Halter und Versicherungsnehmer

Hallo,

Halter (also die im Fahrzeugbrief/-schein eingetragene Person) und Versicherungsnehmer müssen nicht ein und dieselbe Person sein, oder!?

Danke, HOFee

Hallo!

Kurz und bündig: nein, müssen sie nicht!

Ist auch häufig geübte Praxis…

Schönen Gruß,
Robert

Moin HOFee!

Kurzes Praxisbeispiel:

Mein Wagen gehört wirklich mir, aber mein Vater zahlt die Versicherung.
Das ist auch dementsprechend eingetragen (im Fahrzeugbrief und -schein steht mein Name, in der Versicherungspolice der meines Vaters).

Gruss
Lanzelot

Hallo HOFee,

bei dem versuchten aufbruch des CIVICs meiner Mutter in Frankreich war es sogar noch komplizierter.

Halter: meine Mutter
Versicherungsnehmer: Mein Vater
Fahrer: ich

und das musste alles in die Schadensmeldung rein.

Gruß Ivo

Korrekt! Bei manchen Versicherungen gibt es aber noch weitere Vergünstigungen - wie z. B. für Hauseigentümer etc. - die über die normale Schadensfreiheitsklasse hinausgehen.
Wenn dem so ist, sollte man Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer gleich halten, da diese „weichen Vertragsmerkmale“ sonst wegfallen. Frag halt mal den Versicherungsvertreter…