Re: Führerschein Klasse 3 - 7.5t?
Hallo Mike,
bei der Umschreibung eines alten FS Kl. 3 bekommt man neben der neuen Klasse
B (Kfz. bis 3,5t und 8 Fahrgastplätze und Anhänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t1) zusätzlich die Klassen
BE (wie B, aber mit Anhänger über 750kg),
M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h)
L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge)
C1 (Kfz. bis 7,5t und 8 Fahrgastplätze mit Anhänger bis 750kg)
und C1E (wie C1, aber mit Anhänger über 750kg, Gesamtzuggewicht bis 12t).
Dann gibt es noch auf Antrag die Klasse
CE 79/CE beschränkt (Zugkombinationen mit Fahrzeugen der Klasse C1 über 12t bis max 18,5t), diese Klasse unterliegt besonderen Bestimmungen bzgl. Tauglichkeitsüberprüfungen usw. und wird nicht unbefristet erteilt.
Und ebenfalls auf Antrag, wenn man in der Landwirtschaft arbeitet und bereits solche Fahrzeuge gefahren hat, gibt es noch
T (Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h einschl. Anhänger)
Grüße
Sebastian
1 Der Anhänger darf in jedem Fall bis 750kg haben, unabhängig vom Gesamtzuggewicht. Er darf aber auch schwerer sein, aber nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs und das Gesamtgewicht des Zuges (Summe der zul. Ges.-Gew.) darf nicht mehr als 3,5t betragen.
Beispiel: Zugfahrzeug mit 2,8t zul. Ges.Gew. darf einen 750kg-Hänger ziehen, Zugfahrzeug mit 2,3t zul. Ges.Gew. und 1,3t Leergewicht darf einen 1200kg-Hänger ziehen, alles immer unter Beachtung der fahrzeugspezifischen Bestimmungen.