stilllegung und wiederinbetreibnahme

Von: , Frage gestellt am Do, 4. Sep 2003

ahoi,
ich habe momentan ein sehr günstiges angebot für einen schon etwas älteren T3 1.6 diesle VW bus vorliegen. da ich den bus aber genaugenommen erst im frühjahr 2004 benötige und bis dahin also auch keine kfz-versicherung bezahlen möchte, bin ich am überlegen ob ich den bus bis dahin nicht einfach stilllegen sollte.
also meine frage:
muss ich dabei irgendetwas spezielles berücksichtigen oder vornehmen, sodass ich den bus nach etwa einem halben jahr ohne weiteres wieder in betrieb nehmen könnte (batterrie abklemmen etc.)?
natürlich würde ich den bus irgendwo unterstellen und nicht im freien ruhen lassen.

sollte jemand rat wissen, wäre ich für jede hilfe dankbar.
chaoi

gesch

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: stilllegung und wiederinbetreibnahme

    Hallo gesch,

    nur eine Überlegung am Rande:

    Kommen die Kosten und der Zeitaufwand für eine Abmeldung, Anmeldung, Hauptuntersuchung und Asu (für die Anmeldung) nicht insgesamt teuerer als wenn du das Ding angemeldet einmottest?

    Gruß Ivo

    • Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
      Mit Sicherheit nicht....

      Hallo Ivo, Kommen die Kosten und der Zeitaufwand für eine Abmeldung,
      Anmeldung, Hauptuntersuchung und Asu (für die Anmeldung) nicht
      insgesamt teuerer als wenn du das Ding angemeldet einmottest?
      Bei einem T3 mit über 33,26€/100ccm (=EURO 0) Steuerforderung (1800ccm ?? 2000ccm ??) währen das bei einer 2,0l Maschine von jetzt bis Ende Februar (6 Monate): 332€

      Die Abmeldung kostet 5,??€ die Anmeldung 10,?? €

      Noch Fragen Kienzle ?? Nein Hauser

      gruß
      dennis

  2. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: stilllegung und wiederinbetreibnahme

    Hallo,

    pumpe die Reifen auf 4bar auf und stelle Ihn mit leicht geöffneten Fenstern (1cm Spalt) ab.

    Klemme die Batterie ab und stelle sie trocken nicht zu kalt irgendwo unter. (Unterm Küchenschrank ??)

    Bei dieser kurzen Zeit passiert da nix und man muß auch keine weiteren Vorkehrungen treffen.

    Evtl. Die Batterie vor dem Einbau etwas aufladen, oder beim starten Überbrücken und dann etwas fahren zum aufladen.

    gruß

    dennis

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      für Dennis

      Hallo Dennis


      Ich kenn mich nicht so gut aus wie du in Sachen Automechanik (hab vor Jahren KFZ-Elektrik gelernt, bin aber schon seit ein paar Jahren raus), aber 4 bar, ist das nicht schon hoch? Wenn ich denke bei einer Tankstelle Reifen nachfüllen, geht ja ab 2 bar schon zäh voran.
      Naja, wollte deine Aussage damit nicht in Frage stellen, wundere mich halt das der Reifen einen solchen Druck aushält.

      Grüße
      andi

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Alle japanischen Fahrzeuge die per Schiff kommen..

        ...haben 4 bar drin, damit auf dem Schiff während des wochenlanges Transportes die Reifen nicht Standschäden erleiden.

        Das ablassen auf Fahrbereiten Druck, erfolgt durch den Händler beim entwachsen (Überseewachs, eine seeeehr feine Sache, weil lange hält), entfernen der Kartons an den Bremsscheiben (Überseesalzwasserflugrost)und Vorbereiten des Fahrzeuges auf den Verkauf.

        Du kannst den Reifenfüller an der Tanke auf dem Füllanschluß drauflassen, und so die Reifen füllen, dann füllt sich der Vorratsbehälter gleich bei der Luftentnahme und es geht flotter voran. Oder Du gehst an einen LkW-Füllschlauch (bei ARAL), da kommts gleich vom Kompressortank.

        gruß

        dennis

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: stilllegung und wiederinbetreibnahme

    Hallo geschoir,

    zur technischen Seite ist schon alles Wichtige geschrieben worden,
    ich empfehle allerdings in Fällen wie diesem, das Fahrzeug "ruhend
    zu versichern". Wenn Dir der Bus in der Scheune abfackelt, bekommst
    Du wenigstens den Zeitwert ersetzt. Frag mal den Versicherer, der
    sollte Dir ein günstiges Angebot machen können, der Bus wird ja
    nicht gefahren!

    Gruß
    Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: stilllegung und wiederinbetreibnahme

    vielen dank für die schnellen antworten.
    hat mir sehr weitergeholfen...

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: stilllegung und wiederinbetreibnahme

    kleine Ergänzung noch:
    -das Fzg. natürlich nur vorübergehend stilllegen (wird eigentlich automatisch bei der Abmeldung gemacht)
    - Manche meinen auch, ein Ölwechsel vor dem Einmotten kann nix schaden.
    - Frostschutz nicht vergessen, wenns in der Unterstellmöglichkeit frieren kann.
    - Ich hab meine Autos immer ordentlich warm gefahren und dann vor dem Einmotten den Auspuff mit einem öligen Lappen zugemacht.

    Gruß
    Martin

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