Ticket für's Querparken mit einem Smart

Hallo!

ich fahre seit April Smart und habe jetzt mein erstes Ticket wegen „falsch“ Parkens bekommen, weil ich quer geparkt habe. Gibt es da Möglichkeiten, Einspruch zu erheben? Hat jemand sowas schonmal gemacht?
Danke!
Sabine :o)

Hallo Sabine :wink:)

ich fahre seit April Smart und habe jetzt mein erstes Ticket
wegen „falsch“ Parkens bekommen, weil ich quer geparkt habe.

Ist definitiv nur bei den „SMART“-PArkplätzen erlaubt, oder wo es gekennzeichnet ist. Dazu existieren Grundsatzurteile. Siehe meine Buchempfehlung Brettbeschreibung ganz unten „…StVO“

Gibt es da Möglichkeiten, Einspruch zu erheben? Hat jemand
sowas schonmal gemacht?

Versuche Dich auf §12 Absatz 6 sder StVO zu berufen. „Platzsparendes Parken“.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php3 ganz unten.

gruß

dennis

kauf dir nen richtiges auto -------
---- da gibts solche probleme nicht.

dumm gelaufen , wie ?
rewe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein selten dämlicher Kommentar…

---- da gibts solche probleme nicht.

dumm gelaufen , wie ?

Kauf dir selber ne Tüte Hirn!

Robert

1 Like

nebenbei bemerkt…
Hallo Sabine,

ich weiß nicht, ob Du Dir der „Probleme“ eines derartigen Parkverhaltens bewußt bist. Ich habe hier auch einige Smarts, die meinen, den Parkraum optimal ausnutzen zu müssen, was zunächst ja auch lobenswert ist. Aber: Du parkst mit den „Weichteilen“ Deines Fahrzeuges in Richtung der anderen Fahrzeuge. Einerseits gehst Du damit das Risiko ein, bei einem Ausparkfehler Dritter, direkt eine Beule an der Seite zu kassieren und nicht eine Berührung (d.h. z.B. Schramme) am Stoßfänger. Andererseits sind sich die anderen Parker des Problems bewußt und sind daher verunsichert.

Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob Du bei einem eventuellen Ein-/Ausparkschaden nicht eine gehörige Mitschuld trägt. Ich denke mal, daß im Zweifel verglichen werden wird, wie hoch der Schaden ausgefallen wäre, wenn es nur den Stoßfänger getroffen hätte und Du dann den Rest tragen mußt.

Nur ein Denkanstoß von
Christian

P.S.
§ 1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Hallo Sabine
Leider hast du nicht mitgeteilt wo du geparkt hast,aber ich geh mal davon aus,zwischen längs geparkten Autos.Das ist nicht nur verboten sondern darüber hinaus entweder nicht platzsparend oder
eine Rüpelhaftigkeit gegenüber dem Neben=Längsparker.Da der Smart
länger ist als ein normales Auto breit,braucht der andere wesentlich mehr Freiraum um aus der Lücke rauszukommen;und dann kannst du auch längs parken bei gleichem Platzbedarf.
Gruß
Lenz

Tja, ich habe zwischen längs geparkten Autos geparkt, allerdings verstehe ich Deine Argumente nicht.

  1. wo steht denn nun, dass das verboten ist?!?
  2. das Ding mit der Rüpelhaftigkeit gegenüber den Neben-Längsparkern kann jawohl nicht ernstgemeint sein oder?!?
  3. Der Smart ist NICHT länger als ein normales Auto breit (2,50m), aber schmaler (1,51m), wir können jetzt natürlich die Diskussion anfangen, was ein „normales“ Auto ist… (Das mit dem mehr Freiraum zum Ausparken begreife ich nun überhaupt nicht!)

Aber nichts für ungut

Sabine :o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Oh Hilfe, wenn ihr alle so parkt und verunsichert seid, dann möchte ich weder längs noch quer zwischen euch parken!
Wieso sollte ich eine Mitschuld kriegen, wenn ein anderer zu blöd ist, ein- oder auszuparken?!?

Sabine :o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dennis,

danke für den einzig konstruktiven Beitrag zu meiner Frage, mir war nicht bewusst, dass die meisten w-w-wler Smart-Hasser sind…

Sabine :o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sabine,

hier isses ganz gut beschrieben:
http://www.fahrtipps.de/frage/smart-quer-parken.php

und noch mehr Links hier:
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&…

Tschüß,
Thomas

PS: relax

  1. das Ding mit der Rüpelhaftigkeit gegenüber den
    Neben-Längsparkern kann jawohl nicht ernstgemeint sein oder?!?

vermutlich hat er das ebenso (un)ernst gemeint wie ein paar Zeilen weiter unten:

Wieso sollte ich eine Mitschuld kriegen, wenn ein anderer
zu blöd ist, ein- oder auszuparken?!?

1 Like

Hattest Du vorher nen Opel Kapitän?
…oder woher kommst Du auf die Maße:

  1. Der Smart ist NICHT länger als ein normales Auto breit
    (2,50m), aber schmaler (1,51m), wir können jetzt natürlich die
    Diskussion anfangen, was ein „normales“ Auto ist…

Mein Auto (Golf 2) ist 1,67 m breit. Ich kann mir kein Auto vorstellen, das 2,50 m breit sein soll. Dann wird auch das logisch:

(Das mit
dem mehr Freiraum zum Ausparken begreife ich nun überhaupt
nicht!)

weil ich einfach, wenn Du vor mir stehst, einmal mehr rangieren muß oder mehr Platz brauche, weil ich eben nicht an der Straßenkante vorbeifahren kann wie sonst, sondern fast einen Meter weiter nach links muß. Darin liegt wohl auch die „Rüpelhaftigkeit“. Zumal Smarts (das mußt nicht Du sein) oft auch so parken, daß sie nicht respektieren, daß die Autos vorn und hinten (d.h. links und rechts) ÜBERHAUPT Platz zum Ausparken brauchen. Man parkt schließlich so, daß vorn und hinten je ein halber Meter frei ist. Wenn Du Dich jetzt superknapp vor meine Nase stellst, weil Du Dich in die Lücke zwischen zwei längs parkenden Autos zwängen willst, ist der halbe Meter nur noch hinten frei.

ciao,
erik

Wie oben schon erwähnt, kannst Du bis auf einen Millimeter rechts oder links (von Dir aus gesehen) an andere Autos ranparken, ohne daß Du Dich behinderst. Die Parallelparker haben jedoch dann auch nur diese paar Millimeter, um auszuparken.

Dies vorab.

Oh Hilfe, wenn ihr alle so parkt und verunsichert seid, dann
möchte ich weder längs noch quer zwischen euch parken!

Mit „verunsichert“ meinte ich, daß man (in Verbindung mit dem oben gesagten) die Gewißheit hat, statt eines kleinen Remplers unweigerlich eine Beule zu verursachen, wenn man sich ein bißchen beim Ein- oder Ausparken verschätzt. Kein besonders angenehmes Gefühl. Obwohl ich das Problem mit meinem neuen wagen nicht mehr habe (Abstandswarner), überkommt mich immer wieder mal die Lust, einem Smart mal volle Elle in die seite zu fahren. Ich weiß nicht, woher das kommt. Mag aber daran liegen, daß die Straße, an der ich wohne, schnell einspurig wird, wnn rechts und links jeweils ein Smart quersteht. Mal abgesehen davon, daß außerdem aus Parkplatzmangel in zweiter Reihe geparkt wird, so daß man letztlich nicht mal mehr mit einem Fahrrad durchkommt.

Wieso sollte ich eine Mitschuld kriegen, wenn ein anderer zu
blöd ist, ein- oder auszuparken?!?

Was hat das mit Blödheit zu tun, wenn ein an sich geringer Schaden (z.B. Kratzer an der Stoßstange) unnötig groß wird, weil jemand so supercool quer einparken mußte? (Wobei in Zeiten nicht lackierter Stoßfänger der Schaden = 0 gewesen wäre, aber das ist ein anderes Thema).

Was meinst Du, welchen Schaden Du ersetzt bekommst, wenn Du ohne Stoßfänger in einen Auffahrunfall verwickelt wirst?

C.

Hallo,

danke für den einzig konstruktiven Beitrag zu meiner Frage,
mir war nicht bewusst, dass die meisten w-w-wler Smart-Hasser
sind…

also (mit Ausnahme von REWE vielleicht) habe ich in diesem Thread keine „Smart-Hasser“ gesehen. Verschiedene Leute haben dir geschildert, was für Probleme aus dem Querparken resultieren und du kanzelst sie als „Smart-Hasser“ ab.
Kann es sein, dass du sachliche Gegenargumente gar nicht wahrhaben willst? Das würde allerdings von einiger Ignoranz zeugen.

Gruss, Niels

Hallo Sabine,

ich habe mir den §12 der StVO nochmal durchgelesen: Es ist NICHT aufgeführt, daß Querparken (so heißt das offiziell) verboten ist.

Schick das Ticket zurück und berufe Dich auf §12, daß es dort nicht verboten ist und Absatz 6 sogar explizit platzsparendes Parken vorschreibt.

Die sollen Dir den Gesetzestext zeigen, wo Du als Normalbürger das Nachlesen kannst.

gruß

dennis

Na,na,na
Hallo Dennis,
ich bin aber wirklich enttäuscht. Zumindest wirst Du unter Umständen die verfügbare Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter reduzieren, ausserhalb der Markierungen stehen oder verbotenerweise mit Teilen des Fahrzeugs auf dem Fussweg stehen.
Das Problem existiert ja nicht erst, seit es den Smart gibt. Auch Mini-Fahrer machen sowas gern. Ich bin mal mit dem LKW in einer Einbahnstrasse gefahren und kam nicht weiter, weil ein Mini-Fahrer auch meinte, er müsse quer in der Parklücke stehen. Es dauerte nicht lange und der Abschleppwagen war da. Du als Busfahrer müsstest doch das Problem kennen. Dummerweise rechnen alle PKW-Fahrer immer nur in PKW-Dimensionen. Was aber nun, wenn der Sattelzug vorbei will? In der Hamburger Innenstadt werden Smart die quer parken verwarnt, wenn nicht sogar gleich abgeschleppt. Das wäre nicht der erste Stau, der von einem Kleinwagenfahrer verursacht wird, oder möchtest Du mit einem Gliederzug 500m rückwärtsfahren? Rammst Du dabei einen PKW, bist Du dran, während der Kleinwagenfahrer fröhlich pfeifend davon fährt. Nee, so geht das nicht.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

ich glaube ich bin unterinformiert: Wie lang ist denn der Smart ??

gruß

dennis

Hallo Dennis
Der Smart ist etwas über 2,5m lang.Das heist:50cm vor deiner Schnauze steht plötzlich ein veritabler Bus oder LKW und 50cm hinter dir der nächste Parker.Da kommst du ganz schön ans kurbeln
Gruß
Lenz

nicht ganz…
Hallo Lenz!

Der Smart ist etwas über 2,5m lang.

Sorry, er ist GANZ GENAU 2500 mm lang!
Und die Frage mit dem Querparken ist schon seit der Markteinführung des smart mehr als strittig, eine klare Linie in der Handhabung ist überhaupt nicht erkennbar.

Die Gründe, nach denen die jeweiligen Entscheidungsträger das Ganze handhaben sind auch sehr vielfältig, so daß ich mir hier einfach eine Antwort verkniffen hatte: es GIBT einfach keine klare Antwort auf diese Frage!

Durchprozessiert hat es meines Wissens noch keiner, aber die Argumente BEIDER Seiten sind recht stichhaltig…

Auf hoher See und vor Gericht…

Schönen Gruß,
Robert
*smartfahrer und Querparker aus Passion, bisher ohne Tickets*

Hallo Sabine,

was ich noch ergänzend erwähnen möchte:

Der Absatz 4 des §12 sagt: „Zum PArken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören entlang der FAhrbahn angelegte PArkstreifen, zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. …“

gruß

dennis

Hi Dennis,
sorry für die späte Antwort, aber ich war viel unterwegs die letzten Tage. Auch in der HH Innenstadt. Hier sind die Parkstreifen grösstenteils 2m breit, wer also etwas Abstand vom Bordstein hat, riskiert den linken Aussenspiegel :wink:
In dem Fall wäre also das Querparken mit einem Smart definitiv nicht zulässig. Wo die Parkstreifen breit genug sind kann ich im Gesetz nichts finden, warum das dann verboten sein sollte.
Allerdings richtet sich mein Zorn deshalb gegen einige Smart-Fahrer, weil die neuerdings überall parken, wo es definitiv nicht erlaubt ist und wo „normale“ Autos aufgrund der Grösse auch garnicht parken könnten. Nichts gegen den Smart, aber viele Fahrer meinen wohl sie hätten aufgrund der Grösse einen Freibrief fürs Falschparken. Gerade gestern musste ich an Dich denken: Rechts und links in einer Einbahnstrasse Parkstreifen (2 Meter breit). Rechts und links querparkende Smarts. Der Fahrer des Gelenkbusses hat geflucht wie ein Irrer. Ich schätze mal, der hätte am liebsten die Dinger beiseitegeschoben :wink:
Ich stecke niemanden in eine Schublade, aber die Anzahl falschparkender Smarts, drängelnder BMWs und Audis etc. geben einem doch zu denken.
Gruss Sebastian