einen vollen benzinkanister im kofferraum spazieren zu fahren?
wenn ich bei meiner freundin bin, wo das benzin um ganze 7 cent billiger ist, tanke ich selbstverständlich voll. damit mir das ganze auch evtl reicht bis ich wieder im lande bin, mache ich meinen reservekanister natürlich ebenfalls voll.
nachdem mich ein bekannter darauf angesprochen hat, hier meine frage-> s.o.
mindestens bis 20 liter kannste Benzin durch die Gegend fahren wie Du willst (solange Du nicht über eine Staatsgrenze fährst und einen geeigneten Behälter verwendest, Kanister sollte als solcher gelten )) ).
Nach allem was ich weiß, sind 5 l in einem zugelassenen bzw. geprüften Reservekanister zulässig. Aus, fertig; wo das steht, weiß ich nicht mehr. Wahrscheinlich Straßenverkehrordnung oder so.
Desungeachtet habe ich früher, Student und so, immer gleich drei 20 L Kanister durch die Gegend gefahren. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Antal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
in Deutschland ist die im Reservekanister maximal mitzuführende Menge nicht geregelt. Solange das Zeug in einem DIN-konformen Behälter mitgeführt wird, kannst Du grundsätzlich transportieren, wieviel Du willst. Das sagt der ADAC dazu:
Reservekanister
Das Mitführen von Kraftstoff im Reservekanister ist in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Deshalb darf grundsätzlich in Kraftfahrzeugen Kraftstoff in geeigneten, DIN-gerechten Reservekanistern mitgeführt werden. Eine zulässige Höchstmenge ist nicht festgelegt; sie muss lediglich „angemessen“ sein, also nach allgemeiner Lebenserfahrung als Reservemenge angesehen werden können. Beim Pkw wird diese akzeptierte Reserve etwa 20 l, beim Lkw etwa 60 l betragen. Die Reservekanister müssen – wie alle Ladungsgegenstände - so verstaut werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Wenn Du Grenzen überfährst, sieht die Sache anders aus, aber das war ja nicht die Frage.
es werde Licht
Hi Christian,
ich habe mal ein wenig Recherche betrieben und die Ergebnisse in der FAQ:868 zusammengetragen. Es kommt also auf das Reiseland an.
Ich bin mal davon ausgegangen, obwohl es nicht explizit erwähnt wurde, das die Freundin von Rasta im benachbarten Ausland wohnt.
Falls nicht, habe ich auch den Beitrag von Dir (ADAC) integriert.
Gruss Sebastian