EU-Auto ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Mär 2000

Hallo !
Ich gedenke mir in naher Zukunft ein neues Auto zu kaufen. Da ich im Fernsehen gehört habe, das Autos z.B. in Holland bis zu 30 % billiger sind, würde ich gerne mehr dazu erfahren. Kann man auch in Holland leasen?
Warum ist das Leasing für einen Selbständigen Unternehmer mehr zu empfehlen wie Ratenzahlung ? Hat jemand gute Erfahrungen mit Autohändlern in der Nähe von Venlo ?
Welche Automarke ist wo in welchem Land am günstigsten ?
Wiele Fragen, nicht wahr. Ich hoffe auf viele Antworten.
Tschau Anja

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: EU-Auto ?

    Hallo Anja, Ich gedenke mir in naher Zukunft ein
    neues Auto zu kaufen. Da ich im Fernsehen
    gehört habe, das Autos z.B. in Holland
    bis zu 30 % billiger sind, würde ich
    gerne mehr dazu erfahren.
    Man kann sich bei EU-Händlern informieren. Das sind Händler, die EU-Autos professiones wieder nach D bringen und hier verscherbeln - auch schon wesentlich billiger als Liste.
    Wenn du in eine Suchmaschine (Yahoo)
    +Reimport +Auto
    eingibst, bekommst du eine Liste mit Händlern und kannst mal rumsuchen...
    Ist zwar etwas teurer als selbst importieren, aber man spart viel Arbeit und rumfahrerei. Warum ist das Leasing für einen
    Selbständigen Unternehmer mehr zu
    empfehlen wie Ratenzahlung ?
    Die Leasingrate kann von einem Unternehmer steuerlich abgesetzt werden, das Finanzamt beteiligt sich dadurch mit 30-50% an den Kosten fürs Auto. Welche Automarke ist wo in welchem Land
    am günstigsten ?
    Schwieig, so was kann man möglicherweise beim ADAC oder Autobild erfahren, die haben schon häufiger dazu Beiträge geschrieben.

    Zu den restlichen Fragen hab ich nix zu melden ;)

    Micha

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: EU-Auto ?

      Besuch zu dem Thema "Import" und "Leasing" mal meine Homepage.

      By

      Winni

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: EU-Auto ?

        Nachdem ich nun sowohl Deine Erfahrungen über Renault-Leasing als auch über EU-Fahrzeuge gelesen habe und immer nur die anderen Schuld, die richter bösartig und die Welt sowieso schlecht waren, erwartest du wohl keinen ernsthaften Kommentar...

        Micha

        P.S. vielleicht doch:
        1.
        im Fahrzeugbrief ist immer vermerkt, das es sich um einen Reimport handelt - sonst hättest du den Händler verklagen können
        2.
        das mit EU-Modell= "erheblicher Mangel" dürfte sich mit EU-Konfirmitätserklärungen inzwischen völlig erledigt haben, wir haben nämlich seit einiger zeit einen EU-Markt, sollte es Dir nicht aufgefallen sein.

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Re^4: EU-Auto ?

          Nachdem ich nun sowohl Deine Erfahrungen
          über Renault-Leasing als auch über
          EU-Fahrzeuge gelesen habe
          Nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

          Der Schwerpunkt auf meiner Homepage sollte nicht darauf liegen, über die böse Welt zu richten.
          Es handelt sich hier um einen 100%tigen Tatsachenbericht.
          Es handelt sich um keine Spinnereien oder privaten Abrechnungen sondern das was da steht, ist zu 100% so passiert.
          Das die Leute das nur schwer glauben, habe ich schon mehrfach gehört, wenn es auch schon netter gesagt wurde. im Fahrzeugbrief ist immer vermerkt, das
          es sich um einen Reimport handelt - sonst
          hättest du den Händler verklagen können
          Im Fahrzeugbrief stand nichts, muß auch nicht.
          Ausserdem KANN es durch besondere technische Dinge am Fahrzeug selber ersichtlich sein, muß aber auch nicht.

          Ein Händler kann immer verklagt werden.
          In meinen gesammelten Gerichtsfällen ist einer, das ein Händler 1 1/2 Jahre nach dem Verkauf dazu verdonnert wurde, ein Fahrzeug zurück zu nehmen, weil es ein Grauimport war.

          Für einen privaten Verkauf gilt auch eine Gewährleistungspflicht von mindestens 6 Monaten, währenddessen man ebenfalls wegen dem erheblichen Mangel Grauimport ein Fahrzeug zurück nehmen muß, wenn es den Käufer stört.

          Das sollte man auch als Privatmann ernst nehmen. das mit EU-Modell= "erheblicher Mangel"
          dürfte sich mit
          EU-Konfirmitätserklärungen inzwischen
          völlig erledigt haben, wir haben nämlich
          seit einiger zeit einen EU-Markt, sollte
          es Dir nicht aufgefallen sein.
          Lese bitte meine Homepage genauer, mein Freund.
          Mein Fall ist noch gar nicht so lange her und ich habe mich danach (zuletzt bis 1999) sehr lange mit der EU in Brüssel bzw mit dem Bürgerbüro der EU herum gestritten.

          Es wurde von Seiten der EU immer wieder betont, das jeder Richer in jedem Land so entscheiden kann, WIE ER WILL.
          Auch wenn das gegen geltendes EU-Recht verstößt.

          Die EU-Gesetze (genauso wie alle anderen Gesetze in Deutschland und genauso wie alle schon gemachten Urteile, die es gibt) sind niemals für irgendeinen Richter oder für ein Verfahren bindent.

          Ich habe Urteile gesammelt, die sich zu 100% widersprechen und mein Grauimportfall widerspricht zu 100% dem geltenden EU-Recht und trotzdem wurde so entschieden und man kann nichts machen.

          Lese meine Homepage genauer und lese nicht nur, sondern versuche auch zu verstehen.

          Winfried.

          • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
            Re^5: EU-Auto ?

            Der Schwerpunkt auf meiner Homepage
            sollte nicht darauf liegen, über die böse
            Welt zu richten.
            es "least" sich aber so Es handelt sich hier um einen 100%tigen
            Tatsachenbericht.
            Es handelt sich um keine Spinnereien oder
            privaten Abrechnungen sondern das was da
            steht, ist zu 100% so passiert.
            mag sein, aber nur aus Deiner Sicht dargestellt. Und die würde ich zumindest als einseitig betrachten. Das die Leute das nur schwer glauben,
            habe ich schon mehrfach gehört, wenn es
            auch schon netter gesagt wurde.
            Sorry, war halt schon das zweite mal, das wir mit dem Thema aneinandergeraten und zumindest was meine Erfahrungen betrifft, bist Du der einzige, der solche Probleme hat - und es liest sich bei Dir immer irgendwie so, als würde das der mehrzahl der Leute passieren. Ich bin einfach wegen der Panikmache(meine persönl. Meinung!) etwas sauer gewesen, sollte so böse nicht rüberkommen. im Fahrzeugbrief ist immer vermerkt, das
            es sich um einen Reimport handelt - sonst
            hättest du den Händler verklagen können
            Im Fahrzeugbrief stand nichts, muß auch
            nicht.
            Ausserdem KANN es durch besondere
            technische Dinge am Fahrzeug selber
            ersichtlich sein, muß aber auch nicht.
            letzteres ja, aber wenn reimport, dann ist Vermerk im Brief Pflicht (hab extra noch mal die Zulassungsstelle angerufen). Ein Händler kann immer verklagt werden.
            ja logisch! In meinen gesammelten Gerichtsfällen ist
            einer, das ein Händler 1 1/2 Jahre nach
            dem Verkauf dazu verdonnert wurde, ein
            Fahrzeug zurück zu nehmen, weil es ein
            Grauimport war.
            Da stellt sich mir doch dann aber die Frage, warum Du nicht den ja scheinbar zumindest teilweise berechtigten Forderungen des Käufers nachgekkommen bist und Dir den Schaden dann vom Händler ersetzen lassen hast. Für einen privaten Verkauf gilt auch eine
            Gewährleistungspflicht von mindestens 6
            Monaten, währenddessen man ebenfalls
            wegen dem erheblichen Mangel Grauimport
            ein Fahrzeug zurück nehmen muß, wenn es
            den Käufer stört.
            Das gilt nur für Neuprodukte, bei Gebrauchtfahrzeugen gilt dies nur, wenn im Kaufvertrag kein Gewährleistungsausschluß vermekt wurde (dann wieder: doch irgendwo selbst Schuld), wenn, ist Gewährleistung nur noch bei bekannten arglistig verschwiegenen Dingen möglich. Das sollte man auch als Privatmann ernst
            nehmen.
            ja das mit EU-Modell= "erheblicher Mangel"
            dürfte sich mit
            EU-Konfirmitätserklärungen inzwischen
            völlig erledigt haben, wir haben nämlich
            seit einiger zeit einen EU-Markt, sollte
            es Dir nicht aufgefallen sein.
            Lese bitte meine Homepage genauer, mein
            Freund.
            Mein Fall ist noch gar nicht so lange her
            und ich habe mich danach (zuletzt bis
            1999) sehr lange mit der EU in Brüssel
            bzw mit dem Bürgerbüro der EU herum
            gestritten.
            Nun ja, hier gilt als kritischer Zeitpunkt der Einkauf Deiner Maschine, und da ist nun doch ein wenig her. Denn vor der Zeit der EU-Erklärung, die es meines Wissens so seit 2-3 Jahren erst gibt, gab es Unterschiede in der Ausstattung usw. - das rechtfertigt natürlich unterschiedliche Behandlung und ist dann bei verschweigen(ob wissentlich oder nicht) ein Mangel - das trifft aber auf jetzt gekaufte PKW nicht mehr zu. Es wurde von Seiten der EU immer wieder
            betont, das jeder Richer in jedem Land so
            entscheiden kann, WIE ER WILL.
            das ist wohl wahr Auch wenn das gegen geltendes EU-Recht
            verstößt.
            dann kann man ja die nächsthöhere Instanz anrufen, wenn man so sicher ist... Die EU-Gesetze (genauso wie alle anderen
            Gesetze in Deutschland und genauso wie
            alle schon gemachten Urteile, die es
            gibt) sind niemals für irgendeinen
            Richter oder für ein Verfahren bindent.
            oh doch, wenn ein Richter sich nicht an die Gesetze hält, begeht er eine Rechtsbeugung, dafür kanns Knast geben... Ich habe Urteile gesammelt, die sich zu
            100% widersprechen
            womöglich gehen sie dann auf Dir nicht bekannten Nebenbedingungen ein, das kann man nur mit kompletter Verhandlungsmitschrift nachvollziehen. und mein
            Grauimportfall widerspricht zu 100% dem
            geltenden EU-Recht und trotzdem wurde so
            entschieden und man kann nichts machen.
            das sehe ich schon anhand Deiner Webseite anders -hab sie wohl nicht verstanden.

            Micha

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: EU-Auto ?

    Hi Anja !

    Prinzipiell sind Dänemark und Spanien am günstigsten. Italienische Autos sind auch in Italien selbst recht günstig.

    Ein 5er BMW kostet in DK z.B. knapp 25% weniger als in Deutschland.

    Beim Reimport gibt es allerdings einige Dinge zu beachten, die hier bereits x-mal genannt worden sind. Schau einfach mal ins Archiv.

    Gruß,

    Mathias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: EU-Auto ?

    Lese zu dem Thema mal auf meiner Homepage meine Erfahrungen mit Grau-Importen und Leasing und alle deine Fragen werden beantwortet.

    http://home.t-online.de/home/winfried.thamm



    Hallo !
    Ich gedenke mir in naher Zukunft ein
    neues Auto zu kaufen. Da ich im Fernsehen
    gehört habe, das Autos z.B. in Holland
    bis zu 30 % billiger sind, würde ich
    gerne mehr dazu erfahren.
    Hier können dir nur Katastrophen-Mitteilungen gemacht werden mit dem Tenor : Mach das blos nicht. Kann man auch
    in Holland leasen?
    Lohnt nicht, da die Holländer in Deutschland die Unfallwagen aufkaufen, da die Neuwagen unbezahlbar sind. Warum ist das Leasing für einen
    Selbständigen Unternehmer mehr zu
    empfehlen wie Ratenzahlung ?
    Leasing ist Miete OHNE Kaufrecht und Mieten jeglicher Art kann jeder Gewerbliche von der Steuer absetzen. Hat jemand
    gute Erfahrungen mit Autohändlern in der
    Nähe von Venlo ?
    Welche Automarke ist wo in welchem Land
    am günstigsten ?
    Ford in Spanien z.B. die da nur 50% von dem kosten, wie in Deutschland.
    Mehr Infos dazu von Auto-Bild und ADAC, die dir Listen senden können. Wiele Fragen, nicht wahr. Ich hoffe auf
    viele Antworten.
    Tschau Anja
    Besuche meine Homepage und du wirst die Begriffen "Import" und "Leasing" nie wieder in den Mund nehmen.

    By
    Winni

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