Hallo,
ich habe mal gehört, wenn man bei einem PKW die Rücksitzbank ganz entfernt das man eine Steuerermäßigung bekommt, weil es dann ein Lieferwagen ist. Wer kann mir genauere Auskünfte erteilen.
Mfg Günter
Hallo,
ich habe mal gehört, wenn man bei einem PKW die Rücksitzbank ganz entfernt das man eine Steuerermäßigung bekommt, weil es dann ein Lieferwagen ist. Wer kann mir genauere Auskünfte erteilen.
Mfg Günter
Hi,
meines Wissens haben das damals viele gemacht,
du musstest aber auch die hinteren gurte so entfernen das man
diese nicht mehr anbringen konnte (zu schweissen)
desweiteren musst du eine mindestlade höhe haben die du bei einem
normalen pkw nich hinbekommst.
ich meine aber das es vor ca. 1-2 jahren aber nicht mehr geht.
sicher bin ich mir aber nicht 100%ig.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
du kannst heute noch immer deinen Wagen zu einem LKW umrüsten lassen. Dazu mußt du sämtlich hinteren Gurtlöcher verschweißen lassen, die Rücksitzbank entfernen, eine Trennwand einziehen (hinter den vorderen Sitzen) und die hinteren Fenster zuschweißen lassen. Damit fährst du dann zum TÜV, welcher den Umbau kontrolliert und dir bescheinigt, das das Fahrzeug nun ein LKW ist. Anschließend geht’s zur Zulassungsstelle und - die können den Wagen trotzdem als PKW zulassen. Die sind nämlich nicht an derartige Eintragungen gebunden sondern können selbst entscheiden, ob dein Wagen als LKW annerkannt wird.
Grüßle
Frank K.
Hallo Günter
Ein Kfz wird dann als Lkw eingestuft,wenn es über eine Ladefläche
von mindestens 2qm verfügt,exclusiv der eingetragenen Sitzplätze.
Das mit dem Zuschweißen der Gurthalterungen ist Quatsch.
Hilfreich und auch weniger schweißtreibend ist eine Freigabe des Herstellers.
Ich weiß nicht um welches Fahrzeug es sich handelt,aber viele
werden auch gewerblich genutzt und laufen dann mit diesen Vorgaben als Lkw.Je nach Motorgröße ist die Einsparung erheblich.
Gruß
Lenz
Glückssache
Hallo Günter,
wie Frank schon treffend bemerkte nützt Dir der ganze Aufwand nichts, wenn das FA nicht mitspielt. Die erkennen meist nur dann an, das es sich um einen LKW handelt, wenn der Wagen auch überwiegend für Transportzwecke genutzt wird. Die Zeiten wo man mal eben den Chevy 5,7l als LKW zulassen kann sind vorbei.
Das mit den hinteren Fenstern und Gurtlöchern ist allerdings Unsinn. In meiner ehemaligen Spedition hatten wir jede Menge Ford Transit mit Gurtlöchern und Seitenscheiben. Auch Trennwände hatten nicht alle (eine Sicherung der Ladung durch eine ca.40cm hohe Wand reicht aus). Aber alle waren als LKW zugelassen. Nur Sitze dürfen nicht drin sein.
Siehe auch:
http://members.aol.com/ingbilly/caravan.html
http://www.mio-verlag.de/mio_xx98/xx980579.htm
Die Durchführung eines solchen Umbaus ist also nicht immer von Erfolg gekrönt, sondern vielmehr abhängig vom zuständigen FA.
Ob es sich letztlich rechnet, muss man selbst austüfteln. Denn nach erfolgreicher Zulassung wird zumindest laut KFZ-Brief das Auto zum LKW und damit auch für die Versicherung. Das heisst, man fängt mit 100% im LKW-Tarif an, was auch teurer als der PKW-Tarif sein kann. Schlimmstenfalls erkennt die Versicherung auf LKW (mit höherer Prämie) und das FA auf PKW (mit höherem Steuersatz). Man sollte sich also vorher beim TÜV und FA genau erkundigen, welche Umbauten nötig sind um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Gruss Sebastian
Hallo Sebastian!
Du hast schon Recht: Glückssache ist es auch…
Das mit den hinteren Fenstern und Gurtlöchern ist allerdings
Unsinn. In meiner ehemaligen Spedition hatten wir jede Menge
Ford Transit mit Gurtlöchern und Seitenscheiben.
Auch Trennwände hatten nicht alle (eine Sicherung der Ladung
durch eine ca.40cm hohe Wand reicht aus). Aber alle waren als
LKW zugelassen. Nur Sitze dürfen nicht drin sein.
Aber eine Frage: wann war das denn GENAU, daß es reichte, nur die Sitze rauszunehmen???
Für diese Umbauten gab es nämlich über die Jahre unterschiedliche Anforderungen - und auch die waren wohl von Region zu Region unterschiedlich.
Also ich weiß ich SICHER, daß seit mindestens zwei Jahren das Verschweißen der hinteren Seitenscheiben Pflicht ist - vorher hatte es einige Jahre lang gereicht, mittels Kederband Bleche in die Fensterausschnitte einzusetzen. Weil das aber sehr leicht wieder rückzubauen war (und auch im ganz großen Stil so gemacht wurde!), kam die Forderung nach dem Verschweißen auf den Tisch. Und bei den zu verschweißenden Gurtaufnahmen geht es um dasselbe Thema.
Ich weiß es übrigens DESWEGEN so genau, weil (zumindest eine zeitlang) manche dieser Umbauten auch noch beim Finanzamt vorgeführt werden mußten - und ich war damals einer derjenigen, die dafür grünes Licht geben mußten.
Die Durchführung eines solchen Umbaus ist also nicht immer von
Erfolg gekrönt, sondern vielmehr abhängig vom zuständigen FA.
Ob es sich letztlich rechnet, muss man selbst austüfteln. Denn
nach erfolgreicher Zulassung wird zumindest laut KFZ-Brief das
Auto zum LKW und damit auch für die Versicherung. Das heisst,
man fängt mit 100% im LKW-Tarif an, was auch teurer als der
PKW-Tarif sein kann. Schlimmstenfalls erkennt die Versicherung
auf LKW (mit höherer Prämie) und das FA auf PKW (mit höherem
Steuersatz). Man sollte sich also vorher beim TÜV und FA genau
erkundigen, welche Umbauten nötig sind um das gewünschte Ziel
zu erreichen.
Beim Finanzamt gilt ein sogenannter Gummiparagraph! (zumindest war das vor zwei Jahren so, ich mach den Job inzwischen nicht mehr)
Der Umbau muß zur Folge haben, daß das Fahrzeug mehr an einem LKW als einen PKW erinnert - was auch immer das heißen mag.
Als Erläuterung war damals angegeben, daß z.B. ein VW Golf mit verblechten Seitenscheiben und ohne Rückbank immer noch ein PKW wäre und bliebe, ein VW-Bus aber problemlos als LKW anerkannt werden könnte.
Es gab allen Ernstes noch Zusätze über die „PKW-Eigenschaften“ die sich aus „optischer Anmutung“, Ausstattung und Höchstgeschwindigkeit schließen lassen sollten, aber dabei war den Bearbeitern tatsächlich so viel Spielraum gelassen worden, daß man hier nicht mehr nur von Ermessen, sondern sogar schon (leider) von Willkür sprechen konnte.
Und so gab es dann zwangsläufig je nach Entscheidungsträger im einen Bezirk jeden Dreitürer als LKW - und anderswo hatte jemand die größten Probleme, seinen Chevrolet el Camino (ein Pritschenwagen auf PKW-Basis) als LKW zuzulassen.
Schönen Gruß,
Robert
Hi Robert,
was ich damit meinte hast Du ja auch geschildert. Von TÜV zu TÜV und von FA zu FA wird das unterschiedlich ausgelegt, da es dafür eben keine exakte Rechtslage gibt. Die Vorgaben lassen sich individuell interpretieren und werden es auch.
Was in HH als LKW zugelassen wird, hat in B evtl. keine Chance.
Daher riet ich ja auch, vorher mit den zuständigen Stellen Verbindung aufzunehmen, um unnütze Arbeit und Investitionen zu sparen. Ich kenne echte Extrembeispiele in beide Richtungen.
Gruss Sebastian
Hallo Sebastian!
was ich damit meinte hast Du ja auch geschildert. Von TÜV zu
TÜV und von FA zu FA wird das unterschiedlich ausgelegt, da es
dafür eben keine exakte Rechtslage gibt. Die Vorgaben lassen
sich individuell interpretieren und werden es auch.
Was in HH als LKW zugelassen wird, hat in B evtl. keine
Chance.
Richtig - leider…
Nur in einer Beziehung legen sich die Vorschriften eindeutig fest: die Seitenscheiben sind durch VERSCHWEISSTE Bleche zu ersetzen und die Aufnahmen der Sicherheitsgurte sind dauerhaft unbrauchbar zu machen.
Alles andere ist Auslegungssache, das ist richtig.
Daher riet ich ja auch, vorher mit den zuständigen Stellen
Verbindung aufzunehmen, um unnütze Arbeit und Investitionen zu
sparen. Ich kenne echte Extrembeispiele in beide Richtungen.
Nun mag es auch zu den eigentlich unstreitigen Punkten wieder Kollegen geben, die das alles wieder anders sehen - aber dort bist du dann schon wieder im Bereich der Willkür, denn hier sind eindeutige Vorgaben einzuhalten und keine Entscheidungen nach Ermessen vorgesehen.
Aber die Diskussion gab es hier vor kurzem auch schon einmal in Sachen „historische Zulassung“ - auch wenn geltendes Recht einmal NICHT angewandt worden ist (ob aus Unwissen, Ignoranz oder Vorsatz bleibt dahingestellt) bleibt es dennoch geltendes Recht!
(Und eine frühere fehlerhafte Entscheidung läßt sich auch nicht als „Präzedenzfall“ instrumentalisieren - bei dem Versuch riskiert man höchstens eine genauere Untersuchung der früheren Entscheidung…)
Einfach ist es nicht, soviel steht fest.
Schönen Gruß,
Robert
Steuer-Kuriosität
OK, die anderen haben das schon richtig bemerkt, die Zeiten sind vorbei wo man einen großvolumigen Kombi als LKW zulassen kann, aber … um was für einen Wagen handelt es sich?
Z.B. werden ALLE 7-Sitzer in einer höheren Steuerklasse eingestuft wie der Motor eigentlich vorgibt. Das bedeutet, als wir bei unserem Kia Carnival einen Sitz ausbauten, bekam der Wagen auch die Steuerklasse, die der Motor hat und mit der Kia auch wirbt. Mit den Original-7-Sitzen wird der Carnival schlechter eingestuft, da er als 7-Sitzer eine andere Schlüßelnummer hat. Wir kamen drauf, als wir uns bei Kia wegen der Werbung beschwerten, in der eine bessere Steuerklasse versprochen wurde. Kia klärte uns dann auf, das hier das Finanzamt nicht mitspielt, wegen der Schlüßelnummer als 7-Sitzer. Das betrifft auch alle anderen 7-Sitzer Van.
Winfried Eberhardt