Auto ohne TÜV und ASU. WO darf es stehen?

Hallo WWW Gemeinde,

mein Auto steht zur Zeit ohne TÜV und ASU (aber angemeldet) in meinem Carport (privat Gundstück), allerdings direkt hinter Fußweg und Straße (für Polizei sichtbar).

Darf es dort stehen? Muss ich es abmelden?

Danke!
b.

Da dein Auto auf einem Privatgrundstück steht ist es egal ob es Tüv oder Au hat. Du darfst es nur nicht auf eine öffentliche Strasse stellen oder im Strassenverkahr bewegen. Ab 3 Monate überziehung gibt es einen Punkt in Flensburg und Strafgeld.
Grüsse Gamba

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Hi,

nur so nebenbei bemerkt: solltest du dein Auto nach über drei Monaten ohne TÜV in die Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung (TÜV) fahren gibts natürlich Punkte. Also solltest du es da hin schleppen. Aber Achtung, wenn du es zwischenzeitlich abgemeldet hast braucht du dafür eine LKW-Führerschein (da > 3Achsen!) sonst ist das fahren ohne Fahrerlaubnis.

Stand mal kurz vor einem ähnlichen Problem.

J~

da hakt´s leider.

ein auto darf nur dann abgeschleppt werden wenn es sich aus eigener kraft nicht bewegen kann.

zur tüv- vorfahrt darf man immer fahren

Hi,

auf dem Privatgrundstück kein Problem. Du kannst es auch abmelden. Theoretisch kannst du auch mit überzogenem TÜV zur Hauptuntersuchung fahren. Ich würde mir allerdings sicherheitshalber ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Bei der Versicherung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Hallo,

mein Auto steht zur Zeit ohne TÜV und ASU (aber angemeldet) in
meinem Carport (privat Gundstück), allerdings direkt hinter
Fußweg und Straße (für Polizei sichtbar).

Darf es dort stehen?

Ja.

Muss ich es abmelden?

Nein, würde ich auch nicht machen, denn dann kannst Du es nicht mehr anmelden, ohne vorher mit einem (teuren, wenn keine direkte Anmeldung folgt) Kurztzeitkennzeichen beim TÜV und der AU gewesen zu sein.

Laß es wie es ist und fahre dann zum TÜV. Wenn die Polzei dich stoppt, sagst, das Auto war mit Motorschaden auf dem Cartport gestanden und mangels Geld hattest mehrere Wochen nciht die Möglichkeit zur Rep. und bedauerlicherweise überlagerte die Dauer des Schadens die TÜV-Frist. :smile:) Ist dann Ermessensache des Polizisten, ob Du dann Verwarnungsgeld oder Bußgeld löhnen mußt.

http://www.verkehrsportal.de, da steht was es kostet, ohne TÜV herumzufahren.

gruß

dennis

hi auch,

nun … diese frage legt allerdings die bullerei von kaff zu kaff anders aus.

lg, pit

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