Bremsleistung

Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Okt 2003

Hallo Leute,

kurze Frage:
beim TÜV stehen doch auf dem Prüfzettel unten Messwerte für die Bremse (in daN, was auch immer das sein soll). Wie niedrig dürfen die gerade noch sein, damit man durch den TÜV kommt?
Nein, ich hab nicht vor, mit kaputter Bremse durch die Gegend zu fahren *g*, also keine Sorge.

Danke und Grüße

Helen

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Bremsleistung

    Hi
    wichtiger als die "absoluten" Werte ist das rechts + links nicht differieren.
    HH [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bremsleistung

    Hi,

    Wie Helge Haselbach schon schrieb, dürfen Links und Rechts nicht zu sehr differieren. 30% Unterschied dürften meiner Erfahrung nach schon unzulässig sein.
    Die absoluten Werte sind weniger wichtig und weniger kritisch.
    Mit Abstand am Wichtigsten sind die Vorderräder, dann die Hinterräder, und zuletzt die Feststellbremse.
    Wie die Vorschriften genau sind weiss ich leider auch nicht.
    Es ist aber extrem unwahrscheinlich, dass die Bremswirkung an sich zu klein ist, zumindest an den Vorderrädern nicht, da dort alle Autos (alle?) Scheibenbremsen haben.
    Gruss,

  3. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachtrag + Erklärung

    Danke für die Auskunft :-)

    Es ist so, das Auto war beim TÜV in der Werkstatt.
    Jetzt ist im Fahrzeugschein ein neuer Eintrag, die neue Plakette klebt dran, aber in der TÜV-Bescheinigung steht:
    - die Plakette wurde nicht zugeteilt. Festgestellte Mängel: Abbremsung (BBA) nicht ausreichend, Abbremsung (FBA) nicht ausreichend.
    Na toll. Die Werkstatt meint, das muß ein Fehler sein, da die Werte anscheinend doch in Ordnung sind und der Prüfer macht jetzt erstmal drei Wochen Urlaub :-(, also weiß keiner so recht, was das Ganze soll.
    Die Werte sehen nicht so viel anders aus, als beim letzten TÜV...
    1. Achse 180 180 - -
    2. Achse 100 100 110 100
    Wird wohl okay sein, da kaum Differenz vorhanden...

    Grüße

    Helen, wohl doch mit TÜV *g*

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nachtrag + Erklärung

      Hallo Helen, Es ist so, das Auto war beim TÜV in der Werkstatt.
      Jetzt ist im Fahrzeugschein ein neuer Eintrag, die neue
      Plakette klebt dran, aber in der TÜV-Bescheinigung steht:
      - die Plakette wurde nicht zugeteilt.
      Komisch.... Plakette dran, aber auf dem Zettel steht "nicht zugeteilt" ??? Festgestellte Mängel:
      Abbremsung (BBA) nicht ausreichend, Abbremsung (FBA) nicht
      ausreichend.
      BBA = Betriebsbremsanlage (Fußbremse)

      FBA = Feststellbremsanlage (Handbremse) Na toll. Die Werkstatt meint, das muß ein Fehler sein, da die
      Werte anscheinend doch in Ordnung sind und der Prüfer macht
      jetzt erstmal drei Wochen Urlaub :-(, also weiß keiner so
      recht, was das Ganze soll.
      Dann geh doch zum Chef der Tüv-Stelle, der muß das abkönnen und richtig beurteilen. Die Werte sehen nicht so viel anders aus, als beim letzten
      TÜV...
      1. Achse 180 180 - -
      2. Achse 100 100 110 100
      Wird wohl okay sein, da kaum Differenz vorhanden...
      Ich sehe da auch kein Problem, wohl aber kein hoher Abbremswert. Ich habe hier die Bremswerte meines '83er Starlet vom letzten TÜV 05/2002:

      Achse 1: 150 150
      Achse 2: 150 130 130 090

      Die sind unterschiedlicher als Deine und es gab keine Beanstandung sowohl in der wechselseitigen Differenz als auch in der Gesamtwirkung.

      gruß

      dennis

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