Du gehst wohl am besten zusammen mit Deinem Kfz-Brief und dem Erbschein zur Zulassungsstelle und gibst dort auf einem vorgefertigten Formular eine eidesstattliche Erklärung zum Verlust des Fahrzeugscheines ab. Dann kannst Du den Wagen dort auch direkt abmelden.
Grüße,
Mathias
die geschichte zu meiner frage in kurzfassung …
Mein Vati april verstorben
Nun will ich sein auto verkaufen
Haben aber den fahrzeugschein (fzs) nicht gefunden
will das auto nun verkaufen,da käufer vorhanden
bin im besitz den fahrzeugbriefes
kann ich das auto abmelden bzw ummelden ohne des fzs ???
bin rechtmässige erbin und hab erbschein.
bitte helft mir weiter !!!
ps komm aus sachsen (leipzig) -vielleicht sind die
bestimmungen bzw kosten von bundesland zu bundesland
verschieden.
hy mathias…
danke,ohne deine antwort war ich sicher das ich den fahrzeugschein neu beantragen muss,was das amt auch zuerst gesagt hat zu mir.
danke dir und ein schönes wochenende
gruss silke
Hi!
Du gehst wohl am besten zusammen mit Deinem Kfz-Brief und dem
Erbschein zur Zulassungsstelle und gibst dort auf einem
vorgefertigten Formular eine eidesstattliche Erklärung zum
Verlust des Fahrzeugscheines ab. Dann kannst Du den Wagen dort
auch direkt abmelden.
Die eidesstattliche Erklärung kostet…
…nochmal Extra Gebühr sozusagen als Abschreckung für die, die zwei Fahrzeugscheine haben wollen für „irgendwelche Sachen“.