Hallo W-W-W gemeinde,
ich habe am10.10.2003 einen gebrauchten Tipo von 1989 für 250 € von einem privatmann gekauft.Das Auto hat noch Tüv und AU bis 09.04.laut Kennzeichen,habe aber keine Bescheinigungen darüber erhalten.Das Ummelden beim STVA.geht aber nur mit den beiden Unterlagen.Der Verkäufer kann oder will mir keine Ersatzbescheinigung besorgen.Dann habe ich versucht das Fahrzeug selber über den TÜV zu bringen,dies ging nicht wegen durchrostung des Fahrschemmels.Nun ist das Auto abgemeldet ,um es neu anzumelden ,muss ich es reparieren(ca.500€)und nochmals über den TÜV bringen.Ein Rechtsanwalt meinte ,ein vorgehen gegen den Verkäufer würde sich wegen des geringen Kaufbtrages nicht lohnen.Wer kann mir ein Tipp geben was ich tun kann um das Auto evtl. wieder zurückzugeben.
Hallo Heinz,
wie sagt das Sprichwort so schön - „wer einen dicken Hintern hat braucht eine große Hose“.
Du kaufst einen 14 Jahre alten Fiat für 250 EUR und wunderst Dich nun daß Du das Auto nicht wie einen Jahreswagen über den TÜV bekommst?
Nichts für ungut, aber wenn Du einen solchen Wagen kaufst solltest Du von vorneherein wissen auf was Du dich da einläßt. Etwaige Probleme gilt es bei einem solchen Kauf VORHER zu kalkulieren oder alle notwendigen Fragen zu klären.
Obwohl ich Deine mißliche Lage verstehe fällt es mir schwer hier Verständnis für Dich aufzubringen, weil Du dir hier ein Problem an den Hals gehangen hast das Du wirklich ganz alleine verantwortest. Ich kann nicht erkennen daß Dich der Verkäufer „über’s Ohr gehauen“ hat.
Bei solch einem Wagen mußt Du einfach davon ausgehen daß er nicht problemlos einsetzbar sein wird.
Letztlich ärgere ich mich über Leute mit Deiner Einstellung. In diesem Fall geht’s um ein Auto, ansonsten kennt man solche Probleme von Ebay. Du bist ein erwachsener Mann und da mußt Du schon vorher überlegen was Du kaufst, und nicht nachher versuchen dem Verkäufer ein Fehlverhalten zu unterstellen.
Laß den Verkäufer in Ruhe, den Fehler hast DU gemacht, nicht er. Er hat Dich nicht gezwungen das Auto zu kaufen und er kann nichts dafür wenn Du nicht weißt was Du mit einem 14 Jahre alten Fiat anstellst.
MecFleih
Hallo MecFleih,
leider liegt die Schuld nicht nur bei Heinz, vielmehr hat der Verkäufer die Kiste mit TÜV verkauft. Daher muß er auch die zur Ummeldung notwendigen Beweise für den erfolgreichen TÜV vorlegen können, die Plakette auf dem Nummernschild ist dafür nicht ausreichend. Wenn er die Papiere nicht bringen kann oder will, dann hat der das Auto entgegen seiner Aussage ohne TÜV verkauft. Wenn im Kaufvertrag drin stand: mit TÜV bis…, dann hat der Verkäufer jetzt ein Problem.
Heinz ist lediglich anzuhängen, dass man sich nicht ein 14 Jahre altes Auto kauft, ohne auch sämtliche Papiere mit zu übernehmen, insbesondere diejenigen, welche man für eine Anmeldung benötigt.
Grüsse
Sven
Volle Zustimmung zu Sven’`s Antwort…
…die Papiere MÜSSEN beim Kauf mitgegeben werden, da auch mittlerweile die Mitführpflicht für BEIDE Prüfberichte im Auto gilt.
gruß
dennis
Hallo Heinz,
ich will jetzt nicht auf meine Vorschreiber eingehen, jeder hat ein
wenig Recht, aber damit ist Dir nicht geholfen. Red mit dem Verkäufer
und frag ihn bei wem er TÜV & AU hat machen lassen. Die meisten
Sachverständigen-TÜV-DEKRA Stationen geben Dir kostenfrei ne Kopie,
damit kannst Du dann schonmal anmelden. Zum Fahrschemel: lass den so
schnell wie möglich wechseln, das Teil bekommst Du günstig bei fast
jedem Verwerter, solltest Du keinen finden, schreib mich an, oder
poste es hier im Brett.
Gruß
Michael
P.S. ganz vergessen: bei der Stelle die TÜV & AU gemacht hat melden,
und unter Angabe des Kennzeichens und/oder evtl. Fz.ID-Nummer neue
Bescheinigungen ausstellen lassen…wie erwähnt, war bei uns gratis!
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Hallo Heinz,
mit einem 14 Jahre alten Auto für 250€ nach einem Jahr nochmal zu TÜV zu fahren war sicher ein Fehler. Da ist beim Verkäufer nichts mehr zu wollen. Vielleicht war der Schemel vor einem Jahr ja noch o.k.
Der alte TÜV gibt aber problemlos die Bescheinigungen raus. Das hättet ihr machen sollen. Wir haben unser Auto aus einem Sterbefall. Da fehlten die Unterlagen auch und wurden sogar unserm Amt zugefaxt.
Das nützt euch jetzt aber nix mehr. Wenn der Tüv den Fahrschemel bemängelt hat, müsst ihr ihn auch ersetzen oder den Wagen halt ohne Tüv fahren. So teuer ist das gar nicht (Solange ihr keinen Unfall baut.
Liebe Grüße,
Max
Hi Sven,
ich gebe Dir Recht, wenn mit dem vorhandenen TÜV geworben und der Preis gesteigert wurde muß natürlich die entsprechende Bescheinigung vorhanden sein. Nun weiß man nicht wie das Verkaufsgespräch gelaufen ist und was im Vertrag steht - vielleicht ist auch von Bastlerfahrzeug etc. die Rede? Wir wissen es nicht…
Der „Aufreger“ für mich war daß man diese Dinge eigentlich sofort klärt wenn man sowas bemerkt und bei In-Augenscheinnahme des Wagens wahrnimmt. Vor allem muß man bei einem Wagen dieses Kalibers immer davon ausgehen daß ein TÜV-Stempel, der ein paar Monate alt ist, nicht für die Verkehrstüchtigkeit des Wagens jetzt garantiert.
Jetzt aber den Kauf zu bereuen und das Auto zurückgeben zu wollen halte ich für eine schlechte Art auf einen Fehlkauf zu reagieren, denn bei einem solchen Kauf ist häufig vorher klar daß der Verkäufer nur froh ist wenn er das Auto nicht auch noch gegen Unkosten verschrotten muß. Wenn man so ein Auto erwirbt um damit durch die Gegend zu fahren sollte man sich doch wenigstens informieren auf was man sich einläßt (also daß man bestimmte Papiere braucht) und welche Maßnahmen notwendig sind um das Fahrzeug in Betrieb nehmen zu können.
Gruß,
MecFleih
Seit wann muss der Tüv-Bericht im Auto mitgeführt werden? Bin schon etliche Male kontrolliert worden, den Tüv-Bericht wollte kein Polizist sehen. Im übrigen können auch alte Autos durchaus technisch in ordnung sein: Habe meinen 17 Jahre alten Audi 80 im September verkauft, die Käuferin schwärmt immer noch davon. Im Gegensatz dazu war ihr vorheriges Auto (Opel Corsa, 9 Jahre alt, keine 100.000km) ein Schrotthaufen, trotz 8 Jahren Geld-intensivster Pflege: Türen und Heckklappe durchgerostet, Radaufhängungen ausgeleiert,Motor und Getriebe ölen vor sich hin; Da das Motorsteuergerät auch noch den Geist aufgab und keine AU möglich war,liess sie das Ding verschrotten.
MFG Peter
Hallo,
Seit wann muss der Tüv-Bericht im Auto mitgeführt werden?
das ist eine gute Frage, die ich nun versuchte zu klären.
Hier http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php3 fand ich nun soviel, daß alle Untersuchungsberichte zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen sind.
So. Was heißt das nun ?? Allen berechtigten Personen zur Prüfung aushändigen, ist klar: Zulassungsstelle, Polizei, BAG.
„Bei allen Maßnahmen“: Also auch bei einer Verkehrskontrolle ??
ICH habe alle Berichte, aber hier im Ordner im Regal.
gruß
dennis