Gewährleistung Einspritzdüsen

Hallo Wissende,

jetzt habe ich auch mal eine Frage zum Thema Gewährleistung. Folgende Situation: meine neue (und wirklich richtig gute) Werkstatt in Braunscheig hat mir letzte Woche eine undichte Einspritzleitung an meinem 250TD gewechselt. Dabei ist dem Meister aufgefallen, daß mindestens eine Einspritzdüse „leckt“, d.h. die Düsennadel geht nach dem Öffnen zunächst nicht von alleine wieder in die „Schließen“-Position und Dieselkraftstoff tropft nach. Soweit so schlecht. Jetzt habe ich aber Ende Februar erst bei meiner alten (mir inzwischen überhaupt nicht mehr sympathischen) Werkstatt in Lübeck eben alle fünf Einspritzdüsen erneuern lassen. Die Rechnung über den Wechsel der Einspritzdüsen habe ich vorliegen.

Nun zu meinen Fragen: Ist die alte Werkstatt wegen der Gewährleistung verpflichtet, die offensichtlich (man hört bei kaltem Motor ein gewisses unrundes Nageln, das nach kurzer Zeit verschwindet) defekten Einspritzdüsen bzw. die Düseneinsätze für mich kostenlos zu wechseln ? Kann ich aufgrund des Befundes meiner neuen Werkstatt dies rein rechtlich gesehen geltend machen ? Mir ist schon klar, daß sich die alte Werkstatt wohl kaum darauf einlassen wird, mir irgendeinen Geldbetrag zu erstatten, sondern eher einen Wechsel der Einspritzdüsen anstreben wird. Wie lang ist die Gewährleistung bei Ersatzteilen und Einbauten für Werkstätten ?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, bevor ich mich morgen bei meiner alten Werkstatt melde. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Bis denn dann,

Felix

12 Monate auf die Ersatzteile.

Aber es muß dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.

Ich empfehle, die def. Düsen dem Händler zu übergeben, damit dieser dies auf Garantie einreicht. Wenn nicht, verbinde Dich mit dem Kundenzentrum des Herstellers und schildere den Fall. Du hast gute Karten.

Anhang:

Mann muß aber verstehen, daß die Düsen auch nochmals neu abgedrückt werden um den Befund zu festigen. Sie müssen auch def. sein.

Gruß: M.Sauer

Hallo Marc,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort…

12 Monate auf die Ersatzteile.

Aber es muß dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung
gegeben werden.

Beträgt die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile (ich schließe hier jetzt einfach auch mal Verschleißteile wie eben Einspritzdüsen mit ein) grundsätzlich zwölf Monate oder gibt es hier relevante Ausnahmen ?

Ich empfehle, die def. Düsen dem Händler zu übergeben, damit
dieser dies auf Garantie einreicht. Wenn nicht, verbinde Dich
mit dem Kundenzentrum des Herstellers und schildere den Fall.

Ich hatte eigentlich nicht vor, die Düsen selbst aus meinem Motor rauszudrehen, sondern will eigentlich den Wagen bei meiner alten Werkstatt vor die Tür stellen und das Ding so schnell wie möglich wieder haben. Mir ist es egal, wie die das machen, aber Einspritzdüsen, die nach etwas über einem halben Jahr schon wieder hängen, das kann es nicht sein.

Du hast gute Karten.

Das hoffe ich auch. Mal sehen, was das morgige Telefonat bringt.

Schönen Abend noch und bis denn dann,

Felix

Hallo,

12 Monate auf die Ersatzteile.

Aber es muß dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung
gegeben werden.

Beträgt die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile (ich schließe
hier jetzt einfach auch mal Verschleißteile wie eben
Einspritzdüsen mit ein) grundsätzlich zwölf Monate oder gibt
es hier relevante Ausnahmen ?

die 12 Monate sind totaler Quatsch. Mehr dazu: FAQ:1152

Die vermeintlichen Experten nerven hier inzwischen erheblich.

Gruß,
Christian

Hallo Christian

die 12 Monate sind totaler Quatsch. Mehr dazu: FAQ:1152

OK. Ich habe mir daraufhin mal die genannte FAQ durchgelesen. So wie ich es als juristischer Laie verstehe, habe ich bei meinen Einspritzdüsen einen Sachmangel vorliegen. Die Düsen funktionieren zwar, jedoch sind deren Eigenschaften nicht so wie es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, da mindestens eine Düse leckt.

So denn der von meiner neuen Werkstatt festgestellte (und doch recht gut zu hörende) Sachmangel vorliegt, kann ich die alte Werkstatt also auffordern, die Sache zu prüfen und dann nachzubessern. Sehe ich das so richtig ? Leider ist der Kauf schon über 6 Monate her, so daß die Beweislast jedoch bei mir liegt, ist das auch so richtig ?

Ich würde mich freuen, wenn Du bzw. wenn Ihr mir die Sache mal richtig darlegen könntet.

Bis denn dann,

Felix

Hallo Felix,

Ich würde mich freuen, wenn Du bzw. wenn Ihr mir die Sache mal
richtig darlegen könntet.

Du bist der perfekte Darleger, denn: Alles richtig verstanden und wiedergegeben :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Christian

Du bist der perfekte Darleger, denn: Alles richtig verstanden
und wiedergegeben :wink:

Manchmal habe ich den Eindruck, ich bin auch ein perfekter Verleger, wenn ich daran denke, wie lange und ausgiebig ich manche Sachen suchen muß…

Noch ein Frage zur Beweislast. Ich kann also das Auto bei meinen alten Werkstatt hinstellen und sagen: So machen. Wenn die tatsächlich feststellen, daß eine oder mehrere Düsen lecken ist die Sache klar, es ist ein Sachmangel, auf den Gewährleistung besteht. Wenn die nichts finden, muß ich dann die Untersuchung ohne Befund bezahlen? Ich meine, die Verantwortung liegt ja insofern bei mir, ob ich die alte Werkstatt da noch mal ran lasse oder eben nicht. Wie ich schon schrieb, will ich mit denen eigentlich gar nichts mehr zu tun haben. Wenn ich mir jetzt vorstelle, daß ich für die Fehlersuche zahlen soll, die dann vielleicht ohne Befund bleibt, weil die Dösbaddels nichts finden, dann habe ich den Ärger und die Lauferei. Bei meiner neuen Werkstatt weiß ich, daß die das ordentlich machen.

Zusammengefaßt noch mal als Frage formuliert: Bedeutet Beweislast für mich, daß ich bei ergebnisloser bzw. befundloser Überprüfung die Kosten tragen muß ?

Bis denn dann,

Felix