Vor allem wurde das Thema hier schon oft diskutiert.
PKW wird besteuert nach Hubraum, in deinem Fall 3000ccm, und danach ob es ein Diesel oder Benziner ist.
Diese Steuern sind sehr hoch.
Bei einer Umschlüsselung auf ein anderes Fahrzeug greifen auch andere Steuern, z.B. bei einem Sonderfahrzeug oder bei dem von dir genannten LKW.
Der Haken ist nur, wenn man einen PKW umbaut das er umgeschlüßelt wird auf z.B. einen LKW, KANN daß das Finanzamt akzeptieren, kann es aber auch nicht.
In der Berichterstattung des ADAC oder Auto-Bild oder anderen Zeitungen, ist regelmäßig von Fällen zu hören in denen Leute den Eintrag LKW hatten, aber nach einer Kontrolle des Finanzamtes trotzdem als PKW Steuern zahlen mußte.
Das kann z.B. sein, wenn der Wagen optisch nicht einem LKW entspricht.
Das kann z.B. sein, wenn das Finanzamt sagt, es liegt für den Halter keine Notwendig vor den Wagen als LKW zu nutzen.
Das gab es auch schon.
Umbau :
2/3 des Innenraums (vom Bodenblech hinter den Pedalen bis zur Heckklappe gemessen) muß Ladefläche sein (was beim Post-Golf oder Post-Polo auch nicht gegeben ist).
Die hinteren Seitenscheiben müßen undurchsichtig sein.
Es muß eine Abtrennung zum Gepäckraum da sein.
Die Halterung von Sitzen und Sicherheitsgurten hinten müßen unbrauchbar gemacht sein.
TÜV :
Der eine akzeptiert, wenn die Seitenscheiben hinten mit Folie beklebt sind, der andere verlangt eingeschweißte Metallplatten.
Gepäckraum abtrennung, dem einen reicht ein Hundegitter und der andere verlangt eine eingeschweißte Wand.
Umbau auf 2-Sitzer, dem einen langt das ausbauen von Sitzen und Gurten und die anderen wollen Verschweißungen an den Halterungen oder eine eingeschweißte Bodenplatte.
Hier ist nachfragen bei mehreren TÜVs wichtig, da hier viel der Ermessensspielraum des Prüfers wichtig ist.
Siehe dazu mal :
http://www.winni-the-pooh.de/auto/kfzsteuer.htm und http://www.winni-the-pooh.de/auto/ente/visamotor.htm..., letzteres als Beispiel wie es (mit einer anderen Sache) beim TÜV laufen kann.
Winni