Antwort von
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Re^5: EU-Auto ?
Der Schwerpunkt auf meiner Homepage
sollte nicht darauf liegen, über die böse
Welt zu richten.
es "least" sich aber so
Es handelt sich hier um einen 100%tigen
Tatsachenbericht.
Es handelt sich um keine Spinnereien oder
privaten Abrechnungen sondern das was da
steht, ist zu 100% so passiert.
mag sein, aber nur aus Deiner Sicht dargestellt. Und die würde ich zumindest als einseitig betrachten.
Das die Leute das nur schwer glauben,
habe ich schon mehrfach gehört, wenn es
auch schon netter gesagt wurde.
Sorry, war halt schon das zweite mal, das wir mit dem Thema aneinandergeraten und zumindest was meine Erfahrungen betrifft, bist Du der einzige, der solche Probleme hat - und es liest sich bei Dir immer irgendwie so, als würde das der mehrzahl der Leute passieren. Ich bin einfach wegen der Panikmache(meine persönl. Meinung!) etwas sauer gewesen, sollte so böse nicht rüberkommen.
im Fahrzeugbrief ist immer vermerkt, das
es sich um einen Reimport handelt - sonst
hättest du den Händler verklagen können
Im Fahrzeugbrief stand nichts, muß auch
nicht.
Ausserdem KANN es durch besondere
technische Dinge am Fahrzeug selber
ersichtlich sein, muß aber auch nicht.
letzteres ja, aber wenn reimport, dann ist Vermerk im Brief Pflicht (hab extra noch mal die Zulassungsstelle angerufen).
Ein Händler kann immer verklagt werden.
ja logisch!
In meinen gesammelten Gerichtsfällen ist
einer, das ein Händler 1 1/2 Jahre nach
dem Verkauf dazu verdonnert wurde, ein
Fahrzeug zurück zu nehmen, weil es ein
Grauimport war.
Da stellt sich mir doch dann aber die Frage, warum Du nicht den ja scheinbar zumindest teilweise berechtigten Forderungen des Käufers nachgekkommen bist und Dir den Schaden dann vom Händler ersetzen lassen hast.
Für einen privaten Verkauf gilt auch eine
Gewährleistungspflicht von mindestens 6
Monaten, währenddessen man ebenfalls
wegen dem erheblichen Mangel Grauimport
ein Fahrzeug zurück nehmen muß, wenn es
den Käufer stört.
Das gilt nur für Neuprodukte, bei Gebrauchtfahrzeugen gilt dies nur, wenn im Kaufvertrag kein Gewährleistungsausschluß vermekt wurde (dann wieder: doch irgendwo selbst Schuld), wenn, ist Gewährleistung nur noch bei bekannten arglistig verschwiegenen Dingen möglich.
Das sollte man auch als Privatmann ernst
nehmen.
ja
das mit EU-Modell= "erheblicher Mangel"
dürfte sich mit
EU-Konfirmitätserklärungen inzwischen
völlig erledigt haben, wir haben nämlich
seit einiger zeit einen EU-Markt, sollte
es Dir nicht aufgefallen sein.
Lese bitte meine Homepage genauer, mein
Freund.
Mein Fall ist noch gar nicht so lange her
und ich habe mich danach (zuletzt bis
1999) sehr lange mit der EU in Brüssel
bzw mit dem Bürgerbüro der EU herum
gestritten.
Nun ja, hier gilt als kritischer Zeitpunkt der Einkauf Deiner Maschine, und da ist nun doch ein wenig her. Denn vor der Zeit der EU-Erklärung, die es meines Wissens so seit 2-3 Jahren erst gibt, gab es Unterschiede in der Ausstattung usw. - das rechtfertigt natürlich unterschiedliche Behandlung und ist dann bei verschweigen(ob wissentlich oder nicht) ein Mangel - das trifft aber auf jetzt gekaufte PKW nicht mehr zu.
Es wurde von Seiten der EU immer wieder
betont, das jeder Richer in jedem Land so
entscheiden kann, WIE ER WILL.
das ist wohl wahr
Auch wenn das gegen geltendes EU-Recht
verstößt.
dann kann man ja die nächsthöhere Instanz anrufen, wenn man so sicher ist...
Die EU-Gesetze (genauso wie alle anderen
Gesetze in Deutschland und genauso wie
alle schon gemachten Urteile, die es
gibt) sind niemals für irgendeinen
Richter oder für ein Verfahren bindent.
oh doch, wenn ein Richter sich nicht an die Gesetze hält, begeht er eine Rechtsbeugung, dafür kanns Knast geben...
Ich habe Urteile gesammelt, die sich zu
100% widersprechen
womöglich gehen sie dann auf Dir nicht bekannten Nebenbedingungen ein, das kann man nur mit kompletter Verhandlungsmitschrift nachvollziehen.
und mein
Grauimportfall widerspricht zu 100% dem
geltenden EU-Recht und trotzdem wurde so
entschieden und man kann nichts machen.
das sehe ich schon anhand Deiner Webseite anders -hab sie wohl nicht verstanden.
Micha