stilllegung und wiederinbetreibnahme
Von: , Frage gestellt am Do, 4. Sep 2003
ahoi,
ich habe momentan ein sehr günstiges angebot für einen schon etwas älteren T3 1.6 diesle VW bus vorliegen. da ich den bus aber genaugenommen erst im frühjahr 2004 benötige und bis dahin also auch keine kfz-versicherung bezahlen möchte, bin ich am überlegen ob ich den bus bis dahin nicht einfach stilllegen sollte.
also meine frage:
muss ich dabei irgendetwas spezielles berücksichtigen oder vornehmen, sodass ich den bus nach etwa einem halben jahr ohne weiteres wieder in betrieb nehmen könnte (batterrie abklemmen etc.)?
natürlich würde ich den bus irgendwo unterstellen und nicht im freien ruhen lassen.
sollte jemand rat wissen, wäre ich für jede hilfe dankbar.
chaoi
gesch
