ne Frage: kann man ein Auto auch ohne Fahrzeugschein, nur mit Fahrzeugbrief abmelden? Weil der Brief ist ja der Eigentumsbeweis, der Schein verliert nach der Abmeldung sowieso sofort die Gültigkeit!?
Die Polizei sagte mir, es „müsste“ gehen aus o.g. Grund… aber „wissen“ tun sie´s auch nicht so genau.
ne Frage: kann man ein Auto auch ohne Fahrzeugschein, nur mit
Fahrzeugbrief abmelden? Weil der Brief ist ja der
Eigentumsbeweis, der Schein verliert nach der Abmeldung
sowieso sofort die Gültigkeit!?
Die Polizei sagte mir, es „müsste“ gehen aus o.g. Grund… aber
„wissen“ tun sie´s auch nicht so genau.
Ich würde mich nicht darauf verlassen dass dies „problemlos“ geht. Wenn du den Schein verlierst musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er wirklich weg ist und 30 Euro oder so hinblättern. Das werden sie dir evtl. auch aufbrummen…
Rufe am besten mal die Zulassungsstelle deines Landkreises oder der Stadt an.
es ist schon so, wie Bruno es formulierte: Der Halter muss bei der
Zulassungsstelle persönlich vorsprechen, eine eidesstattliche
Versicherung (Vordruck) ausfüllen, und kann dann sofort abmelden.
Leider ist gängige Praxis, das man niemand „bevollmächtigen“ kann,
auch ältere oder kranke Leute wurden schon zum SVA zitiert…achja,
Personalausweis nicht vergessen, ohne geht´s nicht !
Gruß
Michael
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du kannst jemanden bevollmächtigen. ich besitze eine generalvollmacht unseres geschäftsführes mit der ich, falls es mal vorkommt eine ab/umeldung vornehmen kann, auch wenn ein fzg-schein verloren ging. man benötigt dafür die kopie des personalausweises.
hab das schon einige mal praktiziert.
grüsse
markus
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Markus ?!
ich schieb es mal auf die Hitze Es ging nicht um das Ab- oder
Ummelden. Ich meinte die „Versicherung an Eides statt“, also die
„Eidesstattliche Versicherung“ Diese kannst Du für niemanden
erledigen, diese muss man persönlich vor einem Beamten oder einem
Mitarbeiter des SVA erklären. Dieser Mitarbeiter muss sogar ein
eigenes Dienstsiegel führen, diese Siegel sind nummeriert damit
man hinterher noch feststellen kann, wer evtl. nen Bockmist gebaut
hat. Alles klar jetzt ? Den fehlenden FZ-Schein habe ich auch oft
auf meine Kappe genommen, geht ganz einfach: Hiermit erkläre ich,
das ich den FZ-Schein zum FZ EU-KS XXX vom Halter entgegengenommen
habe, ihn aber leider unauffindbar verbummelt habe. Hiermit bitte
ich um die Abmeldung des o.a. Fahrzeugs ohne FZ-Schein.
Vielleicht nicht ganz Astrein, aber äusserst effektiv
Noch Fragen ? Frag ruhig…
Gruß
Michael
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