Hallo Michael,
ich habe letzte Woche mit einemPolizisten telefoniert wegen Verkauf meines Starlet und mitgeben des Fahrzeugs mit den angemeldeten Originalschildern.
Er mahnte mich dringlichst an, dies nicht zu tun !! , sondern das Auto abzumelden und auf Rote Nummer/Kurzzeitkennzeichen des Käufers zu bestehen.
Der Käufer meines Kfz meldete über 80 Tage das Kfz nicht auf
seinen Namen um. Geblendet von seiner persönlichen
sympathischen Erscheinung, kümmerte ich mich direkt nach dem
Verkauf nicht um das Überwachen der Ummeldung, sondern
vertraute darauf, dass er es tun würde, so wie es auch im
Kaufvertrag steht (innerhalb von 3 Tagen ab- oder ummelden).
Pech für Dich.
Als ich dann nach 3 Monaten der Zulassungstelle Bescheid gab,
ging auch alles glatt soweit, Kfz wurde umgemeldet, jedoch:
Die Steuern werden bis zu diesem Zeitpunkt mir angelastet.
Natürlich. Für das Finanzamt und die Versicherung läuft das Auto auf Deinen Namen.
Nun
will ich diese natürlich nicht voll aus eigener Tasche
bezahlen, sondern dem Käufer seinen Anteil, nämlich die 80
Tage, in Rechnung stellen.
Schick Ihm eine Rechnung und klage das Mühsam auf dem Zivilwege ein. Vielleicht bekommst Du etwas. Ich denke die Kosten im Vorfeld für Anwalt und Gericht sind höher wie 80 Tage Steuer+Versicherung.
Auf freundliche E-Mails, Anrufe und sogar ein Einschreiben
reagiert der gute Mann nicht. Dass er nicht verzogen oder
verstorben ist, steht fest.
Der weiß warum.
Hat jemand eine Idee/Infos, wie ich ihn unter Druck setzen
kann, ohne gleich zum Anwalt zu rennen?
Verbuche das auf dem Konto „Lebenserfahrung“ und vergiß das ganze.
Ich wüßte keinen anderen Ausweg, außer nach spätestens 7 Tagen der Versicherung den Vertrag zu kündigen alles der Zulassung zu faxen und eine Zwangsstillegung herbeizuführen.
So hatte ich das mal in einem Streit um einen alten Roller mit meinem Vater gemacht. Er hatte den KfZ-Schein, ich den Brief und den Roller. Ich konnte Ihn nicht abmelden. Nur über die Androhung einer gebührenpflichtigen Zwangsstillegung gings dann.
gruß
dennis