wer kann mir mal sagen wie die Vorfahrtsregelung bei den NICHT-vorfahrtsberechtigten Straßen einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt ist ? Grundsätzlich „rechts vor links“, oder „Rechtsabbieger vor Linksabbieger“ ? Beides kann sich in einer bestimmten Situation widersprechen:
Kreuzung, Straßen von oben, rechts, links und unten. Abknickende Vorfahrt von oben nach rechts. Wenn jetzt einer von unten nach oben will und einer von links nach rechts, dann kommt der „von unten“ zwar von rechts, ist aber ein „Linksabbieger“, der beide vorfahrtsberechtigen Richtungen („oben“ und „rechts“) beachten muss, während der „von links“ nur auf „oben“ achten muss.
Alles klar ? )) einfach mal aufmalen…
wer kann mir mal sagen wie die Vorfahrtsregelung bei den
NICHT-vorfahrtsberechtigten Straßen einer Kreuzung mit
abknickender Vorfahrt ist ? Grundsätzlich „rechts vor links“,
oder „Rechtsabbieger vor Linksabbieger“ ? Beides kann sich in
einer bestimmten Situation widersprechen:
Kreuzung, Straßen von oben, rechts, links und unten.
Abknickende Vorfahrt von oben nach rechts. Wenn jetzt einer
von unten nach oben will und einer von links nach rechts, dann
kommt der „von unten“ zwar von rechts, ist aber ein
„Linksabbieger“, der beide vorfahrtsberechtigen Richtungen
(„oben“ und „rechts“) beachten muss, während der „von links“
nur auf „oben“ achten muss.
Alles klar ? )) einfach mal aufmalen…
Servus Don
Sicher ist das klar - ist doch (relativ) einfach *g*
Grundsätzlich hat man auf der vorfahrtberechtigten Straße gegenüber der nichtvorfahrtberechtigten Straße Vorfahrt (daher der Name … *g*), dann kommt die Rechts-vor-links-Regel zur Geltung.
In dem konkret von dir angeführten Beispiel hat der „von unten“ Vorfahrt gegenüber dem „von links“, weil er ihm gegenüber ja von rechts kommt und beide auf keiner Vorfahrtstraße sind.
Beide haben natürlich gegenüber allen, die von der Vorfahrtstraße, also von rechts oder oben, daherkommen, Nachrang.
Wieso meinst du, dass der „von unten“ ein Linksabbieger ist, wenn er nach oben will? Dann fährt er doch geradeaus!
Alle Angaben laut österreichischer Straßenverkehrsordnung, die sich aber sicher nicht wesentlich von denen der anderen mitteleuropäischen Länder unterscheidet.
Sicher ist das klar - ist doch (relativ) einfach *g*
klar, einfach,…
Ich stell mir gerade meine Frau vor, wenn sie den Text lesen würde… *g*
In dem konkret von dir angeführten Beispiel hat der „von
unten“ Vorfahrt gegenüber dem „von links“, weil er ihm
gegenüber ja von rechts kommt und beide auf keiner
Vorfahrtstraße sind.
Genau das habe ich erwartet (und bin dann auch gefahren). Der „andere“ hat allerdings auch nur gehalten, weil ich so „forsch“ losgefahren bin.
Wieso meinst du, dass der „von unten“ ein Linksabbieger ist,
wenn er nach oben will? Dann fährt er doch geradeaus!
Beide „fahren geradeaus“. Mit „Linksabbieger“ und „Rechtsabbieger“ meinte ich eigentlich den Fakt, dass sie eine bzw. beide Richtungen der Vorfahrtstraße beachten müssen. Analog zu dem Fall, dass man „normal“ auf eine Vorfahrtstraße trifft:
rechts rum = eine Richtung beachten (was von links kommt)
links rum = beide Richtungen beachten