zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Jan 2000

hallo automobilisten,

nach 26.000 km laufleistung (und 1 1/2 jahre leben) hat sich gerade
mein zahnriemen bei meinem ford mondeo verabschiedet.

abgesehen vom ärger (motorschaden) frage ich mich, ob ich eine chance auf schadenersatz bei der ausführenden werkstatt (bosch) bzw. beim zahnriemenhersteller (ford) habe.

wer kann mir einen hinweis geben?
vielen dank im voraus.

dirk soe.

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten hilfreich
    Re: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

    hallo automobilisten,

    nach 26.000 km laufleistung (und 1 1/2
    jahre leben) hat sich gerade
    mein zahnriemen bei meinem ford mondeo
    verabschiedet.

    abgesehen vom ärger (motorschaden) frage
    ich mich, ob ich eine chance auf
    schadenersatz bei der ausführenden
    werkstatt (bosch) bzw. beim
    Hä ? Hast Du etwas am Zahnriementrieb von einem Bosch-Dienst machen lassen ? Wenn ja, dann musst Du nachweisen (bzw. durch Sachverständigen nachweisen lassen), daß die Werkstatt unsachgemäß gearbeitet hat. Dann muß die Werkstatt für den Folgeschaden haften. zahnriemenhersteller (ford) habe.

    wer kann mir einen hinweis geben?
    Falls o.g. Annahme zutrifft und eine Fremdwerkstatt am Zahnriementrieb rumgepfriemelt hat, dann wird der Hersteller rundweg alles ablehnen. vielen dank im voraus.

    dirk soe.
    Bitte, Bitte

    Markus

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

      hallo, Hä ? Hast Du etwas am Zahnriementrieb von
      einem Bosch-Dienst machen lassen ? Wenn
      ja, dann musst Du nachweisen (bzw. durch
      Sachverständigen nachweisen lassen), daß
      die Werkstatt unsachgemäß gearbeitet hat.
      Dann muß die Werkstatt für den
      Folgeschaden haften.
      bosch macht auch diesel einstellarbeiten,
      z.b. zahnriemen: die verwunderung ist hier
      fehl am platz! nachweisen muss ich immer! zahnriemenhersteller (ford) habe.

      wer kann mir einen hinweis geben?
      Falls o.g. Annahme zutrifft und eine
      Fremdwerkstatt am Zahnriementrieb
      rumgepfriemelt hat, dann wird der
      Hersteller rundweg alles ablehnen.
      das ist auch sein gutes recht, mir geht
      es um den grundsatz gegenüber der bosch-werkstatt.

      vielen dank im nachhinein.


      dirk soe.

      • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
        Re^3: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

        Hi !

        Die Bosch-Werkstatt arbeitet gewerblich und muß somit 6 Monate gewährleisten.
        Du mußt schleunigst ein Gutachten über den Schaden erstellen lassen. Auf dieser Grundlage ist dann die Beschreitung des Rechtsweges mit guten Erfolgsaussichten möglich.

        Nebenbei: warum wurde bei einer Laufleistung von 26.000 km am Zahnriemen rumgespielt ?

        Gruß,

        Mathias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
          Re^4: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

          Hi !

          Die Bosch-Werkstatt arbeitet gewerblich
          und muß somit 6 Monate gewährleisten.
          Du mußt schleunigst ein Gutachten über
          den Schaden erstellen lassen. Auf dieser
          Grundlage ist dann die Beschreitung des
          Rechtsweges mit guten Erfolgsaussichten
          möglich.

          Nebenbei: warum wurde bei einer
          Laufleistung von 26.000 km am Zahnriemen
          rumgespielt ?
          der zahnriemen wurde turnusgemaess gewechselt und
          ist nun nach 26.000 km gerissen, einfach so.


          dirk soe. Gruß,

          Mathias hallo, Hä ? Hast Du etwas am Zahnriementrieb von
          einem Bosch-Dienst machen lassen ? Wenn
          ja, dann musst Du nachweisen (bzw. durch
          Sachverständigen nachweisen lassen), daß
          die Werkstatt unsachgemäß gearbeitet hat.
          Dann muß die Werkstatt für den
          Folgeschaden haften.
          bosch macht auch diesel einstellarbeiten,
          z.b. zahnriemen: die verwunderung ist
          hier
          fehl am platz! nachweisen muss ich immer! zahnriemenhersteller (ford) habe.

          wer kann mir einen hinweis geben?
          Falls o.g. Annahme zutrifft und eine
          Fremdwerkstatt am Zahnriementrieb
          rumgepfriemelt hat, dann wird der
          Hersteller rundweg alles ablehnen.
          das ist auch sein gutes recht, mir geht
          es um den grundsatz gegenüber der
          bosch-werkstatt.

          vielen dank im nachhinein.


          dirk soe.

          • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
            Re^5: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

            der zahnriemen wurde turnusgemaess
            gewechselt und
            ist nun nach 26.000 km gerissen, einfach
            so.
            Hi,

            ist das so zu verstehen daß der Wagen deutlich mehr gefahren ist als 26.000 km?
            Wieviel?
            Wie lange ist denn der Zahnriementausch her?

            Max

            • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
              Re^6: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

              hallo max,

              der wagen hat 117.000 km runter,
              der zahnriemen wurde bei 60.000
              und bei 91.000 km gewechselt (ich habe ihn mit 90.000 km gekauft und wollte sicher gehen). das war vor 1 1/2 jahren.

              ein ventil (2. zylinder) sitzt sehr
              fest (im kopf). die nockenwelle ist rechts und links
              vom 2. zylinder abgerissen.
              der werkstatt empfiehlt den austausch
              des kopfes.

              ich bin gespannt auf deine meinung?
              was war zuerst: nockenwelle oder
              zahnriemen.

              der zahnriemen hat einen durchriss und einen
              anriss es fehlen einige zaehne.

              dankbar ueber argumentative hilfe.

              dirk soe. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
              Re^7: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

              Hallo Dirk,

              meine Verwunderung von oben bezog sich eher auf die 26000km, die ich als Gesamtkilometerleistung aufgefaßt habe.

              Deine Beschreibung mit der abgescherten Nockenwelle deutet aber darauf hin, daß der gerissene Zahnriemen eher ein Sekundärschaden und die Hauptursache im festgegangenen Ventiltrieb zu suchen ist. Wenn der Zahnriemen durch Verschleiß reißt, kann die Nockenwelle nicht abscheren, da sie aufgrund der beträchtlichen Reibung zwischen Nocken und Ventilbetätigung sofort stehen bleibt. Wenn der Kopf runtergenommen wird muß man mal den Ventiltrieb zerlegen. Falls sich an den Ventilführungen oder Nockenwellenlagern Freßschäden zeigen oder vielleicht eine Ventilfeder gebrochen ist, dann ist der Übeltäter gefunden. Allerdings hilft Dir das rein Haftungs- oder kulanzmäßig überhaupt nicht, da bei 117000km keiner mehr was bezahlt außer Dir. Ich kann leider ein Lied davon singen, mir ist bei 98000km die Steuerkette gerissen (ein Teil das eigentlich ewig leben sollte) und außer einem müdem Lächeln und einer saftigen Rechnung hab' ich auch nichts bekommen.

              Da fällt mir noch ein: Beim Stillstand der Restnockenwelle haben garantiert ein paar Kolben die Ventile geküßt., d.h. wenn der Kopf runter ist, müssen auch die Kolben genau überprüft werden, wie heftig die Kolbenoberfläche gelitten hat. Je nachdem wie die aussieht kann man auch darauf schließen, ob vielleicht die Pleuelager auch noch was abgekriegt haben. Den Lagerschaden merkt man aber erst, wenn der Motor wieder zusammen ist und läuft.
              Kurz und knapp: Falls noch mehr Folgeschäden im Verlauf der Reparatur auftauchen auch das Lagerschadenrisiko mitkalkulieren und evtl. zu einem Tauschmotor greifen.

              Markus

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re^8: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

              Hallo Dirk,

              meine Verwunderung von oben bezog sich
              eher auf die 26000km, die ich als
              Gesamtkilometerleistung aufgefaßt habe.

              Deine Beschreibung mit der abgescherten
              Nockenwelle deutet aber darauf hin, daß
              der gerissene Zahnriemen eher ein
              Sekundärschaden und die Hauptursache im
              festgegangenen Ventiltrieb zu suchen ist.
              Wenn der Zahnriemen durch Verschleiß
              reißt, kann die Nockenwelle nicht
              abscheren, da sie aufgrund der
              beträchtlichen Reibung zwischen Nocken
              und Ventilbetätigung sofort stehen
              bleibt.
              Genau, und der Schlag des Kolbens von unten gegen die Ventile verucht die Nockenwelle zu verdrehen, wodurch die Welle abreisst. Bei meinem Wohnmobil LT 28 D (6 Zyl. Diesel) war die Nockenwelle an 3 Stellen abgescheert. Der gerissene Zahnriemen ist sicher der Primärschaden. Wenn der Kopf runtergenommen wird
              muß man mal den Ventiltrieb zerlegen.
              Falls sich an den Ventilführungen oder
              Nockenwellenlagern Freßschäden zeigen
              oder vielleicht eine Ventilfeder
              gebrochen ist, dann ist der Übeltäter
              gefunden.
              Wie gesagt eher unwahrscheinlich, da der Schlag des Kolbens die Ventile eh so verbiegt und staucht, dass sie in den Führungen bombenfest sitzen. Allerdings hilft Dir das rein
              Haftungs- oder kulanzmäßig überhaupt
              nicht, da bei 117000km keiner mehr was
              bezahlt außer Dir. Ich kann leider ein
              Lied davon singen, mir ist bei 98000km
              die Steuerkette gerissen (ein Teil das
              eigentlich ewig leben sollte) und außer
              einem müdem Lächeln und einer saftigen
              Rechnung hab' ich auch nichts bekommen.

              Da fällt mir noch ein: Beim Stillstand
              der Restnockenwelle haben garantiert ein
              paar Kolben die Ventile geküßt., d.h.
              wenn der Kopf runter ist, müssen auch die
              Kolben genau überprüft werden, wie heftig
              die Kolbenoberfläche gelitten hat. Je
              nachdem wie die aussieht kann man auch
              darauf schließen, ob vielleicht die
              Pleuelager auch noch was abgekriegt
              haben. Den Lagerschaden merkt man aber
              erst, wenn der Motor wieder zusammen ist
              und läuft.
              Bei meinem LT waren erstaunlicherweise Kolben und Lager noch ok. Allerdings hat der Motor genau senkrecht stehende Ventile. So waren auf jedem Kolben zwei kreisrunde Abdrücke der Ventilteller und der Motor lief nach Montage eines Austauschkopfes wieder. Kurz und knapp: Falls noch mehr
              Folgeschäden im Verlauf der Reparatur
              auftauchen auch das Lagerschadenrisiko
              mitkalkulieren und evtl. zu einem
              Tauschmotor greifen.

              Zahnriemen reissen eigentlich nur durch eingezogene Fremdkörper, falsche Spannung oder Materialfehler vorzeitig.
              Wenns ein Fremdkörper war kriegst du eh nix und die beiden anderen Punkte wirst du nicht nachweisen können.

              ==>> du wirst es leider berappen und vergessen müssen

              Ciao Sigi

            • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
              Re^9: zahnriemen gerissen: rechtsanspruch?

              hallo siegfried,

              vielen dank fuers mitdenken.
              ich habe inzwischen alles betrachtet und
              ein gutachter auch:

              beschädigte ventile bei zyl. 1 und 4.
              nockenwelle rechts und links von zyl. 2
              gebrochen.
              lagerbock zwischen 2 u. 3. zylinder gerissen.
              zahnriemen an zwei stellen defekt:
              1. stelle direkter abriss
              2. stelle 45 grad riss, dadurch laengung
              des riemens, gerade noch keine abriss.

              vermutung des gutachters:
              die ventile werden keinen solchen
              nockenwellenbruch verursachen, kausal ist daher z.b. eine biegeschwingung der nockenwelle z.b. auf grund eines gerissenen lagerbockes.

              deine theorie ist auch nicht unattraktiv.

              ich habe vor, den lagerbock und auch die nockenwelle materialtechnisch untersuchen zu lassen. wenn sich der lagerbockschaden als materialschaden erweist habe ich nach ansicht des gutachters einen klaren regressanspruch an den motorhersteller.

              alles prickelnd und spannend und nicht simpel kausal zu durchdenken.

              gruss

              dirk soe. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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