GOLF II mit LKW <-> Zulassung?

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Nov 2003

Hallöschen an Alle, bitte um Hilfe und DANKE im Voraus...

Folgendes Problem:

Ich habe einen ehem. Telekom Golf TD(mit LKW-Zulassung) gekauft,
angemeldet, alles OK, und nun kommt der Bescheid vom Finanzamt, dass
mein Wagen angeblich dem typischen Erscheinungbild eines PKWs
entspräche und deshalb als PKW zu besteuern sei(lt. BFH-Urteil vom
26.11.1991, VII R 88/90).

Ist es korrekt? Und wenn ja, was kennzeichnet ein LKW ich meine 370€
Steuer statt 90€ will wohl keiner von Euch zahlen.

Danke im Voraus, Georg.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: GOLF II mit LKW <-> Zulassung?

    Hi, das selbe Problem haben auch paar Bekannte von mir.
    Das kommt auf das Finanzamt an. Unser Finanzamt macht auch solchen Ärger. Im Nachbarkreis haben die Leute die Post-Golf´s als LKW angemeldet bekommen.

    Einer von meinen Bekannten hat auch mit einem Rechtsanwalt die LKW- Zulassung nicht durchsetzen können. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      DANKE. Und weiter gehts...

      Hallo Stephan und alle die vielleicht neu dazugekommen sind!

      Danke für diese Information!

      Haben deine Bekannte auch eventuell erwähnt, was für Argumente von Seiten des Finanzamtes kamen, den Wagen nicht als LKW einzustufen.
      (fehlende Rücksitzbank? , seitliche Fensterscheiben hinten, etc.)

      - Gibt es irgendwo eine "allgemeine LKW-Beschreibung"(DIN, NORM etc) von der das Finanzamt ausgeht?

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: DANKE. Und weiter gehts...

        Hi,

        das Thema wurde hier vor nicht allzu langer Zeit schon mal diskutiert. Wenn Du die Suche bemühst wirst Du sicher fündig.

        Gruß,

        MecFleih

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