stvo0018.htm
Insbesondere Absatz (3). Du darfst also Nebelschlußleuchten nur benutzen, wenn die Sicht durch Nebel unter 50m liegt.
Dann hätten wir noch:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php3
Insbesondere Absatz (1). Du darfst bei einer Sicht von unter 50m nicht schneller als 50 km/h fahren.
Fazit: Nebelschlußleuchte und schneller als 50 km/h schließen sich aus.
Tu Dir und allen Verkehrsteilnehmer einen Gefallen und vergiß den Blödsinn. Wenn Du bei höherer Geschwindigkeit bremst (mit NSL) und aufgrund der hohen Lichtstärke jemand erschrickt und die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, bist Du u.U. im schlimmsten Fall mit fahrlässiger Tötung dabei.
Gruß
Christian
dann danke schon mal Deinem Herrn und Schöpfer, das es zu der
Zeit als Du hinter ihm her gefahren bist…a) nicht dunkel
war,
und b) nicht geregnet hat…genau in dieser Konstellation hab
ich mal in der Stadt so nen Hirni (sorry…) vor mir gehabt.War hell, hat aber geregnet.
Nach 5 Minuten tun Dir dermaßen die Augen weh, das Du
freiwillig
rechts ran fährst, um ihn nicht mehr ertragen zu müssen.Hmm, eigentlich bin ich da nicht so empfindlich, ich kann auch
in Scheinwerfer gucken ohne Probleme.
Dirk ??? Du bist doch keine Giraffe, oder ?! Klar kommst Du nie
in den zweifelhaften Genuss, Deinen Wagen zu fahren, und zur
gleichen Zeit Deine derart gekoppelten Bremslichter zu sehen…
Du wirst also nicht geblendet werden, aber die Leute hinter Dir.
Rechtlich schauts m.E. eher düster aus, die Kopplung der
Brems-
mit der/den Nebelschlussleuchte/n ist soviel ich weiss
verboten,
aber nix genaues weiss ich nichtJa wenn dann mit Schalter wegen TÜV und Pozilei.
Hmm…das wäre ja einen groben Unfug abschaltbar machen
))
Wenns aber verboten ist, erlischt durch diesen Eingriff die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, was das im Falle eines
Unfalls
heisst, dürfte klar sein.
Mein Tipp: Lass es !Naja gut, mal gucken.
Dirk
Gruß
Michael
Mal unabhängig davon empfehle ich folgende Lektüre:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php3
gelesen
Des weiteren:
http://www.gesetze.2me.net/stvo/stvo0018.htm
gelesen
Tu Dir und allen Verkehrsteilnehmer einen Gefallen und vergiß
den Blödsinn. Wenn Du bei höherer Geschwindigkeit bremst (mit
NSL) und aufgrund der hohen Lichtstärke jemand erschrickt und
die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, bist Du u.U. im
schlimmsten Fall mit fahrlässiger Tötung dabei.
Okay okay, ich lasse alles so wie es ist.
Vielleicht sollte ich mal die Rückfahrlampen mit den Blinkern koppeln. *nur Spaß*
Dirk
Heute fuhr ein Golf III vor mir, der die Nebelschlussleuchten
mit den Bremsleuchten gekoppelt hat. Gibts dazu irgendwelche
Schaltpläne um es sich selber zu machen? Also die Kopplung
jetzt
Hi Dirk
Woher weißt du das eigentlich? Das ist doch eigentlich nur zu
erkennen,wenn die Lampen immer gebrannt haben und sich beim bremsen nichts veränderte.Oder war es vielmehr so,daß beim
bremsen alles aufleuchtete und die Nebelleuchten garnicht eingeschaltet waren.Das ist nämlich o.k. und sogar zulässig.
Der erstgenannte Fall wäre nämlich schlichtweg kriminell.
Gruß
Lenz
Woher weißt du das eigentlich? Das ist doch eigentlich nur zu
erkennen,wenn die Lampen immer gebrannt haben und sich beim
bremsen nichts veränderte.Oder war es vielmehr so,daß beim
bremsen alles aufleuchtete und die Nebelleuchten garnicht
eingeschaltet waren.
Letzteres, beim Bremsen gingen nicht 2 Leuchten an sondern 4, davon 2 besonders hell.
Das ist nämlich o.k. und sogar zulässig.
Glaube ich weniger, siehe andere Beiträge in diesem Thread.
Dirk
Woher weißt du das eigentlich? Das ist doch eigentlich nur zu
erkennen,wenn die Lampen immer gebrannt haben und sich beim
bremsen nichts veränderte.Oder war es vielmehr so,daß beim
bremsen alles aufleuchtete und die Nebelleuchten garnicht
eingeschaltet waren.Letzteres, beim Bremsen gingen nicht 2 Leuchten an sondern 4,
davon 2 besonders hell.
Und woher zum Teufel weißt du,daß das die Nebelschlußleuchten waren??
Neulich fuhr ein Ford-Maverik vor mir,der hatte dunkelrote Blinker.Auf entsprechende Nachfrage erfuhr ich,daß dafür eine Ausnahmegenehmigung existiert!??Entgegen der STVZO,auf die unsere TÜV-Onkels immer so scharf sind,von wegen ausgebleichte Blinker bei älteren Autos.
VW hat sogar eine Sonderregel erwirkt,statt der vorgeschriebenen blauen Fernlichtanzeige eine Gelbe zu verwenden,die sind nämlich im Einkauf € 0,015 billiger.
Gruß
Lenz
Hallo Hans,
Und woher zum Teufel weißt du,daß das die Nebelschlußleuchten
waren??
Was sollte es denn sonst gewesen sein ??
Diese (simple) Zuschaltung der NSL zum Bremslicht ist definitiv nicht zulässig. A: weil damit die NSL somit nicht mehr einzeln schaltbar ist. B: weil damit die zulässigen Werte über die Leuchtkraft der Bremsleuchten deutlich überschritten werden.
Neulich fuhr ein Ford-Maverik vor mir,der hatte dunkelrote
Blinker.Auf entsprechende Nachfrage erfuhr ich,daß dafür eine
Ausnahmegenehmigung existiert!??Entgegen der STVZO,auf die
unsere TÜV-Onkels immer so scharf sind,von wegen ausgebleichte
Blinker bei älteren Autos.
Für Importfahrzeuge aus USA gibt es nebenher noch andere Ausnahmegenehmigungen (Kennzeichengrösse, seitliche orangefarbene Markierungsleuchten, rote Fahrtrichtungsanzeiger etc.) Aber zum Trost, auch ausgeblichene rote Blinker werden beim TÜV moniert.
VW hat sogar eine Sonderregel erwirkt,statt der
vorgeschriebenen blauen Fernlichtanzeige eine Gelbe zu
verwenden,die sind nämlich im Einkauf € 0,015 billiger.
Naja, diese Regelung gab es, aber das ist ja auch schon einige Tage her. Weisst Du, wieviele Ausnahmegenehmigungen Fahrzeuge der Post haben? Auch hier werden Dinge weggelassen, die beim „normalen“ Serienfahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde.
Kurzum: Das zusammenschalten von NSL und BL ist unzulässig und eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Gruss Sebastian
Kurzum: Das zusammenschalten von NSL und BL ist unzulässig und
eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Gruss Sebastian
Hi Sebastian
Die Leuchtkraft ist nirgendwo festgeschrieben,lediglich die
Stromaufnahme in Watt.
Gerade Nachfrage bei der DEKRA:die gleichzeitige Nutzung von NSL und BL gibt es bei diversen LKW und Bussen.Dies ist bei einer Relaisschaltung auch kein Problem.
Wenn die NSL eingeschaltet sind,brennen diese immer und die BL
schalten sich entsprechend zu.
Sind die NSL nicht eingeschaltet,brennen sie nicht immer,sondern nur zusammen mit den BL.
Wo ist da das Problem?
Gruß
Lenz
Hallo Hans,
Die Leuchtkraft ist nirgendwo festgeschrieben,lediglich die
Stromaufnahme in Watt.
Entschuldige bitte, aber das ist Unfug. Erstens, weil die Stromaufnahme in Watt überhaupt nichts über die Leuchtkraft oder die Helligkeit aussagt, zweitens ist die Leuchtkraft nicht in der StvZO festgeschrieben, sondern in der der Richtlinie 76/756/EWG der EU.
Gerade Nachfrage bei der DEKRA:die gleichzeitige Nutzung von
NSL und BL gibt es bei diversen LKW und Bussen.Dies ist bei
einer Relaisschaltung auch kein Problem.
Daß das ein Problem ist, habe ich nie behauptet, im Gegenteil. Technisch gesehen unkompliziert, trotzdem verboten.
Wenn die NSL eingeschaltet sind,brennen diese immer und die BL
schalten sich entsprechend zu.
Sind die NSL nicht eingeschaltet,brennen sie nicht
immer,sondern nur zusammen mit den BL.
Unzulässig!!
Wo ist da das Problem?
Das Problem ist §17Abs.3 StVO. Lies es nach. Ebenso §49aAbs.3.
NSL dürfen nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden, da sie aufgrund der deutlich höheren Leuchtkraft über eine Blendwirkung verfügen. Wäre jetzt die NSL mit dem BL gekoppelt, dürftest Du vor dem Bremsen warten, bis Du in ein Nebelgebiet kommst mit einer Sichtweite unter 50m. Bei normaler Sicht ist das einschalten der NSL eben eindeutig verboten,
egal ob einzeln oder in Verbindung mit dem Bremslicht. Da gibt es auch für Busse und LKW keine Ausnahme.
Gruss Sebastian
Gruß
Lenz
Also, daß die Nebelschlußleuchte heller ist als das normale Rücklicht, das ist ja wohl klar und wird von niemandem bezweifelt. Und wer hätte sich nicht schon mal eine kleine Vorrichtung gewünscht, mit der man die bei Dunkelheit und guter Sicht eingeschaltete Nebelschlußleuchte des Vordermannes ausschießen könnte?
Aber daß die Nebelschlußleuchte heller ist als das Bremslicht, das dürfte zumindest Modellabhängig sein! Ich hatte diese Schaltung früher in meinem Audi 80 (lang ist’s her…), und da waren die Gläser beider Lampen identisch. Die Schaltung war auch drin, als ich mit dem Wagen beim TÜV war (hätte ich vorher dran gedacht, wäre sie weg gewesen), und der hat deswegen keine Miene verzogen. Wenn mir einer hinten drauf gefahren wäre, dann hätte er sich nicht damit entschuldigen können, daß mein Bremslicht besser zu sehen war als üblich, oder?
Ich nehme durchaus an, daß in der heutigen überregulierten Zeit so etwas verboten ist (weil es nicht erlaubt ist, und was nicht erlaubt ist, ist bekanntlich verboten), aber das tatsächliche Problem wird darin bestehen, daß man bei der nächsten zufälligen Polizeikontrolle ein kleines Problem hat. Empfehlen würde ich diese Schaltung niemandem, aber ich denke das kann man gut jedem selbst überlassen.
Pop
Servus,
hab das auch mal an meinem damaligen Golf 1 praktiziert. Sah super aus , 4 Leuchten unten und die dritte Bremsleuchte oben. Nur hat mich leider der „Frosch auf Räder“ rausgezogen. Veränderung am Fahrzeug, grad nochmal davongekommen nachdem ich die Drahtbrücken im hinteren Licht wieder rausgezogen habe.
Also, mit Vorsicht zu genießen.
Gruß Chris
Hi Pop,
das Glas ist teilweise gleich, das ist schon richtig. Nur sitzt in der NSL hinter dem Glas ein richtiger verchromter Reflektor.
Kennt sich ein TÜV-Prüfer jetzt nicht so genau aus und die NSL sitzt auch noch neben der Bremsleuchte (manche Autos haben ja 2 Lampen in 2 Kammern nebeneinander), kann man Glück haben und nicht erwischt werden. Verboten bleibts trotzdem und das ist gut so.
Gruss Sebastian
Die Leuchtkraft ist nirgendwo festgeschrieben,lediglich die
Stromaufnahme in Watt.
Das glaube ich weniger - stell Dir mal vor, ich baue mir Bremslichter aus LEDs… dann kann ich mit den „vorgeschriebenen Wattzahlen“ aber die ganze Autobahn hinter mir rot erleuchten…
Hi Tino,
guter Ansatz. Und das gleiche gilt für den Z8 mit den Xenon-Röhren als Bremslicht. Da könntest Du in Paris noch sehen, wenn jemand in NYC bremst 
Gruss Sebastian
Wenn die Erdkrümmung nicht wäre…
Aber „frisst“ Xenon nicht auch jede Menge Stom (=Amper, mit 12 Volt =Watt)?
Mit Xenon kenne ich mich (leider) nicht aus, deshalb frage ich mal nach.
Hi Tino,
ja, Xenon frisst jede Menge Strom und benötigt Vorschaltgeräte, daher ist das ja so teuer ;-(
Aber gerade im Bereich Entladungslampen (z.B. Halogen-Metalldampflampen mit Keramikbrenner) ist es schon erstaunlich, was aus einem 20W Leuchtmittel an Licht rauskommt.
Gruss Sebastian