Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000

Hallo !

Ich möchte mein Auto an Privat verkaufen. Was muss ich beachten, angefangen von der Zeitungsanzeige bis zum endgültigen Verkauf?

Danke !

Michael

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Re: Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

    Hallo Michael,

    ich fange jetzt mal hinten an. Wenn Du die Sache vollkommen korekt und anständig über die Bühne bringen willst, besorge Dir beim ADAC Kaufvertragsvordrucke. Da steht alles wichtige drauf, ist nur auszufüllen. Mit Durchschrift für den Käufer.

    Tja, bei den Anoncen kannst Du nicht viel verkehrt machen, kommt darauf an, was Du verkaufen willst.

    Dir stehen jede Menge Zeitschriften zur Verfügung, so z.B. Zweite Hand Auto Handel, sonst noch die jeweiligen Scene-Zeitschriften.
    Des weiteren kannst Du noch im Internet den Wagen anbieten. Lokalpresse soll u.U. auch gut sein.

    CU db

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

      Vielen Dank an alle ..... !

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

    Hallo Michael,
    am Besten selbst abmelden, damit Du nachher keinen Ärger hast, vielleicht noch eine(n) Fachmann/frau vorher Dein Auto ansehen lassen, daß Du jemanden hast, der bezeugen kann, daß Dein Auto in Ordnung war, als es verkauft wurde. Nicht daß einer kommt, und Dir ein defektes Getriebe aus einem anderen unterjubelt.
    Klingt vielleicht etwas übertrieben, aber sicher ist sicher.
    Gruß, Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

      Hallo!
      Die Möglichkeit, dass der Käufer Dir einen Schaden am Auto, den er vielleicht erst hinzugefügt hat, in die Schuhe schieben will und so Teile des Geldes zurückhaben will oder den Kauf rückgängig machen will, läßt sich leicht umgehen. Der juristisch korrekte Passus im Kaufvertrag lautet meiner Meinung nach "X erwirbt das Auto wie besehen und probegefahren". Hab mir mal sagen lassen, dass man damit jegliche Haftung an dem Fahrzeug ausschließt.

      Jensen

      • Antwort von nach 12 Tagen hilfreich
        Re^3: Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

        Hallo!
        Die Möglichkeit, dass der Käufer Dir
        einen Schaden am Auto, den er vielleicht
        erst hinzugefügt hat, in die Schuhe
        schieben will und so Teile des Geldes
        zurückhaben will oder den Kauf rückgängig
        machen will, läßt sich leicht umgehen.
        Der juristisch korrekte Passus im
        Kaufvertrag lautet meiner Meinung nach "X
        erwirbt das Auto wie besehen und
        probegefahren". Hab mir mal sagen lassen,
        dass man damit jegliche Haftung an dem
        Fahrzeug ausschließt.

        Leider ist das nicht ganz zutreffend.Der
        allerwichtigste Passus im Vertrag muß lauten
        "Verkauft unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".Damit hat der Käüfer keine
        Chance mehr zur Reklamation,selbst wenn ihm am nächsten Tag der Motor um die Ohren fliegt.Die Rechtslage besagt,das der Käufer entweder selbst kompetent in Sachen Technik sein muß,oder aber jemanden mit der Prüfung
        beauftragen muß.Tut er das nicht,kann er daraus keine Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer ableiten.Einzige Ausnahme: Er
        kann dem Käufer arglistige Täuschung Nachweisen oder der Verkäufer hat einen Unfallschaden verschwiegen.
        Viel Erfolg und Gruß Sebastian

  3. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Re: Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

    Du hast als Privatmann eine Gewährleistungspflicht von 6 Monaten.
    Das ist wichtig.

    Ein guter Kaufvertrag, der viel ausschließt, ist der vom ADAC.

    Besuche zu dem Thema mal meine Homepage.

    http://home.t-online.de/home/winfried.thamm

    Winni

    • Antwort von nach 12 Tagen hilfreich
      Re^2: Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat

      Hi !! Du hast als Privatmann eine
      Gewährleistungspflicht von 6 Monaten.
      Das ist wichtig.
      Nun mal keine Verunsicherungen hier !!
      Als Privatmann hat man eine gewisse Verpflichtung zur Rücknahme des verkauften Objektes. Und das für 1 Woche !!!

      6 Monate Gewährleistung gelten ausschließlich für gewerbliche Händler !!!
      Ein guter Kaufvertrag, der viel
      ausschließt, ist der vom ADAC.

      Im KV müssen stehen:

      1.) Name und Adresse des Käufers und des Verkäufers.
      Unbedingt den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und Adresse abschreiben!!!

      Der Käufer fährt nämlich bis zur Abmeldung mit dem Versicherungsschutz des Verkäufers herum. Kracht es, ist der Verkäufer dran...

      Daraus resultiert Punkt

      2.) Der Satz, daß das Fahrzeug unverzüglich(!!) ab- bzw. umgemeldet wird (vom Käufer).

      3.) Der Kaufpreis

      4.) Die Zahlungsmodalitäten (Empfehlung: nur Cash und bei Abholung.
      Vorsicht: Den KFZ-Brief erst dann aushändigen, wenn der komplette (!) Kaufpreis bezahlt worden ist!!

      5.) Die Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Leistung, Baujahr, Tag der ersten Zulassung, Anzahl der Vorbesitzer

      6.) Ein evtl. Unfallschaden.
      Hatte das Fahrzeug einen Unfall (eine Delle im Kotflügel ist kein Unfall), muß das dem Käufer unaufgefordert angezeigt werden.
      Andernfalls kann sich der nach Dir 10te Besitzer noch in zehn Jahren an Dir schadlos halten!!!

      7.) Was wird mit übergeben und wann?
      - Anzahl der Schlüssel
      - Radio
      - Telefon
      - spezielle Felgen
      - Übergabedatum und Zahldatum

      8.) Die Versicherung muß über den Verkauf informiert werden.

      Viel Glück,

      Mathias

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!