Hallo,
wollte mal wissen, ob es irgendwelche Bestimmungen gibt, welche Anbauteile (Federn, Felgen etc.) oder Umbauten im Kfz-Schein oder -Brief eingetragen werden müssen. Meines Erachtens nach reicht es doch, den TÜV-Wisch von der Eintragung beim Fahren mitzuführen…
Gruß & Dank,
Dieter
Hallo,
Meines wissens nach müssen alle Aenderungen die die allg. Betriebserlaubnis des Fahrzeugs betreffen eingetragen werden.
Man kann ja auch nicht verlangen *gg* dass der kontrollierende Beamte all deine „TÜV-wisch´s“ vor Ort studiert und überprüft.
Kontrollfreie Fahrt ! Uwe
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Hallo Dieter,
Du musst bei baulichen Veränderungen beachten, ob bei dem Bauteil eine TÜV Bescheinigung beiliegt oder eine A llgemeine B etiebs E rlaubnis. Liegt dem nachträglich montierten Bauteil eine ABE bei, dann musst Du diesen Nachweis lediglich mitführen. Liegt eine TÜV Bescheinigung vor, dann musst Du das Fzg beim TÜV vorführen und die Änderung eintragen lassen. Bei vielen ABE’s macht es unter Umständen auch Sinn, diese eintragen zu lassen, damit Dein Handschuhfach nicht überquillt! ;o)
MfG
Matz
Hallo,
das heisst jetzt:
ich habe garnichts --> zum TÜV eintragen lassen
ich habe eine ABE --> ABE nur beiführen
ich habe eine TÜV-Bescheinigung --> eintragen lassen.
Habe ich das korrekt verstanden?
Ist mit TÜV-Bescheinigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemeint?
Was heisst denn genau »eintragen«? Als ich damals meine größeren Felgen habe »eintragen lassen«, da hat der gute TÜV-Mensch mir nur 2 A4-Blätter in die Hand gedrückt, die ich jetzt immer im Handschuhfach mit mir führe. Das stört mich zwar nicht, aber ein Bekannter behauptet steif und fest, dass ich dass in den Brief/Schein umtragen lassen muss.
Danke nochmal,
Dieter
?
Was heisst denn genau »eintragen«? Als ich damals meine
größeren Felgen habe »eintragen lassen«, da hat der gute
TÜV-Mensch mir nur 2 A4-Blätter in die Hand gedrückt, die ich
jetzt immer im Handschuhfach mit mir führe. Das stört mich
zwar nicht, aber ein Bekannter behauptet steif und fest, dass
ich dass in den Brief/Schein umtragen lassen muss.
Danke nochmal,
Dieter
Hallo Dieter,
bei einer TÜV-Bescheinigung gibt es die Möglichkeit die Veränderungen in die KFZ-Papiere eintragen zu lassen, oder aber Dir die Richtigkeit Deiner Veränderung per Anbaubescheinigung bestätigen zu lassen. Die Anbaubescheinigung hat den Vorteil, dass man z.B. bei einem Leasing/Kredit-Fahrzeug den KFZ-Brief nicht für teure Euros anfordern muss. Jedoch ist die Anbaubescheinigung dann immer mitzuführen.
Bye
Uwe