Käufer meldete Kfz nicht um

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Sa, 27. Apr 2002
Hallo zusammen!

Der Käufer meines Kfz meldete über 80 Tage das Kfz nicht auf seinen Namen um. Geblendet von seiner persönlichen sympathischen Erscheinung, kümmerte ich mich direkt nach dem Verkauf nicht um das Überwachen der Ummeldung, sondern vertraute darauf, dass er es tun würde, so wie es auch im Kaufvertrag steht (innerhalb von 3 Tagen ab- oder ummelden).

Als ich dann nach 3 Monaten der Zulassungstelle Bescheid gab, ging auch alles glatt soweit, Kfz wurde umgemeldet, jedoch: Die Steuern werden bis zu diesem Zeitpunkt mir angelastet. Nun will ich diese natürlich nicht voll aus eigener Tasche bezahlen, sondern dem Käufer seinen Anteil, nämlich die 80 Tage, in Rechnung stellen.

Auf freundliche E-Mails, Anrufe und sogar ein Einschreiben reagiert der gute Mann nicht. Dass er nicht verzogen oder verstorben ist, steht fest.
Hat jemand eine Idee/Infos, wie ich ihn unter Druck setzen kann, ohne gleich zum Anwalt zu rennen?

Danke im Voraus,
Michael

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
    Re: Käufer meldete Kfz nicht um
    Hallo Michael,

    ich habe letzte Woche mit einemPolizisten telefoniert wegen Verkauf meines Starlet und mitgeben des Fahrzeugs mit den angemeldeten Originalschildern.

    Er mahnte mich dringlichst an, dies nicht zu tun !!, sondern das Auto abzumelden und auf Rote Nummer/Kurzzeitkennzeichen des Käufers zu bestehen. Der Käufer meines Kfz meldete über 80 Tage das Kfz nicht auf
    seinen Namen um. Geblendet von seiner persönlichen
    sympathischen Erscheinung, kümmerte ich mich direkt nach dem
    Verkauf nicht um das Überwachen der Ummeldung, sondern
    vertraute darauf, dass er es tun würde, so wie es auch im
    Kaufvertrag steht (innerhalb von 3 Tagen ab- oder ummelden).
    Pech für Dich. Als ich dann nach 3 Monaten der Zulassungstelle Bescheid gab,
    ging auch alles glatt soweit, Kfz wurde umgemeldet, jedoch:
    Die Steuern werden bis zu diesem Zeitpunkt mir angelastet.
    Natürlich. Für das Finanzamt und die Versicherung läuft das Auto auf Deinen Namen. Nun
    will ich diese natürlich nicht voll aus eigener Tasche
    bezahlen, sondern dem Käufer seinen Anteil, nämlich die 80
    Tage, in Rechnung stellen.
    Schick Ihm eine Rechnung und klage das Mühsam auf dem Zivilwege ein. Vielleicht bekommst Du etwas. Ich denke die Kosten im Vorfeld für Anwalt und Gericht sind höher wie 80 Tage Steuer+Versicherung. Auf freundliche E-Mails, Anrufe und sogar ein Einschreiben
    reagiert der gute Mann nicht. Dass er nicht verzogen oder
    verstorben ist, steht fest.
    Der weiß warum. Hat jemand eine Idee/Infos, wie ich ihn unter Druck setzen
    kann, ohne gleich zum Anwalt zu rennen?
    Verbuche das auf dem Konto "Lebenserfahrung" und vergiß das ganze.

    Ich wüßte keinen anderen Ausweg, außer nach spätestens 7 Tagen der Versicherung den Vertrag zu kündigen alles der Zulassung zu faxen und eine Zwangsstillegung herbeizuführen.

    So hatte ich das mal in einem Streit um einen alten Roller mit meinem Vater gemacht. Er hatte den KfZ-Schein, ich den Brief und den Roller. Ich konnte Ihn nicht abmelden. Nur über die Androhung einer gebührenpflichtigen Zwangsstillegung gings dann.

    gruß

    dennis
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  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Käufer meldete Kfz nicht um
    Ob es die Mühe wert ist?:
    schreibe ihm eine E-Brief und fordere ihn letzmalig auf zu zahlen. Drohne ihm an, dass Du, falls er nicht reagiert, Du die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben wirst und er zu diesen Kostern auch die des RA übernehmen muss.
    Sollte er immer noch taub sein, dann kannst Du das dem RA geben. Der schickt ihm dann erst noch einmal einen Brief und dann kommt bald der Gerichtsvollzieher. Sämtliche Kosten muss der Schuldner übernehmen.... so er hat!
    Wie ist das mit der Versicherung: hat die für diese Zeit keinen
    Beitrag verlangt?
    Grüße
    Raimund
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Käufer meldete Kfz nicht um
    Hallo,

    möglich wäre auch, selbst einen Mahnbescheid bei Gericht zu beantragen. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Man kann mit einem Mahnbescheid relativ schnell an sein Geld kommen, wenn

    a) beim Schuldner etwas zu holen ist (er darf nicht mittellos sein) sonst bleibt man auf den Kosten sitzen - ansonsten kann man sie vom Schuldner verlangen
    b) der Schuldner nichts gegen den Mahnbescheid unternimmt. So doof das klingt: Das ist dabei das Beste, was einem passieren kann. Dann kann man (Stufe 2 des Verfahrens) einen Vollstreckungsbescheid beantragen (Wehrt sich der Schuldner kommt es zum Gerichtsverfahren)
    Mit einem Vollstreckungsbescheid kann man per Gerichtsvollzieher schnell an sein Geld kommen. (Allerdings kann sich gegen diesen Vollstreckungsbescheid der Schuldner auch noch wehren. Folge: Gerichtsprozeß)

    Mit einem Mahnbescheid kann man also recht schnell an sein Geld kommen, wenn der “Empfänger” seine Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet. Dadurch soll im Prinzip ein Gerichtsverfahren verhindert werden. Wenn man einen Mahnbescheid beantragt wird zunächst vom Gericht nicht geprüft, ob man berechtigterweise Geld fordert!!! Das Gericht stellt den einfach zu.

    Also: Genau überlegen, ob sich der Aufwand lohnt und Kostenrisiko abwägen. Vorab sicherheitshalber über eine Suchmaschine zum Thema “Mahnbescheid” schlau machen - oder mit einem Anwalt besprechen, der das auch machen kann, ist aber teurer.

    Ciao, Christoph.
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