Abschleppen?

Hallo!

Bei meinem Auto ist der Querlenker links gebrochen und nun steht mein Auto auf Ziegelsteinen aufgebockt auf einem (öffentlich zugänglichen) Parkplatz neben meinem Haus. Das Auto ist noch angemeldet, hat TüV und ich zahle natürlich nach wie vor Versicherung. Nun meine Frage: Kann ich das Auto weiterhin bedenkenlos so stehen lassen, oder kann die Polizei ihn abschleppen lassen?

Dank und Gruß,
Dieter

P.S.: Der ist deshalb auf Ziegelsteinen aufgebockt, damit er gerade steht und mit der Zeit durch die Last noch nicht unnötig mehr Dinge kaputt gehen.

Hallo Dieter!

Bei meinem Auto ist der Querlenker links gebrochen und nun
steht mein Auto auf Ziegelsteinen aufgebockt auf einem
(öffentlich zugänglichen) Parkplatz neben meinem Haus. Das
Auto ist noch angemeldet, hat TüV und ich zahle natürlich nach
wie vor Versicherung. Nun meine Frage: Kann ich das Auto
weiterhin bedenkenlos so stehen lassen, oder kann die Polizei
ihn abschleppen lassen?

Nein. Die Gründe hast Du oben selbst geliefert.

Nur unversicherte Fahrzeuge und Anhänger länger als 2 Wochen stehend werden entfernt.

gruß

dennis

Danke, trotzdem nochmal zum Verständnis:

Nur unversicherte Fahrzeuge und Anhänger länger als 2 Wochen
stehend werden entfernt.

Heisst das, mein Auto darf dort (versichert) bis in alle Ewigkeit stehen? Oder gilt für das (versicherte) Auto auch die 2-Wochen-Frist?

Falsch!
Das Auto kann abgeschleppt werden.
Grund: es ist ein nicht zugelassenes Auto.
Es ist in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand. Der TÜV-Stempel besagt nur eines: im Augenblick der Prüfung war das Auto in Ordnung.
Es kann aber 2 Stunden später schon wieder in einem Zustand sein, dass es nicht zugelassen ist.
Ein Auto, das auf einem der Öffentlichkeit frei zugänglichem Platz auf Ziegelsteinen steht, ist schlicht eine Gefahr und befindet sich in einem nicht zugelassenen Zustand.
Außerdem reizt so ein defektes Auto so manchen Dieb, sich mit Ersatzteilen zu versorgen.
Grüße
Raimund

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Hallo Dieter!

Nun meine Frage: Kann ich das Auto

weiterhin bedenkenlos so stehen lassen, oder kann die Polizei
ihn abschleppen lassen?

Nein. Die Gründe hast Du oben selbst geliefert.

Hallo Dennis,
auch wenn ich nem MOD ungern widerspreche: Stimmt so nicht!

Nur unversicherte Fahrzeuge und Anhänger länger als 2 Wochen
stehend werden entfernt.

Auch ein versichertes, angemeldetes Fahrzeug, welches in einem
offensichtlich einwandfreien Zustand war, durfte ich mal im
Auftrag des Ordnungsamtes abschleppen, und sicherstellen! Die
Begründung war ganz simpel die, das das FZ seit Wochen immer
auf dem gleichen Platz stand. Dies wurde durch Kreidestriche
kontrolliert! Dazu hiess es dann, das öffentliche Parkplätze
nicht durch Langzeitparker blockiert werden dürfen…
Das defekte Fahrzeug von Dieter würde bei uns in EU sofort
abgeschleppt, es gälte als aufgegeben, also überwachungs-
bedürftiger Abfall.
Einen Querlenker ersetzen ist wohl kaum kompliziert, mach es,
und ruh ist!

gruß

dennis

Auch´n Gruß
Michael

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Moin!

Heisst das, mein Auto darf dort (versichert) bis in alle
Ewigkeit stehen? Oder gilt für das (versicherte) Auto auch die
2-Wochen-Frist?

Zunächst mal ist nach spätestens zwei Jahren der TÜV abgelaufen. Soviel zu aller Ewigkeit. Weiterhin kann es durchaus Gründe zum Abschleppen geben, wenn beispielsweise öffentlicher Parkraum blockiert wird oder das Fahrzeug wegen Bauarbeiten weg muß, der Besitzer aber nicht auf eine angebrachte Nachricht reagiert (geht ja nicht, weil die Kiste aufgebockt ist).

Munter bleiben… TRICHTEX

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hallo Gunter,
so weit so richtig… bis auf eines: das Auto ist nicht zugelassen! Es hat zwar den TÜV-Stempel. Befindet sich aber nicht mehr im ordnungsgemäßem Zustand. Damit darf es nicht auf der Straße und auch nicht auf einem öffentlichem Parkplatz stehen.
grüße
Raimund

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Don´t mix up things
Hallo Raimund,
Du bringst hier die Begriffe Zugelassen und Verkehrsunsicher durcheinander. Auch wenn ein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist, ist es von Amts wegen immer noch zugelassen. Es darf zwar nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden, aber das wird es ja auch nicht. Es geht auch keinerlei Gefahr von dem Fahrzeug aus. Allerdings gibt es Verordnungen (je nach Land und Kreis unterschiedlich), nach denen nach Ablauf einer festgelegten Frist von einer Sondernutzung ausgegangen wird, wenn das Auto nicht repariert wird. In Hamburg werden nicht einmal abgemeldete Fahrzeuge sofort abgeschleppt, sofern sie keine Behinderung darstellen. Der Halter wird über einen Aufkleber am Auto informiert, daß er das Fahrzeug spätestens bis zum XX.XX.XXXX zu entfernen hat. Andernfalls wird es als Abfall angesehen und zu Lasten des Halters entsorgt. Aber mit TÜV und so hat das nichts zu tun. Selbst ein Auto mit überschrittener HU darf auf öffentlichen Plätzen geparkt werden.
Gruss Sebastian

hallo Sebastian,
da ist aber HH recht lax.
Die Gefahr geht von einem Auf Ziegelsteinen aufgebockten Fahrzeug sehr wohl aus. Stell Dir vor, Kinder spielen dort. Eines krabbelt drunter und durch Zufall stößt eine anders an die Ziegelabstützung. Und schwupp ist das Kind so flach, dass man es unter der Tür durchschieben kann.
Hier in BW sind die Gesetze scheinbar strenger. Da steht so ein Auto nicht lange da.
Und dazu gibt´s ein Strafmanfdat.
Und das ist keine Theorie.
Tja, ja, die nordlichter haben es halt schön!:smile:)
Grüße
Raimund

hallo Sebastian,
da ist aber HH recht lax.
Die Gefahr geht von einem Auf Ziegelsteinen aufgebockten
Fahrzeug sehr wohl aus. Stell Dir vor, Kinder spielen dort.
Eines krabbelt drunter und durch Zufall stößt eine anders an
die Ziegelabstützung. Und schwupp ist das Kind so flach, dass
man es unter der Tür durchschieben kann.

Das Fahrzeug ist ja versichert. Abgesehen von dem „Unglücksfall“, der hoffentlich nie eintreten mag, sehe ich kein Problem darin.

Wie kommst Du dauernd darauf, das FAhrzeug sei nicht zugelassen ??

Dieter schrieb doch es ist angemeldet und somit versichert. Ich habe auch schon mal einen Toyota 1000 Baujahr 1974 drei Wochen am Straßenrand stehen gehabt. Angemeldet, obwohl Motorhaube, Kotflügel, Motor und Getriebe fehlten zum Reparieren.

Die Politessen sind zwar ein paar mal gekommen und prüften die Daten, aber nachdem feststand, das Fahrzeug ist angemeldet und versichert, konnten sie nichts machen. Die Polizei auch nicht, da ich damit nicht fuhr.

gruß

dennis

Hallo Raimund,

da ist aber HH recht lax.

Sind wir Nordlichter sowieso :wink:

Die Gefahr geht von einem Auf Ziegelsteinen aufgebockten
Fahrzeug sehr wohl aus. Stell Dir vor, Kinder spielen dort.
Eines krabbelt drunter und durch Zufall stößt eine anders an
die Ziegelabstützung. Und schwupp ist das Kind so flach, dass
man es unter der Tür durchschieben kann.

Ok, aber solche Gefahren auch bei abgestellten Anhängern (Keil weggezogen und überrollt). Oder die Geschichte bei den Renault Espace, bei denen der Kühlergrill so gestaltet war, das man mit Kinderhänden durchgreifen konnte. Und wenn dann der Lüfter des Kühlers anlief… (ging vor ein paar Jahren durch die Presse).
Nichts desto trotz gehört so ein Auto schnellstmöglich repariert.

Hier in BW sind die Gesetze scheinbar strenger. Da steht so
ein Auto nicht lange da.
Und dazu gibt´s ein Strafmanfdat.

Ja, das kenn ich. Die grünen Jungs sind nach meinen Erfahrungen bei Euch „bissiger“ als bei uns.

Und das ist keine Theorie.

Hab ich selbst am eigenen Leib mal erfahren müssen ;-(

Tja, ja, die nordlichter haben es halt schön!:smile:)

Drum bleib ich ja hier :wink: Aber bei Euch hats doch auch viel schöne Gegend.
Gruss aus dem (nassen) Norden
Sebastian

hallo Dennis,
Anmeldung und Zulassung beim Landratsamt heiß noch nicht, dass Du mit der Kiste auch auf die Straße darfst. Erst wenn der TÜV seinen Segen gibt, darfst Du rumgurken.
Sollte aber das KFZ nach TÜV-Abnahme verändert werden (verändert nach STVO), dann musst Du das Fahrzeug aus den Verkehr ziehen.
Extrembeispiel: Dufahrt und reißt dir dabei die Stoßstange ab. Sauber, mit klinscher Präzision. Selbst die Träger dafür sind ab. Also glatte Karosserie. Sonst ist zum, Glück nichts passiert.Ist das Auto nun nach StVO zugelassen?
Nein!
Denn zum Sicherheitsstandart gehört die Stoßstange. Fehlt die, musst Du die entweder drankleben oder das Auto in Kur schicken. Mit jeder verkehrstechnische Änderung am KFZ (ob außen oder innen) erlischt die Zulassung und muss neu begutachtet werden. Oder in den alten Zustand zurückgeführt werden.
Ich habe mal die Anhängerkupplung von einem Auto zum neueren gewechselt (war vollkommen identisch). Ich musste das blöde Ding neu zusallsen. Die haben sich das angesehen, eine neue Nummer eingestanzt… und kassiert.
Grüße
Raimund

hallo Raimund,

Anmeldung und Zulassung beim Landratsamt heiß noch nicht, dass
Du mit der Kiste auch auf die Straße darfst. Erst wenn der TÜV
seinen Segen gibt, darfst Du rumgurken.

Deswegen verlangen die Damen und Herren hinter dem Tresen HU und AU, bevor sie Dir die Plaketten einstanzen.

Sollte aber das KFZ nach TÜV-Abnahme verändert werden
(verändert nach STVO), dann musst Du das Fahrzeug aus den
Verkehr ziehen.
Extrembeispiel: Dufahrt und reißt dir dabei die Stoßstange ab.
Sauber, mit klinscher Präzision. Selbst die Träger dafür sind
ab. Also glatte Karosserie. Sonst ist zum, Glück nichts
passiert.Ist das Auto nun nach StVO zugelassen?
Nein!
Denn zum Sicherheitsstandart gehört die Stoßstange. Fehlt die,
musst Du die entweder drankleben oder das Auto in Kur
schicken. Mit jeder verkehrstechnische Änderung am KFZ (ob
außen oder innen) erlischt die Zulassung und muss neu
begutachtet werden. Oder in den alten Zustand zurückgeführt
werden.

Ist mir klar, aber Da kann ich mich nur wundern, warum das FAhrzeug SP-DV 92 in Speyer seit zwei Jahren ohne Kunststoffstoßfänger rumfährt (nur der nackte scharfkantige Blechträger lugt vor); OHNE DA? DIE Herren in Grün was unternehmen.

Als ich seinerzeit mit dem Toyota 1000 eine Probefahrt machen wollte ums Quadrat und die Kotflügel fehlten, sahen die mich und machten prompt Tamtam.

Ich habe mal die Anhängerkupplung von einem Auto zum neueren
gewechselt (war vollkommen identisch). Ich musste das blöde
Ding neu zuslassen. Die haben sich das angesehen, eine neue
Nummer eingestanzt… und kassiert.

Mit der AHK ist ja klar. Da kann ja auch einiges passieren, wenn die abfällt und under Anhänger mit.

Um was es mir bei der Diskussion hauptsächlich ging, war:

Das Auto ist angemeldet und versichert, selbst im Schadensfall wird erst mal bis zur Klärung der Rechtslage bezahlt.

Und: Es zählt nicht als Abfall, da angemeldet. es ist ja jederzeit der Halter zu ermitteln.

Was mich dagegen wundert, warum immer noch Leute Ihre abgemeldete Möhre am Straßenrand abstellen, obwohl zur endgültigen Stillegung der VErwertungsnachweis zu erbringen ist und die Daten bei der vorübergehenden Stillegung noch im PC des KBA sind und der Halter ermittelbar …

gruß

dennis

Hallo Raimund,

Anmeldung und Zulassung beim Landratsamt heiß noch nicht, dass
Du mit der Kiste auch auf die Straße darfst. Erst wenn der TÜV
seinen Segen gibt, darfst Du rumgurken.
Sollte aber das KFZ nach TÜV-Abnahme verändert werden
(verändert nach STVO), dann musst Du das Fahrzeug aus den
Verkehr ziehen.
Extrembeispiel: Dufahrt und reißt dir dabei die Stoßstange ab.
Sauber, mit klinscher Präzision. Selbst die Träger dafür sind
ab. Also glatte Karosserie. Sonst ist zum, Glück nichts
passiert.Ist das Auto nun nach StVO zugelassen?
Nein!

Eben genau doch :wink:
Bei der von Dir beschriebenen Geschichte, erlischt die ABE für das Auto, die Vorraussetzung zur Zulassung beim Starassenverkehrsamt ist. Es gibt zweierlei Arten von Zulassung.
Erstere ist die Zulassung zur Zulassung (klingt komisch was?). Die berechtigt den Hersteller die Fahrzeuge ohne weitere Abnahmen
herzustellen. Die zweite ist die Zulassung für den Halter, die diesen berechtigt, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Übrigens ist eine Stoßstange nicht zwingend vorgeschrieben, denn sie dient nicht dem Schutz anderer, sondern nur dem Schutz Deines eigenen Autos. Nimm nur mal den Golf 1: wenn Du hier die Stoßstange mit Halter abnimmst, hast Du eine glatte Front (oder Heck). Fahr damit zum TÜV und Du bkommst die Plakette. War früher gerade beim Einser Scirocco gross in Mode ohne Stoßstange zu fahren und wurde auch nicht beanstandet. Warum auch? Bei modernen Autos, bei denen der Stoßfänger den halben Vorderwagen ausmacht ist das natürlich was anderes (hast Du schon mal ´nen Ford Ka ohne Stoßstange vorne und hinten gesehen? Sieht lustig aus, das halbe Auto ist weg).

Denn zum Sicherheitsstandart gehört die Stoßstange. Fehlt die,
musst Du die entweder drankleben oder das Auto in Kur
schicken. Mit jeder verkehrstechnische Änderung am KFZ (ob
außen oder innen) erlischt die Zulassung und muss neu
begutachtet werden. Oder in den alten Zustand zurückgeführt
werden.

Das gilt für manches, aber nicht alles. Und es erlischt streng genommen eben nicht die amtliche Zulassung, sondern die ABE (was allerdings wiederum streng genommen die amtliche Zulassung erlöschen lässt). Es gibt genügend Teile, die von Zulieferern eine ABE haben. Und das hat z.B. mit der Zulassung von Amts wegen nix zu tun. Nachträglich korrekt angebrachte Nebelscheinwerfer gehören ebenso dazu wie „Angeberrohre“ die über das Auspuffendrohr geschraubt werden. Paradox, ist aber so.

Ich habe mal die Anhängerkupplung von einem Auto zum neueren
gewechselt (war vollkommen identisch). Ich musste das blöde
Ding neu zusallsen. Die haben sich das angesehen, eine neue
Nummer eingestanzt… und kassiert.

Das wiederum gehört zu den Eintragungspflichtigen Teilen, da zu der AHK auch eine zulässige Anhängelast gehört.
Gruss Sebastian