Unberechtigte Rechnung?

Hallo,

wir haben einen Seat Combi vor einem halben Jahr gekauft vom Seat- Händler. ( Erstzulassung März / 2000 )
Vor 6 Wochen haben wir die erste Inspektion machen lassen.
Kostenpunkt: 187,42 €
Nun hörte ich vor einer Woche ein komisches Geräusch beim Bremsen. Dieses habe ich mitgeteilt der Werkstatt und sie wechselten die Bremsscheiben sowie die Bremsklötze vorne.
Kostenpunkt: 336,79 €

Ich bin normal nicht bereit die Bremsscheiben zu bezahlen.
Bremsklötze ( Verschleiss ) ist klar.
Aber mit den Bremsscheiben hätten sie doch auch schon vor einem halben Jahr merken müssen.
Ich bin in dieser Zeit nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren.

Was würdet ihr mir raten?
Oder bin ich auf den falschen Weg?

Danke für Eure Hilfe

Gruß Henry

Gewährleistungsrecht…
Hallo Henry,

Das Problem ist das neue Gewährleistungsgrecht (GWR).

Die Werkstätten müssen für Ihre Arbeit 2 Jahre GWR geben, auf die auch schriftlich von Dir unterschrieben nicht verzichtet werden kann.

Deswegen machen die Werkstätten nur noch „Komplettlösungen“ um spätere Reklamationen auszuschließen. Will heißen: Bremsen quietschen, Beläge runter, Bremsscheibe leicht angegriffen oder einen Rand, dann wird eben alles neu gemacht, damit der Kunde zufrieden ist und nicht innerhalb von 2 Jahren die Möglichkeit hat zu reklamieren.

Das neue GWR hat zwar seine Vorzüge, aber auch seine Nachteile. Ich wollte am letzten Mittwoche in Ludwigshafen bei einem Händler gebrauchte Waschmaschine und Trockner holen, der das früher gemacht hat. Seit dem das GWR eingeführt wurde, verkauft wer keine Gebrauchtgeräte mehr.

Letztendlich wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen, denn der Händler hat ja die Störung beseitigt. Für die Händler und Werkstätten stellt sich eben die Frage: MAche ich nur das allernötigste und billig, steht der Kunde dreimal im Jahr auf der Matte und erzwingt kostenlose Nachbesserungen nach dem GWR. Macht die Werkstatt komplett neu, ist sie sicher, den Kunden zufriedenen Gesichtes lange nicht mehr zu sehen, außer daß der Geldbeutel Tränen hat…

Das neue GWR hat Vorteile und Nachteile. Das Recht zwei Jahre Anspruch auf Nachbesserung zu haben muß sich teuer erkauft werden.