Gesetzliche Gewährleistung beim Autohändler

Hallo Experten,

Was bedeutet die gesetzliche Gewährleistung (1 Jahr) beim Autohändler ? Was wird überhaupt garantiert ?

Danke - Xiu Mai

Hi!

Bin zwar kein Anwalt, aber ein bisschen was weiß ich schon auch. Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Garantie. Eine Garantie kann etwas umfassender sein und kommt von Hersteller, die Gewährleistung ist nur das gesetzliche Minimum und kommt vom Händler/Verkäufer. Seit Anfang 2002 müssen alle Händler auf Neuwaren 2 Jahre und auf Gebrauchtwaren 1 Jahr Gewährleistung „geben“.

Gewährleistung bei Gebrauchtwaren bedeutet, dass innerhalb des ersten Jahres Mängel auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Und zwar nur solche Mängel, die nachweislich von Anfang an an der Ware hafteten. Das ist auch schon alles.

Etwas wäre aber noch zu beachten: nur innerhalb der ersten sechs Monate wird davon ausgegangen, dass der Artikel schon bei Verkauf fehlerbehaftet war / bzw. hat der Händler zu beweisen, dass es nicht so war. In dieser Zeit hat ein Händler eigentlich keine Chance sich z.B. vor einer Reparatur zu drücken. Außer er kann’s wirklich beweisen.

In den zweiten sechs Monaten geht die Beweislast aber auf den Käufer über. Nun muss er beweisen, dass der Artikel schon von Anfang an defekt war. Wenn er das nicht kann, geht die Gewährleistung flöten.

Hoffe, ich habe nichts vergessen!

ciao