Anhängerproblem?

Darf ich wenn ich 1.500 Kilo Anhängelast habe einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.200 Kilo ziehen wenn dieser nicht oder nicht voll beladen ist und deshalb nur 1.500 Kilo wiegt?

Danke für alle Antworten
Dan

Darf ich wenn ich 1.500 Kilo Anhängelast habe einen Anhänger
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.200 Kilo ziehen wenn
dieser nicht oder nicht voll beladen ist und deshalb nur 1.500
Kilo wiegt?

Hallo Dan,

Deine 1500kg zulässige Anhängelast ist die effektive Anhängelast, die Du Deiner Anhängerkupplung zumuten darfst. Ob der angehängte Anhänger theoretisch mehr zulässt oder nicht, ist in diesem Falle unerheblich, maßgeblich ist allein das Gewicht, das Du ziehst. Insofern sehe ich da kein Problem, wenn Du die 1500kg nicht überschreitest.

Gruß
Michael

Und im Falle einer Kontrolle? Woher weiß der kontrolierende Polizist was mein Anhänger wiegt? Geht der nicht nach den angaben in den Anhängerpapieren? Oder wird dann gewogen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dantalion,

im Zweifel über die tatsächliche Last wirst du auf die Waage beordert. Dauert lange und du wirst begleitet dorthin.

Gruß
André

Tausend Dank für die Auskunft
Alles Gute
dan

Hallo André,

wie es im PKW-Bereich ist, weiss ich nicht, aber im LKW-Bereich ist
es so, das die Fahrtstrecke zwischen Kontrollpunkt und öffentlicher
Waage nicht länger als 5 Minuten dauern darf. Oder waren es 5 Km ?!
Weiss nicht mehr genau, bin zu lang raus aus dem Job :wink: Früher war
es jedenfalls so, das sich die kontrollierenden Polizeibeamten immer
bewusst ganz in der Nähe einer öffentlichen (dadurch geeichten!)
Waage „aufgebaut“ hatten. Das man LKW die offensichtlich an der
Hinterachse durchhingen gerne angehalten hat, dürfte klar sein, mir
sagte mal ein Polizist folgendes: Wir ziehen die 3-Achser Kipper gern
bei Regen, so 10 Kubikmeter Aushub werden nass ganz schön schwer…

Beantwortet nicht die Ausgangsfrage, deshalb: Er darf sogar einen
Anhänger ziehen, der 1500 Kg Leergewicht hat, er darf dann nur nichts
mehr zuladen, soll heissen: bis 1500 Kg ist alles im grünen Bereich!

Gruß
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Darf ich wenn ich 1.500 Kilo Anhängelast habe einen Anhänger
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.200 Kilo ziehen wenn
dieser nicht oder nicht voll beladen ist und deshalb nur 1.500
Kilo wiegt?

Michael hat das unten treffend beschrieben, auf einer Fahrt zum Nürburgring wollten die auch unseren „Gemeinschaftsbrennholzcampingkram“-Anhänger wiegen, wenn ich nicht vorgebaut und Wiegekarten dabei gehabt hätte, die vom Zeitpunkt vor der Abfahrt stammten.

Ergänzung: Der Grund der Kontrolle: Mein alter Starlet mit 45PS, einem gebremsten 1300kG Anhänger hintendran und einem „Plananbuckel“ mit dem Gerümpel drunter. Frage des Polizisten: Meinen sienicht, daß das Auto ein bißchen zu alt und zu klein für den Anhänger ist ?? Darauf die Meute im Chor: Nööööööööö :wink:) Sein Gesicht kannst Dir vorstellen… seine LAune auch, bis ich die Wiegekarten rauskramte und die tatsächlichen Gewichte mit den zulässigen Verglich.

Sie pickten uns an einer Ausfahrt raus, wo unten ein Industriegebite mit Waage war :wink:)

gruß

dennis

Erhöhte Anhängelast & Anhängelast

Darf ich wenn ich 1.500 Kilo Anhängelast habe einen Anhänger
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.200 Kilo ziehen wenn
dieser nicht oder nicht voll beladen ist und deshalb nur 1.500
Kilo wiegt?

Ganz klar : Ja.
Wie die anderen das schon beschrieben haben ist in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen, wie groß der Hänger sein darf sondern was du real ziehst.

Darüber hinaus hast du die Möglichkeit der „erhöhten Anhängelast“.
Das muß in die Papiere eingetragen werden.

Laut §42 der STVZO „kann“ man als „erhöhte Anhängelast“ eintragen lassen : Leergewicht des Fahrzeuges plus Standardfahrer (75Kg), das Ergebnis geteilt durch 2 = erhöhte Anhängelast.

Es gibt TÜVs, die tragen das so ein.
Es gibt TÜVs, die wollen eine Freigabe dafür vom Autohersteller.

Winni