Garantie nach Autoreparatur?

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Meine Alarmanlage gab zeitweise (nicht regelmäßig) Fehlalarm.
In der Werkstatt wurde einiges (alles?) durchgemessen, ausgetauscht und der Wagen als repariert zurückgegeben.
Zwei Tage später wurde mein Auto nachts aus einem Wohngebiet abgeschleppt, da die Alarmanlage lief (ich habe es nicht gehört) und sich lt. Polizei „nicht abstellen ließ“.

  1. Frage: Kann ich die Abschleppkosten an die Werkstatt weiterleiten?
  2. Frage: Ist die Alarmanlage von außen (durch Fremde) abstellbar? Als ich den Wagen „Stunden später“ abholte, lief keine Alarmanlage und ich habe das Gefühl, sie funktioniert auch nicht mehr (hab getestet).

Danke für die Antworten
Jessica

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Meine Alarmanlage gab zeitweise (nicht regelmäßig) Fehlalarm.
In der Werkstatt wurde einiges (alles?) durchgemessen,
ausgetauscht und der Wagen als repariert zurückgegeben.

Ist das eine nachgerüstete oder Original vom Fahrzeughersteller ? Welches Auto ?

Zwei Tage später wurde mein Auto nachts aus einem Wohngebiet
abgeschleppt,

da die Alarmanlage lief (ich habe es nicht gehört)

Für was hast du sie dann ? Nur mal so gefragt ! :smile:

und sich lt. Polizei „nicht abstellen ließ“.

Das sollte ja auch so sein ! Eine Alarmanlage sollte nicht von jedem (von aussen) abgestellt werden können. Welchen Zweck hätte sie sonst !?

  1. Frage: Kann ich die Abschleppkosten an die Werkstatt
    weiterleiten?

Das kommt auf Funktionsweise der Alarmanlage an. Nachgerüstete Anlagen haben öfters das Problem, das sie nachjustiert werden müssen. Allerdings meine ich das jede! Alarmanlage nach 30s Ruhe geben muß. Ansonsten ist sie, glaube ich, nicht zugelassen nach StVZO.
Ich denke das du auf den Abschleppkosten sitzen bleiben wirst. Wenn die Werkstatt die Alarmanlage gemäß der Funktionsweise wieder instandgesetzt hat, ist sie frei von Schuld. Sollte es einen Fehler in der Steuerung (welche die Abschaltung steuert) geben und die Werkstatt diesen nicht gefunden bzw. nicht behoben haben, kommt es darauf an welchen Auftrag du der Werkstatt gegeben hast. Wenn es nur um die Neujustierung der Empfindlichkeit ging, hast du schlechte Karten.

  1. Frage: Ist die Alarmanlage von außen (durch Fremde)
    abstellbar?

Sollte nicht sein ! Siehe oben !

Als ich den Wagen „Stunden später“ abholte, lief
keine Alarmanlage und ich habe das Gefühl, sie funktioniert
auch nicht mehr (hab getestet).

Das kann gut sein. Die Jungs vom Abschleppdienst wissen was sie wo durchknipsen müssen !

Danke für die Antworten

Schitte böhn !

In diesem Sinne…

Unn wech, Ingo

Hallo Ingo,
danke für Deinen Kommentar. Zu Deinen Fragen:

Ist das eine nachgerüstete oder Original vom
Fahrzeughersteller ?

Es ist die originale Alarmanlage. Wir haben den Wagen vor ein paar Jahren inklusive Alarmanlage neu gekauft.

Für was hast du sie dann ? Nur mal so gefragt ! :smile:

Ich „liebe“ zwar meinen Wagen, aber kann mich auch ganz gut ein paar Stunden weiter von ihm entfernen/von ihm trennen :wink:)

Das kommt auf Funktionsweise der Alarmanlage an. Nachgerüstete

Anlagen haben öfters das Problem, das sie nachjustiert werden
müssen. Allerdings meine ich das jede! Alarmanlage nach 30s
Ruhe geben muß. Ansonsten ist sie, glaube ich, nicht
zugelassen nach StVZO.

In den Papieren steht: 30 sek. Alarm (mit Hupe) und 5 Minuten Warnblinkanlage. Man sagte mir aber, dass die Alarmanlage sich eventuell wieder neu aktiviert und es wieder von vorne los geht.

…kommt es darauf an welchen Auftrag du der
Werkstatt gegeben hast. Wenn es nur um die Neujustierung der
Empfindlichkeit ging, hast du schlechte Karten.

Natürlich wollte ich, dass der Fehler behoben wird.