Hallo,
jemand wollte mir ein Gebrauchtauto verkaufen. Er sagt, er verkauft im Namen von seinem Bekannten (KFZ-Unterlagen alle dabei). Kann ich den Wagen so kaufen ? Oder es könnte ein gestohlenes Auto sein ?
Danke
Xiu Mai
Hallo,
jemand wollte mir ein Gebrauchtauto verkaufen. Er sagt, er verkauft im Namen von seinem Bekannten (KFZ-Unterlagen alle dabei). Kann ich den Wagen so kaufen ? Oder es könnte ein gestohlenes Auto sein ?
Danke
Xiu Mai
soviel ich weiß, darf nur der Autobesitzer das auto verkaufen! Außer wenn der bekannte eine
vollmacht hat… wobei ich trotzdem nicht genau weiß wie des abläuft, ruf doch am besten
mal bei eurem landratsamt an und frage nach.
gruß Andy
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Hallo Xiu Mai,
das ist ja eigentlich eher eine rechtliche Frage, oder?
Also prinzipiell darf jeder mündige Bürge im Namen eines anderen handeln, wenn dieser andere es so wünscht. (Ansonsten gäbe es ja keine Handelsvertreter, wenn dies nicht möglich wäre, auch Autohäuser verkaufen zum Teil im Namen eines Kunden)
Fraglich ist, was passiert, wenn der Wagen doch geklaut ist.
Wenn Du gutgläubig gehandelt hast, dann ist das für Dich an sich kein Problem, sondern nur für den Verkäufer.
Allerdings setzt meines Wissens Gutgläubigkeit voraus, dass keine Umstände eine Hehlerei andeuten und Du alle möglichen und gängigen Vorkehrungen getroffen hast, dass Du keiner Hehlerei aufsitzt (Sorgfaltspflicht).
Also: Lieber mal das Rechtsverhältnis des Verkäufers mit dem Eigentümer abklopfen (z.B. Handlungsvollmacht o.a. zeigen lassen)
Ansonsten nämlich bist im Zweifel Du auch noch im Visier der Strafverfolgung…
Das war kein rechtlicher Rat, da ich kein Anwalt bin. Poste das lieber nochmal im Rechtbrett…
Grüße
Jürgen
Hallo xiu mai,
verkaufen darf er, wenn er den Brief hat. Das Problem ist, daß Du laut BGB kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben kannst. Das heißt war der Wagen gestohlen und der rechtmäßige Eigentümer wird bei Dir vorstellig mußt Du den Wagen zurückgeben. Natürlich ohne Geld von ihm zu bekommen. Das mußt Du dir dann eventuell in einem Zivilprozess von dem Dieb zurückholen sofern da was zu holen ist. Sonst guckst Du in die Röhre.
Lass Dir doch vom Eigentümer bestätigen das ein Kauf von ihm abgesegnet ist und alles ist OK.
Gruß
Klaus
Der Besitzer ist noch lange nicht der Eigentümer des Autos
(Beispiel:smiley:u hast Deinen Wagen bei einer Bank finanziert;Du bist der
Besitzer,die Bank ist Eigentümerin und damit im Besitz des
Kfz-Briefes,damit kannst Du Dein Auto nicht ohne Ihre Zustimmung verkaufen)
soviel ich weiß, darf nur der Autobesitzer das auto verkaufen!
Außer wenn der bekannte eine
vollmacht hat… wobei ich trotzdem nicht genau weiß wie des
abläuft, ruf doch am besten
mal bei eurem landratsamt an und frage nach.gruß Andy
Hallo Xiu Mai,
Lasse Dir eine Vollmacht zeigen, das derjenige das Auto im Namen des Eigentümers verkaufen darf. (Beste Fall) Der KFZ-Brief ist eine Eigentumsurkunde. Wer immer ihn in Händen hat, hat die Verfügungsgewalt darüber. (Eine Bank hat zur Absicherung einer Finanzierung grundsätzlich den Brief inne.)
Die sicherste Variante ist allerdings einen Kaufvertrag zu machen (rate ich grundsätzlich zu) versehen mit der KFZ-Brief Nummer. Ich habe derartige Autos über Dritte auch schon gekauft. Eigentümer im Urlaub, Schwager verkaufte im Auftrag das Fahrzeug. Allerdings ist immer vorsicht geboten.
Gruß
Rolf
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