ich habe am letzten Wochenende einen „Strafzettel“ bekommen und weiss nicht recht warum:
Auf einer langen Ortsdurchfahrtsstrasse (Wohngebiet) steht das Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot). Dieses hat keine Zusatzschilder bzw. Richtungspfeile, ist also sozusagen nackt. Ich habe nun genau so geparkt, dass meine Motorhaube noch vor dem Schild war, in der Annahme, dass das Halteverbot dahinter beginnt. Vorhergehende Halteverbotsschilder gab es keine bzw. waren baustellenbedingt mit einem Müllsack zugedeckt.
Auf dem Zettel wurde der Grundtatbestand 209 vermerkt, der aber in der beigefügten Liste nicht enthalten ist. Kann damit jemand etwas anfangen? Vielleicht habe ich ja etwas anderes „ausgefressen“, TÜV/AU ist jedenfalls gültig und Profil ist auch gut…
Nun, meine Fahrschulzeit liegt schon eine Weile zurück, deshalb bin ich über jede eurer Info Dankbar.
Hallo Wolfgang,
die Antwort gibst Du Dir selbst. Zeichen 286 steht für eingeschränktes Halteverbot. Also ist hier das parken verboten.
Lediglich halten bis zu 3 Minuten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist erlaubt. Da Du geparkt hast, gibts jetzt haue in Form von Knöllchen
Gruss Sebastian
Hallo - Verständnisproblem
Wie soll ich eigentlich etwas be- und/oder entladen ohne meinen Arsch aus dem Fahrzeug zu bewegen? Ob nun in 3 Minuten oder nicht…
Helge
also erstens findet sich im Gesetzes(Verordnungs-)text nirgendwo die Formulierung „Be- und Entladen“. Entscheidend ist da der Wortlaut: Wer länger als 3 Minuten hält…". Zweitens ist das Verlassen eine Frage der Auslegung. Tür aufmachen und rumstehen ist sicher kein Verlassen, sondern eher das Raufschleppen der 2 Bierkästen für den kommenden gemütlichen Abend in die Wohnung in der 5. Etage.
Es geht im Prinzip darum, ob Du die Kiste sofort wegfahren kannst, wenn der HiPo kommt bzw. jemand z.B. die Ausfahrt verlassen will.
Wie soll ich eigentlich etwas be- und/oder entladen ohne
meinen Arsch aus dem Fahrzeug zu bewegen?
Ich kenne hier bei uns einige Stellen, die dann extra durch ein kleines Zusatzschild unter dem eigentlichen Verkehrsschild oder einem Hinweis auf der Strasse gekennzeichnet sind.
Auf dem Schild steht dann „Be- und Entladen“ bzw. auf der Strasse sowas wie „Ladezone“ o.ä.
kleine Korrektur
Erläuterung zum Verkehrszeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“:
Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Danke für Eure Infos,
aber nach wie vor ist mein Verständnis, daß das Schild bedeutet: ab hier beginnt erst die Halteverbotszone.
Ein Tempo 80 Schild bedeutet ja auch nicht, daß ich davor auch max 80 hätte fahren dürfen, sondern eben erst ab dem Schild (Außer bei Wiederholung).
Hallo,
also ein Schild ohne diese kleinen Pfeile soll nur noch mal daran erinnern, dass dort eine Einschränkung besteht.
Wenn man also ein Schild ohne Pfeil sieht ist davor und danach Halte oder Parkverbot.
ohne Pfeil: gilt ab hier
mit Pfeil in beide Richtungen: gilt davor und danach
mit Pfeil Richtung Straße: gilt ab hier
mit Pfeil Richtung Fußweg: gilt bis hier
ersehen kannst, wurde nicht Deine Parkstelle, sondern Deine Reifen angemeckert - warum weiß natürlich ich nicht.
(einfach im Dokument nach „209“ suchen)
heißt das, daß man sein Auto neuerdings verlassen, d.h. sogar außer Sichtweite gehen darf, wenn man dies nicht länger als 3 Minuten tut? (Wäre ja cool, ich brauche immer genau 3 Minuten, um Fotos abzuholen, Überweisungen einzuwerfen etc.)…
Das ist dann aber seit meiner Führerscheinprüfung 1996 geändert worden!
das mit den Reifen von meinem Vorredner hört sich doch plausibel an. Vielleicht hast Du die Reifen unzulässigerweise gemischt? (Vorne so, hinten so?) Oder zu breite oder zu schmale Reifen drauf? Oder für zu wenig Geschwindigkeit zugelassen? Schau doch mal in Deinem Fahrzeugschein nach, bevor Du irgend etwas zahlst (weil Du durch die Zahlung die Verwarnung akzeptierst und nichts mehr dagegen unternehmen kannst, glaube ich…)
Falls Du nicht der Halter bist, kannst Du es immerhin abwälzen, dann ist es ja lt. Katalog nicht Dein Problem!
heißt das, daß man sein Auto neuerdings verlassen, d.h. sogar
außer Sichtweite gehen darf, wenn man dies nicht länger als 3
Minuten tut? (Wäre ja cool, ich brauche immer genau 3 Minuten,
um Fotos abzuholen, Überweisungen einzuwerfen etc.)…
nö das ja gerade eben nicht. Es geht immer noch darum, daß Du die Kiste (sofort) wegfahren kannst, wenn was ist. Hab ich aber auch mehrfach so oder ähnlich geschrieben. Aussteigen und Koffer ausladen OK, Möbel in die 8. Etage raufschleppen nicht OK.
Das ist dann aber seit meiner Führerscheinprüfung 1996
geändert worden!
Hi Erik,
nein, das heisst nur daß das Be- und entladen sowie das Ein- und aussteigen erlaubt ist mit der Beschränkung, daß dies nicht länger als 3 Minuten dauern darf.
Gruss Sebastian
Deinem Link zufolge ist das scheinbar so. Aber aus welchem
Museum hat er die Diagonalreifen???
keine Ahnung ), aber es sind auch unzulässige Radialreifen genannt - womöglich einfach unzulässige Größe. Sollte ja nur als Denkansatz sein, falls es sich tatsächlich nicht aufs Halten bezieht. Habs auch mehr zufällig gefunden, als ich was ganz anderes suchte.