Rechtsfragen

Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Okt 2002

Hallo!

Hab mal ein paar Fragen zum Verkehrsrecht:

1. Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheines im Auto oder muß ich immer das Original mitführen... (bitte keine "meistens reicht... aber manchmal auch nicht.."-Antwort :-) )

2. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal, ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle? Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?

3. Müssen sich unsere Ordnungshüter an die Vekehrsregeln halten, wenn sie nicht im Einsatz sind bzw. wie weit dürfen sie diese übertreten...
Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: "Bloß weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das auch dürfen...!" Kann ja wohl nicht sein, oder?

Besten Dank schon mal für Antworten,
Schönen Gruß
Andre

23 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechtsfragen

    Hallo auch, Hab mal ein paar Fragen zum Verkehrsrecht:

    1. Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheines im Auto oder muß ich
    immer das Original mitführen... (bitte keine "meistens
    reicht... aber manchmal auch nicht.."-Antwort :-) )
    Reicht nicht aus! 2. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal,
    ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht
    den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle?
    Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen
    schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?
    na dann würde ich jedenfalls mal eine Blutprobe veranlassen ;-)

    und immer dran denken ab 0,3 %o bist du mit schuld. 3. Müssen sich unsere Ordnungshüter an die Vekehrsregeln
    halten, wenn sie nicht im Einsatz sind bzw. wie weit dürfen
    sie diese übertreten...
    Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer
    Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: "Bloß
    weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das
    auch dürfen...!" Kann ja wohl nicht sein, oder?
    Ja, müssen Sie.
    Aber woher willst du wissen, dass die nicht im Einsatz waren? Hört sich aber mehr nach frischen Sternchenjägern mit schlechter Laune an.

    Gruß ivo

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rechtsfragen

      Hallo!

      Danke schon mal für die Antworten, hab noch'n paar Rückfragen: 2. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal,
      ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht
      den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle?
      Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen
      schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?
      na dann würde ich jedenfalls mal eine Blutprobe veranlassen
      ;-)

      und immer dran denken ab 0,3 %o bist du mit schuld.
      Klar, ging ja nur drum, ob man's prinzipiell darf... (siehe USA...) 3. Müssen sich unsere Ordnungshüter an die Vekehrsregeln
      halten, wenn sie nicht im Einsatz sind bzw. wie weit dürfen
      sie diese übertreten...
      Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer
      Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: "Bloß
      weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das
      auch dürfen...!" Kann ja wohl nicht sein, oder?
      Ja, müssen Sie.
      Aber woher willst du wissen, dass die nicht im Einsatz waren?
      Hört sich aber mehr nach frischen Sternchenjägern mit
      schlechter Laune an.
      Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie im Einsatz gewesen wären, müßten sie das ja nach außen hin deutlich machen (Blaulicht...), oder? Wenn das nicht der Fall ist, dürfen sie's auch nicht so begründen (bzw. geben ja so ihr eigenes Fehlverhalten zu). Wie gesagt, sie waren ja vor ihm, nicht hinter ihm, können also auch nicht wegen ihm zu schnell gefahren sein.
      Können die einen dann deswegen belangen?

      Gruß Andre

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Rechtsfragen

        Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie
        im Einsatz gewesen wären, müßten sie das ja nach außen hin
        deutlich machen (Blaulicht...), oder? Wenn das nicht der Fall
        ist, dürfen sie's auch nicht so begründen (bzw. geben ja so
        ihr eigenes Fehlverhalten zu). Wie gesagt, sie waren ja vor
        ihm, nicht hinter ihm, können also auch nicht wegen ihm zu
        schnell gefahren sein.
        Können die einen dann deswegen belangen?
        Hallo nochmal,

        das Blaulicht muss bei einem Einsatz nicht an sein. theoretisch darf ein Beamter im Einsatz auch mit seinem Privatwagen eine rote Ampel überfahren.
        Und Sie könnten Ihn deswegen belangen.

        Aber dazu was ein Polizist darf und was nicht schau doch mal im Brett Polizei&Kriminalstatisik nach. Da wurde das schon ausführlichst diskutiert.

        Gruß Ivo

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Stimmt...

          ...das Brett gibt´s ja auch! Werd mich dort mal umschauen.
          Danke für die Antworten.
          Gruß A.

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Rechtsfragen

        Hi, Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie
        im Einsatz gewesen wären,
        wenn sie in einem konkreten Einsatz gewesen wären, hätten sie wohl kaum Zeit gehabt, Dich zu nerven.

        Gruß
        Christian

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Rechtsfragen

          Hi, Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie
          im Einsatz gewesen wären,
          wenn sie in einem konkreten Einsatz gewesen wären, hätten sie
          wohl kaum Zeit gehabt, Dich zu nerven.
          Eben, mein ich ja (also daß die nicht im Einsatz waren). Anbei: ist ´nem Kumpel passiert, nicht mir. Hab nur keine Lust mich solcher Behördenwillkür auszusetzen weil sich ein paar grüne Neulinge aufspielen (zumal ich mit den meisten Polizisten gut auskomm, aber es gibt ein paar, die reißens echt raus...) und wollt mich deshalb mal informieren...
          Gruß
          Andre

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Rechtsfragen

        Hi Andre, Können die einen dann deswegen belangen?

        Nein, da das Beweismittel fehlt. Es sei denn, sie hätten das auf Video. Als Beweismittel wäre zugelassen: Eine Videoaufzeichnung, auf der auch der Abstand festgehalten wird.
        Alles andere ist eine Schätzung ohne Beweiskraft.
        Gruss Sebastian

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Rechtsfragen

          Nein, da das Beweismittel fehlt. Es sei denn, sie hätten das
          auf Video. Als Beweismittel wäre zugelassen: Eine
          Videoaufzeichnung, auf der auch der Abstand festgehalten wird.
          Alles andere ist eine Schätzung ohne Beweiskraft.
          Stimmt, solange dir das nicht in Österreich passiert,hast du völlig recht.

          Gruß Ivo

          • Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
            Österreich?

            Moin Ivo! Stimmt, solange dir das nicht in Österreich passiert,hast du
            völlig recht.
            Nur aus Interesse:
            Heisst das in Österreich kannst Du belangt werden, obwohl als Beweis nur die Einschätzung der Polizeibeamten vorhanden ist?


            Gruss
            Lanzelot



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!