Airbag bei 50 km/h

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Okt 2003

Hallo an die Expertenrunde,

aufgrund eines Auffahrunfalls einer Bekannten stellt sich folgende Frage: Sollte sich bei einem frontalen Aufprall von 50 km/h der Airbag öffnen?

Das hat er nämlich nicht getan. Es war ein gebrauchter Ford Ka und der Händler gab erst nach Anfrage zu, dass es ein Unfallwagen war.

An wen wendet man sich am besten? An einen unabhängigen Fordhändler?

Vielleicht hat jemand einen Tip.

Danke im voraus
Marc

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: Airbag bei 50 km/h

    Hi Marc, aufgrund eines Auffahrunfalls einer Bekannten stellt sich
    folgende Frage: Sollte sich bei einem frontalen Aufprall von
    50 km/h der Airbag öffnen?
    Normalerweise schon, das ist ja der Sinn eines Airbags.
    Das hat er nämlich nicht getan. Es war ein gebrauchter Ford Ka
    und der Händler gab erst nach Anfrage zu, dass es ein
    Unfallwagen war.

    An wen wendet man sich am besten? An einen unabhängigen
    Fordhändler?
    Am besten einen Anwalt und einen unabhängigen Gutachter, denn es klingt ja so als sei Deiner Bekannten ein Auto angedreht worden, welches vom Händler nicht als Unfallwagen bezeichnet worden ist. Damit hat er sich strafbar gemacht.
    Je nachdem welche Folgen das Nicht-Öffnen des Airbags hatte (wobei ich sehr hoffe dass Deiner Bekannten trotzdem nichts Schlimmes passiert ist) kommen beträchtliche Forderungen auf den Händler zu, und auch ein eventuell am Unfall schuldiger Unfallgegner könnte bald auf den Trichter kommen sich für die Verletzungen Deiner Bekannten nicht verantwortlich zu erklären weil die ja durch die Schuld des Händlers entstanden sind - so könnte er argumentieren.
    Ich würde also einen Rechtsbeistand bemühen um Ansprüche gegen den Händler geltend machen zu können, Auf eigene Faust einen anderen Ford-Händler zu befragen bringt wohl nicht wirklich etwas...

    Gruß,

    MecFleih

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Airbag bei 50 km/h

    Hi,
    wenn deine Bekannte während des Aufpralls wirklich 50 km/h draufhatte, und das auch noch in einem Kleinwagen, dann wäre sie ohne Airbag ziemlich schwer verletzt, und das Auto würde (fast) so zerrupft aussehen wie die bei den ADAC Crashtests.
    Wenn sie nur leicht verletzt ist, dann ist es u.U ok, dass der Airbag nicht reagiert hat.
    Ganz abgesehen davon ist Airbag nicht gleich Airbag, (aber das gehört nicht hierher)
    Hatte der Tacho 50 drauf, und hat es noch ein klein bischen zum Bremsen gereicht? Dann waren es vielleicht noch 35 km/h. In diesem Zahlenbeispiel hätte der Airbag aber immer noch eindeutig ansprechen müssen.
    Fuhr der Vordermann noch während des Aufpralls?
    Dann kann man so einfach gar nichts sagen.

    Für mich stellt sich die Frage, wie schnell die Bekannte da wirklich draufgefahren ist. Ohne dieses Wissen ist alles reine Spekulation.
    Gruss,

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Airbag bei 50 km/h

    Dringend Anwalt einschalten, läuft auf Händlerhaftung raus. Keine Verhandlungen mit Händler, ab sofort nur noch anwältlicher Schriftverkehr.

  4. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Airbag bei 50 km/h

    Hallo Marc,

    hier sind zwei Dinge zu trennen:

    1. Der Wagen war ein Unfallwagen und hätte als solcher verkauft werden müssen. Jetzt bestehen ggf. zivilrechtliche Ansprüche gegen den Händler wegen arglistiger Täuschung. Der Kaufvertrag kann rückabgewickelt werde unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, die Verrechnung der Unfallfolgen ergibt sich aus 2.

    2. Ob der Airbag hätte auslösen müssen und warum er es nicht getan hat, kann nur ein Gutachter herausfinden. Hätte der Airbag auslösen müssen und hat er es wegen des früheren Unfalls nicht getan, haftet der Händler für alle hieraus entstandenen Schäden (aber auch nur für die ausschließlich durch die Nichtauslösung des Airbags entstandenen zusätzlichen Schäden). Sollte der Vorunfall auch in anderer Art und Weise Ursache des neuen Unfalls gewesen sein, wird der Händler auch hierfür gemäß dem Verschuldensanteil zur Rechenschaft zu ziehen sein. Dabei haftet der Händler immer nur für so genannte adaquat-kausal verursachte Schäden, also Schäden, die in einem natürlichen und mehr oder weniger direktem Zusammenhang mit seinem Verschulden stehen. Wenn die Unfallschäden also genau so entstanden wären, wenn das Fahrzeug kein Unfallfahrzeug gewesen wäre und wenn der Airbag bei dem Unfall ohnehin nicht hätte auslösen dürfen, ist es mit Ansprüchen gegen den Händler aus 2. Essig. Also wenn z.B. der Airbag selbst gar nicht mehr vorhanden ist und durch einen Blindstecker die Elektronik überlistet wurde reicht dies allein noch nicht für Ansprüche aus 2. aus, wenn der Airbag bei diesem Unfall ohnehin nicht ausgelöst hätte.

    Die Sache sollte dringend zum Rechtsanwalt und auch der eigenen Versicherung mitgeteilt werden.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  5. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Airbag bei 50 km/h

    Hallo, aufgrund eines Auffahrunfalls einer Bekannten stellt sich
    folgende Frage: Sollte sich bei einem frontalen Aufprall von
    50 km/h der Airbag öffnen?

    Das hat er nämlich nicht getan.
    War überhaupt einer drin ??

    gruß

    dennis

  6. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Kommt drauf an!

    Es gibt vorgeschriebene Tests bei denen getestet wird das der Airbag nicht aufgeht. Es ist nicht nur Sache der Geschwindigkeit sondern auch des Aufprallwinkels etc.
    Haben die Gurtstraffer (ich gehe davon aus er hat welche?) ausgelöst?

  7. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Airbag bei 50 km/h

    Hi Marc, aufgrund eines Auffahrunfalls einer Bekannten stellt sich
    folgende Frage: Sollte sich bei einem frontalen Aufprall von
    50 km/h der Airbag öffnen?
    wenn man mit 50km/h auf ein Hindernis fährt (ungebremst) sollte der Airbag auf jeden Fall auslösen !
    Die Geschwindigkeitsgrenze bei der der Airbag auslöst liegt je nach Hersteller und Fahrzeug zwischen 20 und 30 km/h. Das hat er nämlich nicht getan.
    Tja, da stimmte dann wohl irgendwas nicht. Entweder wurde er bei der Reperatur des vorigen Unfalls stillgelegt, oder der Ka hat die gleiche Funktionalität wie modernere Autos die ich kenne. Wenn das Airbagsteuergerät einmal ausgelöst hat, muß man es mit tauschen ! Nur ein neuer Airbag bringt da nichts ! Bezweifel allerdings das das beim Ka schon so ist. Es war ein gebrauchter Ford Ka
    und der Händler gab erst nach Anfrage zu, dass es ein
    Unfallwagen war.
    Das kann man schon fast als arglistige Täuschung ansehen. An wen wendet man sich am besten? An einen unabhängigen
    Fordhändler?
    Am besten an einen Anwalt, wenn der Unfallschaden verschwiegen wurde. Ich hoffe es waren Zeugen anwesend bei der Aussage des Händlers, ansonsten fällt das beweisen schwer.

    In diesem Sinne...

    Unn wech, Ingo

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