Wer kennt sich mit dem TÜV aus?

Meine Frage bezieht sich jetzt mal nicht auf die Technik, sondern auf meine (teilweise seltsamen) Erfahrungen mit dem TÜV.
Also, die Technik und den 2CV einfach mal vergeßen sondern nur darüber nachdenken WIE hier einige Dinge gelaufen sind. Vielleicht kann es einer erklären.

Ich habe einen Citroen 2CV mit einem stärkeren Motor, einer Anhängekupplung, einer selbstgebauten Kat-Anlage und einem Tempomat ausgestattet. Alles mittlerweile mit Eintragung in die Papiere.
Desweiteren arbeite ich gerade an einer Erhöhung der Anhängelast des Fahrzeuges.

In diesen „wilden“ Aktions-Wochen hatte ich viel Kontakt zu anderen 2CV-Fahrern, Citroen, diversen TÜ-Stellen und der Zulassung, wegen Freigaben, Gutachten und Eintragungen.

Was mir bis heute unklar ist, versuche ich jetzt einmal zu Papier zu bringen und vielleicht können Sie mir das erklären.

Ich dachte, wenn man eine Eintragung machen will, ist das das eine Klare Sache.
Man hat ein Gutachten, man geht zum TÜV, der prüft anhand der Vorschriften, das war´s.
Heute weiß ich, das stimmt nicht.

Wenn man, wie im Falle des Citroen 2CV der Standard ist, kein Gutachten für einen Umbau bekomt, benötigt man eine Freigabe des Herstellers.
Soweit sind sich anscheinend noch etliche Leute einig.

Aber jetzt geht es los :

Motorumbau am Citroen 2CV, da haben etliche 2CV-Fahrer versucht eine Freigabe von Citroen zu bekommen. Keine Chance war die einheitliche Meinung.

Ich habe eine Freigabe bekommen, die ist aber vom technischen Standpunkt total falsch, weil z.B. die vorgeschriebene Art des Umbaus meinem Wagen der kompletten Bremsanlage berauben würde, was ja Blödsinn wäre.

Als der Versuch den Motoreintrag ohne Freigabe zu machen.

Erster Anlauf, Dekra-Prüfstelle in einer Werkstatt : „Wir dürfen nur HU machen“.

Zweiter Anlauf, stationäre HU-Abnahmestelle Namens TÜFA : „Wir dürfen nur HU, AU und Eintragungen mit ABE machen. Fahren Sie mal auf einen Staatlichen TÜV“

Staatliche TÜVs? Das gibt es doch garnicht mehr?

Dritter Anlauf, TÜH-Prüfstelle, Außenstelle : „Wir dürfen diesen Eintrag nur in der Zentrale machen“.

Vierter Anlauf, TÜH-Prüfstelle, Zentrale : „Wir könnten einen solchen Eintrag machen, das darf aber nicht jeder Prüfer. Die einen Prüfer dürfen nur HU machen und andere haben Berechtigungen bis zum Motoreintrag“

Später neuer Anlauf wegen erhöhter Anhängelast in der gleichen TÜH-Zentrale : „Das muß in der Staatlichen TÜH-Prüfstelle in Darmstadt gemacht werden, weil hier Bremsentests gemacht werden müßen, was man nur dort machen darf“.

Letztendlich fühlte ich mich mehrfach im Kreis rumgeschickt, ohne das ich das Gefühl hatte zu wissen warum.

Nächste Kuriosität.
Motoreintragung Ja oder Nein?

4 TÜVs in Rheinland-Pfalz und Hessen sagen Nein.
Mehrere 2CV-Fahrer haben das aber eingetragen und mir eine Briefkopie geschickt.
Deswegen bohre ich weiter und der 5te TÜV sagt, er trägt ein, aber nur in Verbindung mit der Auflage, Einbau vom Katalysator.

Erhöhung der Anhängelast nach §42 der STVZO.
Einer im 2CV-Forum hat das eingetragen.
5 TÜVs in Rheinland-Pfalz und Hessen sagen Nein.
Der 6te TÜV sagt, Eintragung ist möglich mit Auflage, Bremsentests beim TÜH in Darmstadt mit 5x Beschleunigen & 5x Bremsen ohne Fading & 5x Vollbremsung, Montage neuer Rahmen.
Der 7te TÜV sagt, Eintragung ist möglich mit Auflage, Test vor Ort mit 3x anfahren am Berg.

Umsomehr ich hier nachbohre und was machen will mit meinem Auto, umsomehr habe ich das Gefühl das die einzelnen TÜV-Prüfstellen nicht wissen was sie dürfen, was sie können und was die einzelnen Prüfer können oder dürfen und WAS man WARUM eintragen kann.

Was mich auch irritierte war die Argumentation zweier TÜV-Prüfer.
Ein Mann vom TÜH sagte, die TÜVs sind heute nicht mehr staatliche und die Prüfer wären heutzutage für das was sie machen voll haftbar zu machen. Deswegen trägt er nichts ein, auch wenn es eine rechtliche Grundlage hat.
Ein Mann der Dekra sagte, in seinem Bezirk wären dieses Jahr schon 9 Prüfer rausgeflogen, weil die Fahrzeuge abgenommen haben, bei denen sich hinterher rausgestellt hat das Sie nicht 100% in Ordnung wären. Er trägt deswegen auch aus Prinzip her nichts ein und schickt die Leute lieber zum TÜH.

Ich verstehe das alles nicht.
Was ist denn da los?
Gibt es denn in Deutschland keine klare Regelung WAS man WIE eintragen lassen kann?
Ich hörte so oft in den einzelnen TÜVs sowas wie „Kann-Bestimmung“ und „Ermessenspielraum“, das man dazu aber einen „höheren Titel“ bräuchte um das machen zu dürfen.
Es gibt wohl eine Rangordnung und umsoweiter man bei den Prüfern in der Rangordnung nach oben kommt, umsomehr kann man wohl eintragen lassen.
Aber auch das verstehe ich nicht.

Wer kann es erklären?

Winni

Hallo Winfried,

Wer kann es erklären?

ungeachtet irgendwelcher Differenzen die wir beide schon hatten, möchte ich Dir ganz höflich aber direkt sagen: Du hast die Arschkarte gezogen und bist zur falschen Zeit da.

Warum ??

Als die TÜV-Stellen die HU-AU-Hoheit an private Stellen abgeben mußten, bildete sich „Konkurrenz“ und jeder mußte schauen, wer den größten Teil des Kuchens abbekommt.

Meiner Meinung nach bildete sich dann ein Volksdenken: „Hey, beim Dekra die sind viel lockerer, da kriegste )$&“§(/%&"(/&$"/&R eingetragen". Also alles rennt zum Dekra, weil der ist locker gegenüber dem „spießigen, grauen TÜV“

Nachdem nun in der Zeitung so diverse Skandälchen aufflogen, wo geschummelt und betrogen wurde, auch das Boulevard-Fernsehen versuchte die Überprüfungsorganisationen an die Wand zu nageln mit präparierten Autos, seither haben die eben „dicht“ gemacht und alles muß seine 100%ige deutsche Ordnung haben. Mir machen die TÜV’ler auch jetzt langsam Streß, weil die Lenkstange meines alten Starlet im Führungsrohr klappert. Das geht schon viele Jahr und HU’s so, aber jetzt fangen sie an zu nerven…

Also: Wenn Deine 2CV Kollegen die Eintragung haben, heißt das nun nicht, daß Du sie auch bekommst. Leider.

gruß

dennis