da hat dann wer…
Hallo nochmal!
Falls ein Wagen noch nicht 30 Jahre alt ist, das Modell jedoch
vor 30 Jahren bereits auf dem Markt war (z.B. Mercedes SL
107), kann im Einzelfall nach Ermessen des TÜV-Prüfers das
H-Kennzeichen früher zugeteilt werden.
Falsch!
Die „historische“ Zulassung ist zwingend abhängig von der
Erstzulassung. Eine Zulassung als Oldtimer ist vorher defintiv
nicht möglich! Allerhöchstens kann man bei der
Zulassungsstelle mal Glück haben und die Zulassung schon ein
paar Tage früher erlangen, weil man dort nur nach dem Monat,
aber nicht nach dem Tag urteilt. Bei der Einführung dieser
Kennzeichen wurde mitunter auch so „liberal“ geurteilt, daß
nur nach dem Baujahr gewertet wurde, und nicht einmal der
zutreffende Monat abgewartet werden mußte, aber diese Zeiten
sind inzwischen vorbei!
Ein Freund von mir hat das „lebende“ Gegenbeispiel in der
Grage. Ein Mercedes 380 SL von 1977 mit H-Kennzeichen.
Es ist also definitv möglich(!) (nicht aber zwingend, wie
gesagt: „Ermessenssache“), das H-Kennzeichen auf die
beschriebene Weise zu erhalten.
DA hat dann wer GANZ fürchterlich gepennt!
Es ist eigentlich VÖLLIG ausgeschlossen, daß so etwas passiert, aber wenn sich zu einem völlig ahnungslosen TÜV-Menschen ein noch unwissenderer Zulassungsmensch gesellt, dann ist fast nichts unmöglich…
Hier in Düsseldorf ist es vor ein paar Jahren schon einmal passiert, daß zwei Autos gleichzeitig das gleiche Kennzeichen bekommen haben - aber daraus würde ich trotzdem nicht schließen, daß man das gleiche Kennzeichen bekommen könnte wie sein Nachbar…
Und Ermessenssache ist das GANZ SICHER nicht, sondern schlicht und einfach ein grober Fehler bei der Zulassungsstelle!
Übrigens entscheidet letztendlich NICHT der TÜV, sondern die Zulassungsstelle, ob die „historische“ Zulassung erfolgt: wenn du also tatsächlich einen TÜV-Prüfer findest, der dir lange vor dem Stichtag die entsprechende Urkunde ausstellt, dann dürfte das Straßenverkehrsamt aber trotzdem dankend ablehnen…
Wenn du also tatsächlich jemanden kennst, der einen 1977 erstmals zugelassenen Wagen auf „H“ fährt, dann hat er durch eine riesengroße Tölpelei der Behörde diese Zulassung zu Unrecht bekommen - sie könnte ihm, falls das irgendwo mal auffällt, jederzeit wieder aberkannt werden.
Ganz kurz und knapp:
- das Auto muß mindestens 30 Jahre alt sein
- technisch und optisch in einwandfreiem Zustand
- original oder originalgetreu restauriert
Zu Punkt 1 gibt es keine Ausnahmen,
Falsch, s.o.
Nö, war definitiv „Fehler vom Amt“, sollte nicht reproduzierbar sein.
zu Punkt 2 SOLLTE es keine geben, aber es rollen mitunter doch
ARG mitgenommene Grotten mit dem „H“ auf dem Kennzeichen durch
die Lande,
Auch hier geht es um die berühmte Ermessensfrage.
Sichert beispielsweise der Fahrer eines Mercedes 300 SL
Gullwing von 1956 zu, dass er sein in Zustand 4 befindliches
Fahrzeug bald restaurieren lassen werde, dürfte es keine
Probleme geben.
Sichert er das TATSÄCHLICH zu, sollte der TÜVtler ihm im Gegenzug zusichern, daß er nach der erfolgten Restaurierung das entsprechende Gutachten erhalten könnte.
(ist aber auch eine rein akademische Frage: es gibt bestimmt seit 20 Jahren keinen einzigen Zustand-4-SL in Deutschland…)
Der VW Käfer von 1972 in schlechtem Zustand dürfte jedoch
abgewiesen werden (außer es ist ein Cabrio), da man hier auch
danach bewertet, ob das Fahrzeug „rettbar“ und
„Rettungswürdig“ ist.
Nein!
Die Vorschrift zielt eindeutig darauf ab, in welchem Zustand das Fahrzeug IST, und nicht, was man daraus machen könnte!
Der berühmte Mercedes /8 mit durchgerosteten Türen wird immer
ein Grenzfall bleiben.
Das Ganze ist ein Streitthema: natürlich kannst du an einen TÜV-Prüfer geraten, dem es SCHEI**EGAL ist, in welchem Zustand deine Mühle ist - vielleicht mag er solche Rostlauben einfach, oder die Beifahrerin im superkurzen Mini lenkt ihn ab, oder du hast ihm einen Hunderter als Lesezeichen in den Fahrzeugschein gelegt, oder oder oder…
Aber Du hast eben KEIN ANRECHT auf eine Abnahme, wenn dein Auto nicht den Vorschriften entspricht!
Ein Bekannter von mir hat vor Jahren mal seinen Rekord 1700 auf Commodore 2800 umgebaut, das aber nicht eintragen lassen. Beim nächsten TÜV-Termin ist es dem Prüfer nicht mal aufgefallen, daß dort statt eines Vier- ein Sechszylinder im Motorraum saß - aber daraus kann man doch nicht schließen, daß das so KORREKT ist?!?!?
zu Punkt 3 gibt es die Ausnahmen mit einerseits
„zeitgenössischem Zubehör“ (das sind z.B. die Sonnenschute und
Kotflügelverkleidungen auf dem VW Käfer, aber auch eine
Gasanlage aus der damaligen Epoche) und Umbauten allgemein
(diese müssen mehr als 20 Jahre alt sein).
Streitpunkte gibt es zu diesem Thema en masse!
V.a. interessant sind hier Themen wie Bereifung (was ja auch
sicherheitsrelevant sein kann), Motor (die späten /8 280 E gab
es als US-Version mit KAT, wie sieht es also mit einer solchen
Maschine in einem 69er aus?), Ausstattung (Nachrüst-Klima,
Verspoilerungen u.s.w.) und auch manchmal die Lackierung.
Das sind eben die Streitpunkte und Feinheiten, bei denen es WIRKLICH auf das Ermessen der TÜVtler ankommt - er kann es akzeptieren, muß aber nicht.
Schönen Gruß,
Robert