Gebrauchtwagen-Garantie

Hallo,

wenn ich bei einem Autohändler (egal ob „Fähnchen“- oder Vertragshändler) einen Gebrauchtwagen kaufe, bekomme ich nach neuester Rechtslage doch ein Jahr Garantie. Wie aber sieht dies in der Praxis aus? Bekomme ich auch bei einem Fahrzeug - das beispielsweise zehn Jahre alt ist, frischen TÜV und 150.000 km gelaufen hat und unter 1000 Euro kostet - diese Garantie? Was deckt die dann ab? Kann ich dann tatsächlich damit rechnen, dass ich bis zum Ablauf der Garantie nicht außerplanmäßig in die Werkstatt muss?

Gruß
Boris

Hallo,

Moin

wenn ich bei einem Autohändler (egal ob „Fähnchen“- oder
Vertragshändler) einen Gebrauchtwagen kaufe, bekomme ich nach
neuester Rechtslage doch ein Jahr Garantie. Wie aber sieht
dies in der Praxis aus? Bekomme ich auch bei einem Fahrzeug -
das beispielsweise zehn Jahre alt ist, frischen TÜV und
150.000 km gelaufen hat und unter 1000 Euro kostet - diese
Garantie? Was deckt die dann ab? Kann ich dann tatsächlich
damit rechnen, dass ich bis zum Ablauf der Garantie nicht
außerplanmäßig in die Werkstatt muss?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist ein Jahr Gewährleistung. Bedeutet grob, dass der Händler für Mängel haftet, die zum Zeitpunkt des Kaufs an der Sache bestanden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen dass die Sache mängelfrei gewesen ist, nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden. Natürlich sind die bekannten Mängel ausgenommen - wenn im Vertrag festgehalten wird, dass die elektrischen Fensterheber nicht funktionieren, haftet der Händler dafür natürlich nicht. Verschleissteile sind auch meist ausgenommen bzw es wird schwer fallen nachzuweisen, dass nach 10tkm heruntergefahrene Bremsbelege einen Mangel darstellen - es ist halt normaler Verschleiss.

Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die er sich meist bezahlen lässt, sei es durch einen höheren Kaufpreis oder durch einen extra Vertrag und ist beim Gebrauchtwagen eher eine Art Versicherung. Die Garantieleistungen sind dem entsprechenden Vertrag (Kleingedrucktes lesen!) geregelt, es werden meist die Kosten für das Arbeitsmaterial übernommen. Die prozentuale Höhe der Übernahme hängt von der Laufleistung und dem Alter des Fahrzeugs ab, bei Ford z.B. ist bei 100tkm schluss. Ausgenommen sind meist die Verschleissteile. Diese Gebrauchtwagengarantie ist vom Händler zu Händler sehr verschieden, Vertragsbedingungen umfangreich und lesenswert. Ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit 150tkm auf der Uhr wird vermutlich keine Garantieleistungen in Anspruch nehmen können, aber - siehe oben - die Gewährleistung des Händlers.

Gruß
Boris

Gruss
Paul

Moin zurück,

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist ein Jahr Gewährleistung.
Bedeutet grob, dass der Händler für Mängel haftet, die zum
Zeitpunkt des Kaufs an der Sache bestanden. In den ersten 6
Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss
beweisen dass die Sache mängelfrei gewesen ist, nach 6 Monaten
musst Du beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf
bestanden. Natürlich sind die bekannten Mängel ausgenommen -
wenn im Vertrag festgehalten wird, dass die elektrischen
Fensterheber nicht funktionieren, haftet der Händler dafür
natürlich nicht.

Heißt das denn im Umkehrschluss: Wenn er mir das Auto ohne Angabe von Mängeln verkauft hat und der Wagen geht trotzdem innerhalb der ersten sechs Monate kaputt, muss er haften? Wo ist die Grenze zwischen zu gewährleistendem Mangel und Verschleißteil?

Gruß
Boris

Mahlzeit,

Heißt das denn im Umkehrschluss: Wenn er mir das Auto ohne
Angabe von Mängeln verkauft hat und der Wagen geht trotzdem
innerhalb der ersten sechs Monate kaputt, muss er haften?

Im Prinzip ja

Wo
ist die Grenze zwischen zu gewährleistendem Mangel und
Verschleißteil?

Darüber entscheidet im Zweifel das Gericht. Dass eine Glühbirne oder eben runtergefahrene Bremsen Verschleissteile sind ist klar. Alles andere steht in den Sternen. Generell: je seriöser der Händler, umso kulanter zeigt er sich bei der Mängelbeseitigung.

Gruß
Boris

Gruss
Paul

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Erklärung Garantie und Gewährleistung
Sieh dir mal folgende Dinge an, ob was für dich dabei ist :

http://www.winni-the-pooh.de/auto/garantie.htm
http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/deal.htm
http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/verkehr.htm