Golf IV - Garantiefall - Getriebeschaden

hallo zusammen,

so das wird etwas länger :smile:
meine mutter hat sich von bayern ein golf IV, bj 1998 mit 45000 km gekauft. jetzt, nach 2 wochen, wurde ein getriebeschaden und eine defekte klimaanlage festgestellt. sie wollte eigentlich nur das kühlmittel der klimaanlage nachfüllen lassen, dabei hat der kfz´ler noch ein kleinen rundumcheck gemacht und das ärgerniss festgestell. jetzt ist es so das meine mutter rund 300 km vom händler entfernt wohnt, also ein ganzes stück zu fahren. sie rief ihn an um die einwilligung einzuholen damit die reparatur von einem autorisierten vertragshändler behoben werden kann. er willigste erst ein, aber nachdem die kfz-werkstatt ihn angerufen hat und ihm die lage geschildert hat riegelte er ab und verweigerte die reparatur bei unserer vw-werkstatt.

unsere werkstatt sagte das das getriebe raus muss, alles andere wäre eine pfuscherrei und würde nicht lange halten. der verkäufer allerdings meinte das das getriebe nicht raus musss und er das so hinbekommt.

das ist jetzt der stand und ich weis nicht mehr weiter. vorallem, wie bekomme ich ein auto mit getriebeschaden 300 km nach bayern?? die beteiligungskosten sind doch eh schon hoch genug. habe ich keine andere chance?? kann ich bei dieser entfernung ihm das nicht aufzwingen das ich zum vw-zentrum gehe und die die raparatur übernehmen? vorallem ist das zentrum genau bei uns um die ecke, also warum das heckmäck??
außerdem weigert er sich uns den durchschlag des vertrages zuzuschicken und die rückseite davon auf dem die agb klauseln aufgedruckt sind. da muss doch was faul sein. sie hat nur die 1. seite vom vertrag die normalerweise beim verkäufer verbleibt.
bitte bitte gebt uns ein paar gute tipps. :smile:

viele grüße

linda

Hi Linda,

also ich denke anhand Deiner Schilderung, dass es sich um Betrug handelt. Wenn Euch der Verkäufer schon nicht das richtige Dokument mit den AGBs ausgehändigt hat und es auch nicht im Nachhinein tun will, wäre das für mich eine klare Sache. Er hat etwas zu verbergen und „spielt“ nicht mit offenen Karten. Also erster Gang zum Anwalt oder einer Rechtsberatung beim Automobilclub Deines Vertrauens. Die machen das in der Regel relativ zügig und kostenlos (bin mir aber nicht sicher). Aber was sicher ist: So ein Fall gehört in die Gewährleistung des Verkäufers. Da kann in dem Vertrag sonstwas drinstehen. Er ist in der Haftung! Es gibt seit einiger Zeit dieses neue Gesetz, das in genau solchen Fällen der Käufer besser dasteht. Also lass Dir von Ihm nicht einreden, er könne nichts tun, oder den Schaden schnell und gut reparieren. Das ist Bauernfängerei. Vertraue lieber der VW-Werkstatt um Deiner Ecke. Wenn’s wirklich ein Getriebeschaden ist, muss das selbige auf jeden Fall raus, anders ist da keine Chance zu sehen. Ich habe selbst schon eine komplette Getriebeüberholung gemacht und denke, dass ich weiss, wovon ich rede.
Viel Glück und Erfolg
Tino

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Hi Tino,

danke für deinen Tipp. Ich werde später zu unserer Rechtsabteilung in meinem Geschäft gehen und mich beraten lassen. Die Unterlagen habe ich von meiner Mutter schon mitgenommen. Sie ist total fertig mit der Welt. Vorallem hat sie ihr letztes Geld in das Auto gesteckt. Ihr vorheriges Auto (14 Jahre) hat sich leider verabschiedet.
Ich überlege mir auch ein bösen Brief an VW Wolfsburg zu schreiben. Immerhin zieht dieser dubiose Händler den guten Ruf von anderen guten VW-Händlern und Werkstätten in den Dreck. Wie kann er nur so skrupellos sein und eine alleinstehende Frau mit Kindern so übern Tisch ziehen. Sie hat ja keine Ahnung und dachte sie tut das richtige :frowning:

Hi Linda,

also ich denke anhand Deiner Schilderung, dass es sich um
Betrug handelt. Wenn Euch der Verkäufer schon nicht das
richtige Dokument mit den AGBs ausgehändigt hat und es auch
nicht im Nachhinein tun will, wäre das für mich eine klare
Sache. Er hat etwas zu verbergen und „spielt“ nicht mit
offenen Karten. Also erster Gang zum Anwalt oder einer
Rechtsberatung beim Automobilclub Deines Vertrauens. Die
machen das in der Regel relativ zügig und kostenlos (bin mir
aber nicht sicher). Aber was sicher ist: So ein Fall gehört in
die Gewährleistung des Verkäufers. Da kann in dem Vertrag
sonstwas drinstehen. Er ist in der Haftung! Es gibt seit
einiger Zeit dieses neue Gesetz, das in genau solchen Fällen
der Käufer besser dasteht. Also lass Dir von Ihm nicht
einreden, er könne nichts tun, oder den Schaden schnell und
gut reparieren. Das ist Bauernfängerei. Vertraue lieber der
VW-Werkstatt um Deiner Ecke. Wenn’s wirklich ein
Getriebeschaden ist, muss das selbige auf jeden Fall raus,
anders ist da keine Chance zu sehen. Ich habe selbst schon
eine komplette Getriebeüberholung gemacht und denke, dass ich
weiss, wovon ich rede.
Viel Glück und Erfolg
Tino

Hi!

Was ich hier zu bedenken geben möchte:
Dein Vertragspartner ist nicht VW Wolfsburg, sondern der Händler im finsteren Bayern.
Du hast, so wie ich die Lage einschätze, einen Anspruch auf Gewährleistung. Das Kaufdatum liegt weniger als 6 Monate zurück, also ist der Händler ggf. in der Pflicht zu beweisen, dass der Schaden am Getriebe bei Verkauf noch nicht bestanden hatte.
Das wird er wohl nicht können, daher wird er das Getriebe reparieren. Er muss dies fachgerecht tun. Wird er auch, denn er muss ja auch die Gewährleistungsverpflichtung hinsichtlich seiner Reparaturarbeit anerkennen.

Allerdings hast Du keinen Anspruch auf Reparatur bei Deinem VW Dealer um die Ecke. Das wäre reine Kulanz.
Bei einem Neuwagen wäre das wohl etwas anderes, hier bieten die Hersteller eine umfassende Garantie an.
Hast Du jedoch keinen extra Garantievertrag, sondern eben nur die gesetzliche Gewährleistung vereinbart, müsst Ihr zu dem Verkäufer selbst gehen.

Eine gute Lösung wäre es übrigens, den Golf nach der Reparatúr sofort zu veräußern und ein ordentliches Auto anzuschaffen.

Grüße,

Mathias

so das wird etwas länger :smile:
meine mutter hat sich von bayern ein golf IV, bj 1998 mit
45000 km gekauft. jetzt, nach 2 wochen, wurde ein
getriebeschaden und eine defekte klimaanlage festgestellt. sie
wollte eigentlich nur das kühlmittel der klimaanlage
nachfüllen lassen, dabei hat der kfz´ler noch ein kleinen
rundumcheck gemacht und das ärgerniss festgestell. jetzt ist
es so das meine mutter rund 300 km vom händler entfernt wohnt,
also ein ganzes stück zu fahren. sie rief ihn an um die
einwilligung einzuholen damit die reparatur von einem
autorisierten vertragshändler behoben werden kann. er
willigste erst ein, aber nachdem die kfz-werkstatt ihn
angerufen hat und ihm die lage geschildert hat riegelte er ab
und verweigerte die reparatur bei unserer vw-werkstatt.

unsere werkstatt sagte das das getriebe raus muss, alles
andere wäre eine pfuscherrei und würde nicht lange halten. der
verkäufer allerdings meinte das das getriebe nicht raus musss
und er das so hinbekommt.

das ist jetzt der stand und ich weis nicht mehr weiter.
vorallem, wie bekomme ich ein auto mit getriebeschaden 300 km
nach bayern?? die beteiligungskosten sind doch eh schon hoch
genug. habe ich keine andere chance?? kann ich bei dieser
entfernung ihm das nicht aufzwingen das ich zum vw-zentrum
gehe und die die raparatur übernehmen? vorallem ist das
zentrum genau bei uns um die ecke, also warum das heckmäck??
außerdem weigert er sich uns den durchschlag des vertrages
zuzuschicken und die rückseite davon auf dem die agb klauseln
aufgedruckt sind. da muss doch was faul sein. sie hat nur die

  1. seite vom vertrag die normalerweise beim verkäufer
    verbleibt.
    bitte bitte gebt uns ein paar gute tipps. :smile:

viele grüße

linda

Hallo Linda,

außerdem weigert er sich uns den durchschlag des vertrages
zuzuschicken und die rückseite davon auf dem die agb klauseln
aufgedruckt sind. da muss doch was faul sein. sie hat nur die

  1. seite vom vertrag die normalerweise beim verkäufer
    verbleibt.

Wenn er euch die AGB’s also nicht ausgehändigt hat, dann kann er sich auch nicht darauf berufen. Es gilt in diesem Fall das BGB. Damit solltet ihr einen weiteren Vorteil haben. Lt. § 439 II hat die zur Nacherfüllung notwendigen Aufwendungen, wie z.B. Transportkosten der Händler zu Tragen. Informiert also den Händler, wann und wo er das Fahrzeug abholen kann und wo ihr den Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur hingebracht haben wollt. Weigert er sich, setzt ihm eine Nachfrist. Danach könnt ihr reparieren lassen und die Reparaturkosten und eine Abfindung für die Zeit ohne Auto bei ihm einklagen. Damit euch dabei kein Fehler unterläuft, lasst das von einem Anwalt abwickeln. Wenn deine Mutter nicht überdurchschnittlich gut verdient, bekommt sie Gerichtskostenbeihilfe. Ich habe so als mittelloser Student Gerichtsverfahren erfolgreich geführt.

Gruß
Tilo

Hi Tino,

ja meine Mutter bekommt Gerichtskostenbeihilfe, das hat sie schon bei der Scheidung bekommen und heute verdient sie auch nicht mehr als früher. Heute wird sich alles entscheiden. Drückt mir die Daumen. :smile:

Hier stimmt doch was nicht
Ein Getriebeschaden mit dem man unbemerkt weiterfahren konnte?
Ein Getriebeschaden den man erst bei einem „rundum mal drübersehen“ findet?
Ein Getriebeschaden den man „so“ hinbekommen kann, ohne Ausbau?

Was soll das denn für ein Schaden sein?

Ein Golf hat sein Getriebe sehr kompakt am Motor mit verbaut, weil Frontantrieb.
Ohne den Motor bzw das Getriebe auszubauen, kann man gerade einmal Öl oder (vielleicht noch, wenn man geschickt ist) die Kupplung tauschen.

Die Sache stinkt zum Himmel.
Kann das sein, das man versucht deine Mutter dort etwas „auszunehmen“?
Sie ist Ortsfremd und eine ältere Dame, da liegt es nahe das man ihr Blödsinn erzählt um ihr das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Winni

Hallo Winfried,

beim Golf IV bis ca. 1999 gibt es Getriebeproblem. Das beginnt mit vibrierendem Schalthebel bei bestimmten Drehzahlen und viel Gas.
Dazu wird irgendwas im Getriebe ausgetauscht und die Schaltkulisse nachgearbeitet. Das Problem ist VW bekannt. So was könnte es z.B. sein.
Da die Dame eh Händlergarantie hat, sollte sie es sich kostenlos reparieren lassen, egal was es ist.

Gruß
Tilo

Hallo Winfried,

es läuft sehr viel Getriebeöl raus. Deshalb ist auch der Tüv darauf aufmerksam geworden. Bei dem Motor wurden dann anscheinend die Schrauben nochmal nachgezogen aber das hat nix gebracht. ICh denke der Verkäufer hat den Schaden wissentlich mitverkauft! Wenn eine ander VW-Werkstatt das gleich beim 1. Blick sieht das da was nicht stimmt dann muss er es einfach gewust haben. Man verkauft als Händler doch keine Auto ohne mal drübergeschaut zu haben. Das macht doch jeder. Wir hätten gleich nach Karlsruhe gehen sollen, da bekommt man TÜV und die Inspektion gleich neu gemacht und das kostenlos. Aber meine Mutter wollte unbedingt nach Bayern weil es dort anscheinend billiger ist. Jetzt haben wir den Mist. Aber wie kann man einem gewieften VW-Händler auf die Schliche kommen? Wie kann man es ihm beweisen? Da ist doch ein normaler Käufer echt blöd dran.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi zusammen,

hab eine gute Nachricht. Ein Bekannte der Automobilkaufmann ist hat mir sehr geholfen. Er hat ein paar Sachen geklärt.
Wir dürfen auf jeden Fall jetzt in eine Werkstatt unserer Wahl gehen, dort muss der KFZ-Meister ein Kostenvoranschlag machen und ihn dann an der Verkäufer schicken, danach gibt er die Reparatur dann frei. Anscheinend müssen nur die Dichtungen und ein paar andere Kleinigkeiten ausgetauscht werden. Das Getriebe ist also in dem Sinn nicht kaputt. Er lässt sich ja auch noch super schalten. Puhh da haben wir nochmal glück gehabt. Hoffentlich wars dann jetzt auch mal und wir haben Ruhe mit dem Autochen :smile:
Vielen Dank aber für eure Tipps.

Grüße

Linda

billiger ist. Jetzt haben wir den Mist. Aber wie kann man
einem gewieften VW-Händler auf die Schliche kommen? Wie kann
man es ihm beweisen? Da ist doch ein normaler Käufer echt blöd
dran.

Hallo Linda,

nein. Man ist nicht dumm dran. Nach neuem Gewährleistungsrecht muss im ersten halben Jahr nach dem Kauf der Händler beweisen daß das Fahrzeug in Ordnung war.
Die Vorgehensweise wurde in einem anderen Posting schon beschrieben. Setzt dem Händler eine Frist, innerhalb der er das Auto auf seine Kosten abholt und fachgemäß instand setzt. Verstreicht die Frist, lasst die Reparatur bei euch machen. Lasst euch auf nichts ein und nehmt euch nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt um keine Formfehler zu begehen.

Liebe Grüße,

MAx