Unfall-Frage für Profihändler

Hi!

Am freitag hatte ich einen leichten Auffahrunfall (wer bremst denn bitte bei gelb???) :wink:.
Da es keinen Personenschaden gab, widme ich mich nun den profaneren Fragen bei diesem Ereignis.
An meinem Auto sind die Stossstange, der Kotflügel und die Scheinwerferverglasung beschädigt. Die Spur ist gerade, es handelt sich also um einen eher kleinen Schaden.
Muss ich nun bei einem evtl. Verlauf des Fahrzeuges diesen Schaden angeben? Es wird ja einerseits zwar der Kotflügel ausgetauscht, andererseits gab es keinen Rahmenschaden.

We sieht das rein rechtlich aus?

Danke und Grüße,

Mathias

Hallo.

Muss ich nun bei einem evtl. Verlauf des Fahrzeuges diesen
Schaden angeben? Es wird ja einerseits zwar der Kotflügel
ausgetauscht, andererseits gab es keinen Rahmenschaden.

Gegenfrage : Wärest Du der Käufer, wie würdest Du reagieren, wenn Dir nach einem halben Jahr jemand steckt, dass ein Blechschaden an dem „unfallfreien“ Fahrzeug vorgelegen hat?

Auch wenn der Rahmen nix abbekommen hat : Der Kotflügel hat nicht 2000%ig den gleichen Lackton, und selbst wenn, sieht der Lack alterungsbedingt anders aus. Spätestens unter UV tritt das klar zu Tage. Und eine Ganzlackierung bringt Dich als Verkäufer auch in Erklärungsnotstand.

Also für Dich, Dein zukünftiges Seelenheil und die Freude des Käufers ist es am besten, die Reparaturrechnung aufzubewahren (da sollte der Schaden detailliert drauf stehen) und den Unfall als „leichten Unfall mit Blechschaden“ beim Verkauf mit anzugeben. Wenn der Rahmen unbeschädigt geblieben ist, sind keine Richtarbeiten notwendig, und demzufolge dürfte auch kein merkantiler Minderwert entstanden sein,

meint kw

Hi!

Am freitag hatte ich einen leichten Auffahrunfall (wer bremst
denn bitte bei gelb???) :wink:.

und wann soll man nach Deiner Meinung dann bremsen?

Ich dachte Du bist unfehlbar :smile:

Gruss

Gerd

Hi!

http://www.autobild.de/suche/artikel.php?artikel_id=…

Hi!

Wenn die Ampel auf gelb umschaltet und man 2 Meter davor ist, fährt man zu. Fertig aus.

Grüße,

Mathias

Am freitag hatte ich einen leichten Auffahrunfall (wer bremst
denn bitte bei gelb???) :wink:.

und wann soll man nach Deiner Meinung dann bremsen?

Ich dachte Du bist unfehlbar :smile:

Gruss

Gerd

Hi!

Muss ich nun bei einem evtl. Verlauf des Fahrzeuges diesen
Schaden angeben? Es wird ja einerseits zwar der Kotflügel
ausgetauscht, andererseits gab es keinen Rahmenschaden.

Gegenfrage : Wärest Du der Käufer, wie würdest Du reagieren,
wenn Dir nach einem halben Jahr jemand steckt, dass ein
Blechschaden an dem „unfallfreien“ Fahrzeug vorgelegen hat?

Wäre mir in diesem Fall egal, aber ich stelle mich da auch nicht so an.
Ich will ja auch niemanden betrügen, deshalb frage ich ja.
Die Kiste wurde vor dem Verkauf an mich sowieso schon mal nachlackiert, ich habe das Ding als Jahreswagen gekauft und die Stoßstangen waren nachlackiert, das Auto jedoch unfallfrei.
Was schert es mich, was da genau los war, hauptsache die Kiste ist gerade und läuft ordentlich. Aber ich fahre da wohl eher den pragmatischen Ansatz, echtes Interesse habe ich nur für Autos vor Baujahr 1978…

Auch wenn der Rahmen nix abbekommen hat : Der Kotflügel hat
nicht 2000%ig den gleichen Lackton, und selbst wenn, sieht der
Lack alterungsbedingt anders aus. Spätestens unter UV tritt
das klar zu Tage. Und eine Ganzlackierung bringt Dich als
Verkäufer auch in Erklärungsnotstand.

Ich gehe davon aus, dass der Alterungsprozess nachempfunden werden kann.
Vort ein paar Jahren habe ich mal meinen alten Alfa 33 16V (che macchina!!) nach einem Totalschaden auf der linken Seite in Italien flicken lassen. Der Lack war genau wie der unbeschädigte Rest, die Spaltmasse besser als vorher und das ganze kostete 4.000 Mark. Der deutsche Alfamann wollte eine neue Rohkarosse verwenden und 17.000 DM, was natürlich den Wert des Wagens weit überstieg.
Als ich ihm dann den reparierten Wagen vorführte, weigerte er sich zu glauben, dass dies ein reparierter Unfallweagen sei, er dachte, ich veräpple ihn.
Es geht also, beim Verkauf (ich Depp, hätte ich den Wagen doch bloss behalten!) habe ich das aber angegeben und der Käufer (Kfz-Meister) konnte es ebenfalls nciht glauben.
Und dabei wurde sogar eine gebrauchte B-Säule verschweisst…

Also für Dich, Dein zukünftiges Seelenheil und die Freude des
Käufers ist es am besten, die Reparaturrechnung aufzubewahren
(da sollte der Schaden detailliert drauf stehen) und den
Unfall als „leichten Unfall mit Blechschaden“ beim Verkauf mit
anzugeben. Wenn der Rahmen unbeschädigt geblieben ist, sind
keine Richtarbeiten notwendig, und demzufolge dürfte auch kein
merkantiler Minderwert entstanden sein,

Danke für Deine Einschätzung, mein Seelenheil werde ich hochhalten und die Sache angeben, mit Bildern.

Grüße,

Mathias

Hi!

Am freitag hatte ich einen leichten Auffahrunfall (wer bremst
denn bitte bei gelb???) :wink:.

…siehste doch ! musste immer mit rechnen !

Da es keinen Personenschaden gab, widme ich mich nun den
profaneren Fragen bei diesem Ereignis.
An meinem Auto sind die Stossstange, der Kotflügel und die
Scheinwerferverglasung beschädigt. Die Spur ist gerade, es
handelt sich also um einen eher kleinen Schaden.
Muss ich nun bei einem evtl. Verlauf des Fahrzeuges diesen
Schaden angeben?

… ist ne gewissensfrage. wenn der vk dein freund deine frau oder sonstwer ist und du hast vergessen „IHM“ das zu sagen - no problem. (es sei denn der kaeufer wills schriftlich)

Es wird ja einerseits zwar der Kotflügel

ausgetauscht, andererseits gab es keinen Rahmenschaden.

We sieht das rein rechtlich aus?

vorsicht ist die mutter der porzellankiste !

Danke und Grüße,

Mathias

Hi!

Am freitag hatte ich einen leichten Auffahrunfall (wer bremst
denn bitte bei gelb???) :wink:.

…siehste doch ! musste immer mit rechnen !

Danke für den Tip. Wie habe ich es nur bislang ohne Deine Ratschläge geschafft, heil anzukommen…?
:wink:

Grüße,

Mathias

Da es keinen Personenschaden gab, widme ich mich nun den
profaneren Fragen bei diesem Ereignis.
An meinem Auto sind die Stossstange, der Kotflügel und die
Scheinwerferverglasung beschädigt. Die Spur ist gerade, es
handelt sich also um einen eher kleinen Schaden.
Muss ich nun bei einem evtl. Verlauf des Fahrzeuges diesen
Schaden angeben?

… ist ne gewissensfrage. wenn der vk dein freund deine
frau oder sonstwer ist und du hast vergessen „IHM“ das zu
sagen - no problem. (es sei denn der kaeufer wills
schriftlich)

Es wird ja einerseits zwar der Kotflügel

ausgetauscht, andererseits gab es keinen Rahmenschaden.

We sieht das rein rechtlich aus?

vorsicht ist die mutter der porzellankiste !

Danke und Grüße,

Mathias

Hi!

so ist das also

Wenn die Ampel auf gelb umschaltet und man 2 Meter davor ist,
fährt man zu. Fertig aus.

und wer legt das fest, Du?

Kein Mensch bremst, wenn er zwei Meter vor der Ampel ist und diese auf gelb umspringt. Er sieht das einfach nicht, ausser LKW, Bus oder ähnlich hohe Fahrzeuge, denn der Blickwinkel ist einfach zu schlecht dafür, Mathias!
Dann kommt noch der Bremsweg und Reaktionsvermögen dazu, also wenn der Vorausfahrende wirklich versucht hätte zu bremsen, dann wäre er zumindest innerhalb einer grossen Kreuzung zum Stehen gekommen, bei einer kleineren Kreuzung wohl erst weit dahinter und sowas macht absolut keinen Sinn.
Also er hat nicht zwei Meter vor der Kreuzung gebremst, völlig logisch, oder?
Wird wohl nur ein Wunschdenken von Dir gewesen sein, oder Du hast es erst zu diesem Zeitpunkt gemerkt, dass der Vorausfahrende bremst, dieses macht die Sache schon anschaulicher.
Dann erinnere Dich mal an Deine Fahrschulzeit, da hast Du mal was von Sicherheitsabstand und vor allem vom §1 der Strassenverkehrsordnung gehört, zumindest solltest den mal wieder durchlesen und Dir merken, fertig aus (O-Ton Mathias), Mathias, nicht die Schuld bei anderen suchen…
sagt Dir einer, der schon solange unfallfrei fährt, wie Du alt bist, falls nicht geschwindelt hast in der VIKA.

Gruss

Gerd

Grüße,

Mathias

Am freitag hatte ich einen leichten Auffahrunfall (wer bremst
denn bitte bei gelb???) :wink:.

und wann soll man nach Deiner Meinung dann bremsen?

Ich dachte Du bist unfehlbar :smile:

Gruss

Gerd

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Hallo Gerd,

so ist das also

Wenn die Ampel auf gelb umschaltet und man 2 Meter davor ist,
fährt man zu. Fertig aus.

und wer legt das fest, Du?

Nein, der allgemeine und anerkannte Habitus von schätzungsweise 200 Millionen europäischen Autofahrern.

Kein Mensch bremst, wenn er zwei Meter vor der Ampel ist und
diese auf gelb umspringt. Er sieht das einfach nicht, ausser
LKW, Bus oder ähnlich hohe Fahrzeuge, denn der Blickwinkel ist
einfach zu schlecht dafür, Mathias!
Dann kommt noch der Bremsweg und Reaktionsvermögen dazu, also
wenn der Vorausfahrende wirklich versucht hätte zu bremsen,
dann wäre er zumindest innerhalb einer grossen Kreuzung zum
Stehen gekommen, bei einer kleineren Kreuzung wohl erst weit
dahinter und sowas macht absolut keinen Sinn.

Genau deswegen schreibe ich hier ja auch. Die Dame kam mitten auf den Trambahngleisen, welche lins von der Linksabbiegerspur, auf der wir fuhren, verlaufen, zum stehen. Jeder normale Autofahrer wäre da noch gefahren, schließlich wollte ich als hinter ihr Fahrender auch noch rüber und es wäre noch nciht rot gewesen. Ich fahre nie über rote Ampeln.

Also er hat nicht zwei Meter vor der Kreuzung gebremst, völlig
logisch, oder?

Dann waren es 3 Meter. Hatte kein Lineal dabei.

Wird wohl nur ein Wunschdenken von Dir gewesen sein, oder Du
hast es erst zu diesem Zeitpunkt gemerkt, dass der
Vorausfahrende bremst, dieses macht die Sache schon
anschaulicher.

Wie gut, dass Du das so genau beobachtet hast…
Ich habe bzgl. des Themas Autofahren nur einen „Wunschgedanken“, nämlich schnell und bequem anzukommen. Alles andere ist eine Überinterpretation Deinerseits, offenbar ziehst Du Dein Seelenheil daraus, den in allen lagen besseren Autofahrer raushängen zu lassen.
Ich kann damit leben, denn ich definiere meine Persönlichkeit nicht über meine Fahrkünste. Höchstens wage ich zu behaupten, ein erfahrener Lenker zu sein, der auf sichere Weise schnelle Schnitte fahren kann.

Dann erinnere Dich mal an Deine Fahrschulzeit, da hast Du mal
was von Sicherheitsabstand und vor allem vom §1 der
Strassenverkehrsordnung gehört, zumindest solltest den mal
wieder durchlesen und Dir merken, fertig aus (O-Ton Mathias),
Mathias, nicht die Schuld bei anderen suchen…

Die Schuld hat hier derjenige, der sich nicht konform zum allgemein üblichen Verkehrsverhalten verhält.
Ich habe in der Fahrschule gelernt, Kreuzungen ,insbesonere mit Trambahn, nicht zu blockieren.
Natürlich hätte ich bremsen (können) müssen, aber das ist halt die typische Situation, in der man damit rechnet, dass der Vordermann zufährt, man selbst Gas gibt und der Vordermann dann bremst. Shit happens…
ch bin froh, dass der Dame nichts passiert ist, die Sache regelt sowieso die Versicherung, also was soll´s?

sagt Dir einer, der schon solange unfallfrei fährt, wie Du alt

Ich bin 30.
Du bist dann also einer von denen mit der Plakette: „30 Jahre unfallfrei, hinter sich 500 Tote“…?
Will heißen: ich bin in den 12 Jahren, die ich den Führerschein habe, ca. 800.000 Km gefahren. Das ist weit mehr, als andere in 30 Jahren zurücklegen, ich kann daher leider Deinen Altersvorteil nicht gelten lassen, vielleicht fährst Du ja nur jeden Sonntag mit Dein+em Mercedes 190D 5 Km zum Bäcker…
Dass bei einer derartigen Fahrleistung, wie ich sie habe, ab und an mal ein kleiner Crah passiert (es waren 4 in 12 Jahren, davon 3 absolut harmlos), ist Statistik und passiert halt.

bist, falls nicht geschwindelt hast in der VIKA.

Was steht da denn, was einen Schwindel vermuten lassen würde…?
Ich stehe zu meinen Jahren, meinen grauen Haaren und v.a. zu meiner Fahrweise…:wink:

Grüße,

Mathias

Sorry,

die Suchfunktion war aktiv.

Hier ein Artikel aus der Autobild zum Thema „Ist das schon ein Unfallwagen?“

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Ist das schon ein Unfallwagen?

Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.

Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.

„Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt“, beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: „Frontschaden sach- und fachgerecht behoben“ (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: „links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert“ (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.

Kleine Orientierungshilfen: Bei Farbspuren an Kunststoffteilen und Reifen, schief eingepassten Türen und Hauben sowie Farbunterschieden in der Lackierung ist stets Vorsicht geboten. Erscheint Ihnen der Verkäufer unseriös und lässt sich die Vita des Fahrzeugs nicht lückenlos nachvollziehen, lassen Sie besser die Finger von dem Wagen. Oder schalten einen unabhängigen Sachverständigen ein.

Erst recht, wenn bei einem Internet-Angebot die Anreise zu aufwendig ist, um am Ende einen Schrotthaufen vorgeführt zu bekommen. Ein Anruf beim Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) klärt, wo der nächste Profi-Schätzer zu finden ist (Telefon 0 30-2 53 78 50, www.BVSK.de). Vor Ort hilft natürlich auch eine Probefahrt zum TÜV. Der nimmt rund 50 Euro für seine Bemühungen und muss selbst für Fehlurteile hinterher geradestehen.

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Hallo Mathias,

Ich bin 30.
Du bist dann also einer von denen mit der Plakette: „30 Jahre
unfallfrei, hinter sich 500 Tote“…?

Nein habe ich nicht und brauche ich auch nicht, denn meine Geltungssucht hält sich sehr in Grenzen, im Gegensatz zu manch einem anderen Zeitgenossen.
Das mit den Toten ist wohl ein dummer Spruch(?) und Deinem jugendlichen Drank zur Übertreibung zuzuschreiben?

Will heißen: ich bin in den 12 Jahren, die ich den
Führerschein habe, ca. 800.000 Km gefahren. Das ist weit mehr,

Ich hab meine km nicht gezählt, wozu auch.

Bin auch nur 10 Jahre fast täglich auf der Piste im Aussendienst unterwegs gewesen, bloss ohne jegliche Unfälle!!
Was Du nur alles für Entschuldigungen suchst?
Ich fasse es nicht!

Deinen Altersvorteil nicht gelten lassen, vielleicht fährst Du
ja nur jeden Sonntag mit Dein+em Mercedes 190D 5 Km zum
Bäcker…

Nö mach ich nicht, wie kommst darauf?
Und warum nicht?
1.) Mir fehlt der 190D!
2.) Dazu bin ich viel zu bequem!
3.) Und dann sind es nur 2,5 km!!!

Dass bei einer derartigen Fahrleistung, wie ich sie habe, ab
und an mal ein kleiner Crah passiert (es waren 4 in 12 Jahren,
davon 3 absolut harmlos), ist Statistik und passiert halt.

Ach? Und wann hast den absoluten Crash laut Statistik, der dann ein Leben kostet? Weisst das Datum schon?
Dein Gemüt möchte ich haben!

Kann absolut Deine Einstellung zum Strassenverkehr nicht teilen, ich find sie auf jeden Fall nicht so toll.
Jeder kann einen Unfall haben, klar, aber wer schon mit solcher Einstellung an die Sache rangeht!
Rest behalte ich für mich :smile:)

Gruss

Gerd

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Hallo Gerd,

Ich bin 30.
Du bist dann also einer von denen mit der Plakette: „30 Jahre
unfallfrei, hinter sich 500 Tote“…?

Nein habe ich nicht und brauche ich auch nicht, denn meine
Geltungssucht hält sich sehr in Grenzen, im Gegensatz zu manch
einem anderen Zeitgenossen.
Das mit den Toten ist wohl ein dummer Spruch(?) und Deinem
jugendlichen Drank zur Übertreibung zuzuschreiben?

Ja, ich vermute, dem wird wohl so sein…:wink:

Will heißen: ich bin in den 12 Jahren, die ich den
Führerschein habe, ca. 800.000 Km gefahren. Das ist weit mehr,

Ich hab meine km nicht gezählt, wozu auch.

…um hier stichhaltig argumentieren zu können vielleicht…?

Bin auch nur 10 Jahre fast täglich auf der Piste im
Aussendienst unterwegs gewesen, bloss ohne jegliche Unfälle!!
Was Du nur alles für Entschuldigungen suchst?
Ich fasse es nicht!

Ich suche keine Entschuldigungen, ich gebe Erklärungen.
Kein Verkehrsmittel ist 100%ig sicher. Auch mit dem Auto kann es mal scheppern. Das sehe ich locker, solange keine Personen zu schaden kommen.

Deinen Altersvorteil nicht gelten lassen, vielleicht fährst Du
ja nur jeden Sonntag mit Deinem Mercedes 190D 5 Km zum
Bäcker…

Nö mach ich nicht, wie kommst darauf?

Ich weiss nicht. Magst Du etwa keine Semmeln?

Und warum nicht?
1.) Mir fehlt der 190D!

lucky you…

2.) Dazu bin ich viel zu bequem!

Also kein Frühstück? Wie unbequem.

3.) Und dann sind es nur 2,5 km!!!

Dann doch besser mit dem Rad.

Dass bei einer derartigen Fahrleistung, wie ich sie habe, ab
und an mal ein kleiner Crah passiert (es waren 4 in 12 Jahren,
davon 3 absolut harmlos), ist Statistik und passiert halt.

Ach? Und wann hast den absoluten Crash laut Statistik, der
dann ein Leben kostet? Weisst das Datum schon?

Das war der 4. in 1995.

Dein Gemüt möchte ich haben!

Ich weiss. Das geht vielen so.

Kann absolut Deine Einstellung zum Strassenverkehr nicht
teilen, ich find sie auf jeden Fall nicht so toll.

Kein Problem.

Jeder kann einen Unfall haben, klar, aber wer schon mit
solcher Einstellung an die Sache rangeht!

Wo hängt´s? Meine Einstellung ist, vorsichtig und zügig zu fahren und mich nicht über jeden Mist aufzuregen.

Rest behalte ich für mich :smile:)

Kein Problem.

Grüße,

Mathias

Ja
sofern Karosserieteile betroffen waren sollest Du unbedingt einen Unfall angeben - versehen mit einer genauen Beschreibung des Unfallschadens (vielleicht „leichter Aufahrunfall ohne Rahmenschaden, von Fachwerkstatt repariert. Liste der reparierten Teile: Stosstange, Lampe, etc.“). Alles andere kann als Betrug ausgelegt werden. Ein ernsthaft interessierte Käufer lässt sich dadurch nicht abschrecken. Ungemach droht wenn im Nachhinein ein nicht angebebener Unfall entdeckt wird.

Hi Mathias!

Du selbst bist Doch, nach eigenen Aussagen, einer der alles sofort dem Anwalt übergibt, wenn er sich Rechtsnachteilig behandelt fühlt.

Insofern gebe ich der nachstehenden Aussage Anonym’s Recht, dokumentiere das ganze und gib es beim Verkauf an, sonst bist Du derjenige, der unangenehme Post vom Rechtsanwalt erhält.

Was Du von anderen erwartest, political correctness, gebe den anderen zurück.

Eine Wertminderung in größerem Umfang brauchst Du nicht zu erwarten. Mein damaliger Heckschaden am Starlet (Taxe hinten links reingeknallt) brachte mir gnädigerweise 1000DM Wertwinderung rein, obwohl Außenhaut ausgetrennt, dann neu aufgeschweißt werden muße, Kofferraumboden etwas gezogen und das ganze zum Lackierer. (Schaden: 10’ DM)

gruß

dennis

http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/verkehr.htm#gebr…
http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/deal.htm

Hier findest du alle Infos wie z.B.

Der Vorbesitzer eines ehemals verunfallten Gebrauchtwagens kann belangt werden, wenn er von dem Unfall wusste und ihn verschwiegen hat. Kaufte aber auch er das Fahrzeug gebraucht und gab in Unkenntnis des Vorlebens und eventueller Vorschäden an, daß das Auto „…soweit ihm bekannt…“ keinen Vorschaden hatte, kann er nicht belangt werden (Siehe auch HIER).
LG Leipzig AZ 01 S 10761/98

„Schönheitsreparaturen“ sind erlaubt. Wer „kleinere“ Schäden mit Lack verdeckt, führt damit keinen Käufer hinters Licht.
OLG Frankfurt AZ 3U 86/2000

Weiß der Verkäufer eines gebrauchten PKW, das ein Totalschaden nur unsachgemäß repariert worden ist, handelt er arglistig wenn er den Wagen trotzdem als Fahrbereit veräußert. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Wagen eine gültige TÜV-Plakette hat. Ebenso hilft auch der Hinweis auf einen reparierten Unfallschaden nicht gegen den Vorwurf der Arglist.
OLG Koblenz DAR 02, 169

Danke Euch!!
!