Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
ein etwas längeres Statement...
Hi,
das schreit nun doch nach etwas ausführlicherer Antwort:
Ich hatte das Doppelposting nicht gefunden, deshalb das "hä?", die entschuldigung war trotzdem okay ;)
Ganz fehl ist es nicht, da ich auf solche
Reaktionen warte um auch mal zu sehen wie
es andere Leute sehen oder verstehen.
Eure Reaktion ist schon etwas, was mir
zeigt, das ich von meiner Sicht her hier
NICHT verkehrt bin.
gut, warten wirs ab - bisher ist der Zuspruch aber ja doch recht gering.
Du wirst lachen, aber ich habe noch viel
viel mehr Arbeit in die Vorbereitung von
diesem Horror-Deal reingesteckt wie in
die Homepage.
Das blöde ist nur, wenn 99% aller Leute
die ich kenne, nicht wissen was los ist
und einem Blödsinn erzählen und die
Medien diesen Blödsinn durch
doppeldeutige Berichterstattung
unterstützen und der Händler auf dieser
Welle reitet und einem alles falsch
erklärt und dann noch die Verträge falsch
ausfüllt und zwar passend zu dem
Blödsinn, von dem die breite Masse denkt
das sie richtig ist, dann nimmt man auch
irgendwann diesen Blödsinn als Wahrheit
hin.
Wenn ich so etwas vorhabe, frage ich nicht Leute um mich rum und händler, die ihren Kram loswerden wollen, sondern lese erstens die verträge selbst ordentlich durch, frage 2. die Rechtsauskunft des ADAC und informiere mich 3. im Internet bei netten Rechtsanwälten. Bis auf Pkt.3, der vielleicht vor einigen Jahren noch nicht so verbreitet war ging das auch schon vor 10 Jahren.
Seltsam ist nur, das es vor diesem
Vorfall viele viele Leute gab, die mir
sagten, was ich da mache ist richtig (der
Leasing-Deal).
Ein Leasing-Deal muss auch nicht falsch sein, selbst als Privatleasing kann es der Situation angemessen sein. Aber seit ewigen Zeiten und ohne das ich mich früher mit Leasing beschäftigt habe, ist mir in Erinnerung, das jedesmal Restwertleasing abgelehnt wurde und Kilometerleasing bevorzugt wurde - das zum Thema Presse.
Nach diesem Vorfall waren auf einmal
genauso viele viele Leute da, die deine
Meinung vertraten, nach dem Motto, wenn
schon einer sooooo dumm ist, dann gehört
es ihm nicht besser.
Ich habe nicht von dumm gesprochen - dagegen spricht Deine Webseite und die Art der Darstellung. Nur finde ich eben diese sehr einseitig.
Nur, mein Freund,
...das nun nicht gleich...
durch meine Homepage
habe ich mittlerweile mehrere hundert
Leute kennen gelernt, denen es genauso
ging.
Kunststück! Logischerweise gibt es immer Unzufriedene und/oder (tatsächliche oder vermeintlich)"Reingefallene" - das streite ich nicht ab. Nur wirst Du die auch beim Barkauf oder der Finanzierung (z.B. mit entsprechenden Montagsautos, da kenn ich einen - mich)genauso entsprechende Mengen an Leuten finden. Wenn Du eine solche Homepage anbietest, ist doch klar, das sich vor allem "Leidensgenossen" melden. Insofern ist das nur sehr bedingt ein Argument.
Und der ADAC geht mit meinem Fall
Deutschlandweit auf Aufklärungstour.
Und immer wieder kommen Anfragen (wie
jetzt von einem Berufschullehrer, der
seinen 18 Schülern meinen Fall vortrug
und die haben dann einheitlich gesagt, in
diese Falle wären sie nicht nur auch
getapt, sondern die wollten schon selber
Leasing machen, was sie jetzt nicht mehr
machen werden), das Leute meine
Unterlagen oder Informationen haben
wollen.
Da kann ich ja wohl nicht so ein
Einzelfall sein oder besonders doof sein
oder oder oder....
Doch! Schon allein die Tatsache, das das Fahrzeug ohne Einigung vorzeitig zurückgegeben wurde, macht es zu einem statistisch relativ seltenen Fall.
Im übrigen hätte ich spätestens bei Nichteinigung die ADAC-Rechtsberatung hinzugezogen. Die hätten Dir dann - wie sie es mir beim theoretischen Durchspielen der Krisenfälle auch erklärt haben, z.B. zu folgendem geraten:
Situation: Nichteinigung über Rückkaufswert:
1. Der Leasingnehmer(LN) kann das Auto zum restwert kaufen und dann selbst veräußern. Zumindest das Gesetz spricht nicht dagegen, dies ist bei dir falsch dargestellt. Das Gesetz verbietet nur, dem LN während der Leasingzeit den späteren Kauf zu garantieren.
2. Wenn 1. wegen allg. Geschäftsbedingungen nicht geht, kann der LN einen Käufer nachweisen, der Bereit ist, einen höheren als den vom Händler genannten Preis zu zahlen - das kann auch deine Frau sein. Der Händler muss zwar nun immer noch nicht an sie verkaufen, tut er es aber nicht, muss er vom erzielbaren Preis aus kalkulieren, der dann ja entsprechend höher liegt...
Und zum guten Schluss noch: auch wenn ich weiss, das Gerichte manchmal eigenartig entscheiden - wenn Du Dir so sicher bist,
das Du im Recht bist und alles nur Betrüger sind, wieso lässt du Dich dann auf einen Vergleich ein - bei dem Du dann auch noch Deine unverhohlene Freude ausdrückst, ihn mit Deiner Homepage gleich wieder umgehen zu können. Seriös scheint mir das nicht.
So, das war das Wort zum Mittwoch...
Micha